Ich bin seit dem 01.09.21 auch auszubildender bei der Agentur für Arbeit.

Die wollen bei der selbst Präsentation eigentlich nur hören wieso du zu dem Beruf passt.

Kannst da sowas sagen wie du hast eine soziale Ader weil so und so, du kannst gut mit Gesetzen umgehen und sie verstehen, du bist sehr lernfähig usw.

Die fragen was du für Hobbys hast und so die klassiker.

Ich dachte auch erst, dass die mich nicht annehmen weil mein leben ziemlich uninteressant ist.

Mein tipp an dich ist,

Du hast es schon durch den einstellungstest geschafft, dann zieh das bewerbergespräch auch durch.

Die Agentur für Arbeit ist einer der besten und sichersten Arbeitgeber!

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Mit einer Arbeitsbescheinigung, die dein ehemaliger Arbeitgeber ausfüllt, wird zunächst berechnet, was du durchschnittlich am Tag verdient hast.

Das sind die Entgelter der letzten 12 monate vor Anspruchsbeginn durch die Anzahl der Tage an denen du versicherungspflichtig gearbeitet hast.

Das wird dann für den monat mal 30 gerechnet. Von der summe bekommst du dann 60% brutto ausgezahlt.

Dann kommen noch abzüge wie 20% Sozialversicherungspauschale und eventuell der soli beitrag hinzu.

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Also die Agentur für Arbeit kann niemandem eine Stelle auferzwingen, das würde gegen das Grundgesetz verstoßen.

Mit dem Abschnitt "Man muss alles für die Beendigung der Arbeitslosigkeit tun" ist gemeint, dass man zu den vermittlungsgesprächen bei der Arbeitsvermittlung erscheint und regelmäßig updates gibt, wie es aussieht.

Wenn dir die Stellen nicht gefallen, such das Gespräch mit deinem Vermittler/ deiner Vermittlerin.

Die werden ihr bestes geben dir eine Arbeit zu finden, welche dir auch gefällt

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Es gibt meistens 3 Gründe warum man das machen lässt.

Einer ist der religiöse Grund. Bei Juden und Muslimen ist das ein brauch, das wird dann groß gefeiert.

Dann gibt es den medizinischen Grund dafür. Wenn man eine Vorhautverengung hat kann das sehr schmerzhaft sein, deshalb lässt man sich das auch entfernen

Dann meinen viele auch, dass es hygienischer ist ohne Vorhaut. Also das wäre der dritte Grund.

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Falsche Arbeitsbescheinigung? Ende der Ausbildung?

Hallo liebe Leute!

Ich bin 21 Jahre alt, männlich und habe gestern meine 2,5 jährige Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Meine Abschlussnote war insgesamt ,,befriedigend". Nun wurde ein Tag vor Ende der Ausbildung gesagt, dass ich nicht übernommen werde. Der Grund sei, es sind keine Stellen mehr in der Verwaltung frei oder auch in sonstigen Zweigstellen gibt es keine Möglichkeit. Klar ist es ärgerlich, aber ich kann da wenig machen. Nun habe ich gestern eine Arbeitsbescheinigung erhalten, in der folgendermaßen drinsteht:

  • Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet durch: keine Übernahme nach Ausbildung, Ende des Zeitvertrages
  • Wie wurde die Kündigung zugestellt? Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfingungsangebot: Der Arbeitnehmer hat Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist erhoben: (???)
  • Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers war der Anlass: Wenn ja, der Arbeitnehmer war wegen desselben Verhaltens bereits abgemahnt worden

Ich verstehe absolut nicht und bin geschockt, das der Arbeitgeber solche Angaben macht.. Weder mein Ausbilder, noch mein Abteilungsleiter hat mir den Grund für ein vertragswidriges Verhalten gesagt bzw. erwähnt. Ich kann ehrlich von mir sagen, dass nichts vorgefallen ist. Ich bin immer pünktlich zu arbeit erschien, hatte ein gutes Verhältnis und dann sowas? Macht der Arbeitgeber sowas extra, um irgendwie ,,rechtliche Vorteile" davon zu haben? Ich kenne mich damit wenig aus...

Eine Arbeitskollegin schrieb mir heute privat und sagte mir selbst, dass sie es nicht fassen kann, dass ich einfach so mit diesem angeblichen Grund entlassen worden bin. Niemand im ganzen Betrieb hat sich von mir verabschiedet. Nach meiner Prüfung kam ich in den Betrieb, die Bescheinigung lag verpackt auf meinen Arbeitsplatz und es wurde mir gesagt: ,,Das hier ist für dich. Das musst du dem Arbeitsamt geben... tschüss".

Ich hoffe ihr könnt meine Gefühlslage verstehen. Ich kann absolut den Grund nicht nachvollziehen. Es wurde gesagt, dass keine Stellen mehr frei sind, aber anscheinend war es doch nicht der Grund? Ich fühle mich komplett im falschen Film...

Meine Fragen dazu:

  • Darf der Arbeitgeber solche Angaben machen? Weil der Ausbilder oder mein Vorgesetzter hat nie ein Gespräch bezüglich ,,vertragswidriges Verhalten" mit mir aufgenommen
  • Kann ich dagegen Widerspruch erheben gegen diese Angaben?
  • Kann ich mit meinem (damaligen) Ausbilder nochmal das Gespräch suchen?

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und danke für eure genommene Zeit!

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Das ist ein Vordruck diese ounkte sind Standardmäßig in jeder Arbeitsbescheinigung.

Bei dem Punkt mit dem Vertragswidrigen Verhalten steht nach dem " : " nichts also sind dazu keine angaben.

Bei dem punkt mit der Kündigungsschutzklage das gleiche.

Mach dir da keine sorgen.

Das sieht für mich ganz legitim aus.

Ich mache bei der Agentur für Arbeit meine Ausbildung und hatte jetzt schon mehrer dieser Arbeitsbescheinigungen vorliegen.

Wenn da nichts angegeben ist wird das auch nicht berücksichtigt. :)

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Wenn ich nicht falsch liege bekommst du noch Kindergeld solange du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast.

Das geht bis du 25 bist.

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Du meldest dich vorerst arbeitslos in der Agentur wo du aktuell noch wohnst.

Da kannst du auch direkt sagen, dass du einen Umzug vor hast.

Anschließend geben die dann in der Agentur bescheid in der Stadt wo du hin ziehen willst.

Dann musst du dich dort melden wenn du umgezogen bist und dann bekommst du auch schon einen termin mit deinem neuen Arbeitsvermittler.

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Wenn du selber kündigst oder dafür sorgst gekündigt zu werden indem du dich versicherungs oder arbeitsvertragswidrig verhälts, bekommst du eine Sperrzeit von 12 wochen und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird um ¼ gemindert.

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Um nach der Beendigung deines Beschäftigungsverhältnis eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung zu verhindern, musst du dich 3 monate vor der Beendigung bei deiner Zuständigen Agentur für Arbeit melden.

Also angenommen du hast einen befristeten Vertrag bis zum 31.12.22 müsstest du dich spätestens bis zum 30.09.22 als Arbeitssuchend melden.

Wenn du eine Kündigung bekommst, wo keine 3 Monate zur Beendigung sind musst du dich spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung Melden.

Also angenommen du erhälts eine Kündigung am 01.11.22 zum 31.12.22, müsstest du dich bis spätestens zum 04.11.22 melden.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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