Der Punkt ist der, dass diese Nazigrößen unter anderem gegen Menschenrechte verstoßen haben und nicht gegen geltende (deutsche Gesetze). Sie wurden deswegen auch nicht nach deutschem Recht verurteilt, sondern nach internationalem.
Der "internationale Gerichtshof" hat unter anderem daher seinen Ursprung. Man hat einfach erkannt, dass es nicht immer rechtmäßig sein kann, wenn man sich ausschließlich an Landesgesetze hält ;-)
Bestimmte Punkte wie zum Beispiel die systematische Ermordung von bestimmten Volksgruppen ist nunmal ein Verstoß gegen internationales Recht.
Da die Siegermächte diese Institution gegründet haben ist es übrigens auch unerheblich, ob Deutschland bzw. das dritte Reich sich daran beteiligt hat oder nicht, denn zu dem Zeitpunkt der "Nürnberger Prozesse" gab es kein Deutschland.