Ja er hat recht ausfolgenden Gründen.
- Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- Der Staatsangehörigkeitsausweis sei „das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (Paragraph 30 StAG).
Wer eine deutsche Staatsangehörigkeit will, sind die Hürden hoch.
Wer einen Personalausweiß hat, wo Deutsch drinsteht, kann trotzdem ausgewissen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html