Es ist die JVA Bochum-Langendreer. ;)
Zum einen, wie zuvor schon erwähnt, kannst du ihm natürlich schreiben, was wohl am häufigsten möglich ist. Zum anderen kannst du ihn ja auch besuchen! Da gibt es schon Möglichkeiten und es ist und sollte auch im Sinne der Justiz sein, dass seine sozialen Verbindungen nach draussen erhalten bleiben. Ist er denn schon verurteilt, oder noch in U-Haft? Wenn er noch in U-Haft ist, besorg dir eine Besuchserlaubnis und besuche ihn. In der Strafhaft geht das so. Über die Besuchsregelung der jeweiligen JVA kann entweder er dich in einem Brief informieren oder aber du schaust mal im Internet, die meisten JVAen haben inzwischen eine Internetseite. Ausserdem ist es Gefangenen möglich Pakete zu empfangen, das mehrmals im Jahr, würde ich mich aber auch vorher bei ihm drüber informieren.
Wenn du wirklich den Kontakt aufrechterhalten willst, dann schaffst du das auch! Nur Mut! ;)
Ich weiß jetzt leider nicht, in welchem Bundesland du lebst und da der Justizvollzug Ländersache ist, ist das alles etwas unterschiedlich geregelt. Du kannst aber sicher mal ein wenig googeln. Die jeweiligen JVAen haben sicherlich eine eigene Internetseite, auf der du dich auch über Einstellungsvoraussetzungen informieren kannst. Girls Day gibt es in Gefängnissen nicht. Ich geb dir einfach mal einen Link einer beliebigen JVA, dort sind die Einstellungsvoraussetzungen in NRW beschrieben:
http://www.jva-bielefeld-brackwede.nrw.de/behoerde/ausbildung_stellen/index.php
Erstmal solltest du dir klar sein, was du willst. Willst du viel Geld verdienen, oder willst du Spaß an der Arbeit haben? Es geht ja nicht immer nur ums Geld. Und obwohl Polizei und Justiz ähnliche Uniformen tragen, sind die Jobs grundsätzlich unterschiedlich.
Als JV-Beamter kennst du deine Pappenheimer. Du bist den ganzen Tag im Knast, klar, aber das hast du dir ja selber so ausgesucht. Du hast viel mit den Menschen und ihren Problemen zu tun, du bist Ansprechpartner und Puffer in einem. Dir sollte klar sein, dass du zwischen Anstaltsleiter und Gefangenem stehst. Du kriegst den meisten Ärger ab. Aber wie gesagt, du weißt, wer hinter der Tür sitzt. Das weiß der Polizist, der zu einem Einsatz gerufen wird, nicht. Als Polizist bist du ganz anderen Gefahren ausgesetzt als ein JV-Beamter.
Und, NEIN, du bist nicht zwangsweise den ganzen Tag im Knast. Kommt auf dein Aufgabengebiet an. Wenn du, z.B. im Fahrdienst arbeitest, kommst du auch mal raus und bist u.U. nur kurz am Tag dort.
Viele JVAen bieten Internetseiten an. Sieh dich dort einfach mal um, ähnliches gilt für die Polizei. Da kannst du sicher auch ein Praktikum in einer Polizeischule machen und mal sehen, wie es dir schmeckt. Was den Knast angeht, gibt es ein paar nette Dokus auf youtube.
Am Ende kommt es ganz auf dich und deine Vorlieben an.
Einen richtigen Namen gibt es in der Tat nicht. Ich hab jedenfalls noch keinen gehört. Am geläufigsten ist wohl wirklich die "Ausnüchterungszelle". Ganz allgemein gesagt würde ich "Polizeigewahrsam" sagen. Das umfasst das dann alles.
In NRW ist ein Praktikum in einer JVA nicht möglich. Ich weiß, dass es möglich war (weiß nicht, ob das noch immer so ist) ein Praktikum an der Justizvollzugsschule zu absolvieren. Wende dich einfach an das Justizministerium deines Bundeslandes und frage nach. Aber tu dir selbst den Gefallen und informier dich im Vorfeld etwas mehr über Gefängnisse. "Wärter" möchte nicht jeder JV-Beamte genannt werden... ;)
Ich hab 1993 ein Praktikum in der Polizeischule hier in der Nähe machen können. Etwas anderes, was direkt mit der Polizei zu tun hat, wurde mir nicht empfohlen. Kann natürlich sein, dass das alles sich inzwischen geändert hat. Wenn es in deiner Nähe eine Polizeischule gibt, dann frag dort doch nochmal nach?!
Vllt ist es von Jock Jams - Are you ready for this? Ist aus dem Film Space Jam. Schau mal bei youtube.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber du könntest in der Justizvollzugsschule deines Bundeslandes mal nachfragen. Das wäre in NRW in Wuppertal. Dort war es zumindest mal, glaube ich, möglich ein Praktikum zu machen, bzw. einfach mal im Unterricht mit dabei zu sein. Im Gefängnis selbst besteht die Möglichkeit nicht.
Das ist sicher von JVA zu JVA unterschiedlich. Ich kenne es so, dass da etwa ein halbes Jahr vergangen sein muss, bis die Gefangenen Ausgang bekommen. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als ihn nochmals danach zu fragen, per Brief, oder aber beim nächsten Besuch.
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du dich bewerben möchtest. Aber in NRW kannst du dich immer, jederzeit bewerben und wirst dann, nach dem bestandenen Einstellungstest eingestellt. Die Ausbildung beginnt meist im September. Aber eingestellt werden kannst du das ganze Jahr über.
Die Viecher stehen auf Feuchtigkeit, deswegen wirst du sie immer in Bad oder Küche finden. Viel machen kannst du dagegen nichts. Wenn du Spinnen magst, kannst du die ins Bad setzen, die fangen Silberfischchen. Aber im Ernst, die tun wirklich nichts und du siehst sie wirklich nur nachts. Schau mal im Supermarkt, möglich dass es Fallen gibt!
Ich denke mal nicht. Kein Auto ist hermetisch abgeschlossen. Bei diesen Temperaturen könntest du dir allerhöchstens ne fiese Erkältung einfangen. Oder, wenn es kälter wird erfrieren. Aber ersticken halte ich nicht für möglich.
Da muss ich echt sagen: Wie bescheuert muss man eigentlich sein? Da sitz ich wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Offenen und haue ab? Was für einen Tagessatz hat der denn?Wie lange mag der sitzen müssen, 3 Monate, 2? Sowas sitzt man ab und fertig. Dann darf ich nicht Schwarzfahren, so einfach ist das. Natürlich werden die nach ihm suchen. Keine Großfahndung. Aber er wird sich schon öfters mal umgucken können. Da wird zuhause geklingelt, bei Verwandten und Freunden. Am Ende haben sie noch jeden gekriegt. Und danach geht es schön geschmeidig in den Geschlossenen. Und wenn er schon den Offenen blöd fand, dann wird es ihm dort gar nicht gefallen.
Ich gebe dir einen Rat, wenn du Kontakt zu ihm hast, dann solltest du ihm klarmachen, dass das was er da macht total bescheuert ist und nix bringt. Beweg ihn dazu sich zu stellen, auch wenn ihm dass jetzt den Geschlossenen sicher nicht mehr erspart. Und die Kohle hätte sicher auch jemand anders für ihn besorgen können.
Sorry, aber bei sowas fehlen mir echt die Worte.
Erstmal kommt es wohl darauf an, ob dein Vater immer noch in Untersuchungshaft oder ob er bereits in Strafhaft ist. Im Fall der U-Haft solltest du dich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung setzen, um eine Besuchserlaubnis zu erhalten. Danach setzt du dich mit der Besuchsabteilung der betreffenden JVA in Verbindung und vereinbarst einen Termin. Das war schon alles. Ist er bereits in Strafhaft benötigst du keine Besuchserlaubnis. Viele JVAen haben aber auch eine Internetseite, auf der du alle nötigen Informationen zum Besuch findest. Sprich Besuchszeiten, was du mitbringen darfst, etc. Google in der Beziehung mal ein wenig. Ansonsten ruf einfach mal in der JVA an. Zur Not könnte aber auch dein Vater selbst dir ein paar Informationen per Post liefern. Zumindest in Bezug auf Telefonnummern, die du vllt so nicht hast. Frag ihn einfach. ;)
Sorry, aber wie Miraculix schon schrieb, eine Ausbildung wirst du machen müssen. Und diese wird sich über 2 Jahre erstrecken. Aber schau einfach mal im Internet nach. Fast jede JVA hat eine eigene Internet-Präsens und dort findest du meistens auch Einstellungsvoraussetzungen. Früher gab es die Möglichkeit dort als Angestellter zu arbeiten, heute werden nur noch Leute eingestellt, die bereit sind eine Ausbildung zu machen. Zumindest ist das in NRW so.
Wenn die Anstaltsleitung nichts dagegen unternimmt, würde ich das örtliche Gericht davon in Kenntnis setzen, da es euch ja offensichtlich darum geht, dass die U-Häftlinge Kontakt nach draussen aufnehmen. Es wäre sicher im Interesse des Gerichts, bzw. der Staatsanwaltschaft, wenn dieses unterbunden wird.
Dennoch würde ich, sobald wieder Fremde an der Mauer auftauchen und es zu Unterhaltungen kommt, schon in der Anstalt anrufen und die dortigen Bediensteten unterrichten. Es sollte dann schon etwas passieren.
Wenn dich der Knast aus reiner Neugier interessiert, dann google mal. So gut wie jede JVA in Deutschland hat eine Internetseite. Mal gucken wie das so ist... lach Das ist wohl nicht möglich.
Ich verstehe auch nicht ganz, er hat dich angerufen, kommt aber wieder online?? Vom Knast aus? Wohl kaum. Das der sich nicht meldet glaube ich gern, in U-Haft ist das so ohne weiteres nämlich nicht möglich und wenn er sich ein Handy besorgt hat, und das ist aufgefallen, dann hat er jetzt auch ein Problem. Du sollst Montag wieder anrufen dann ist die "Direktorin" da? Und du glaubst ernsthaft, dass die Auskunft gibt? Normalerweise gibt im Knast niemand Auskunft ob XY da ist. Dazu solltest du beim zuständigen Gericht anrufen. Die können dir Auskunkft geben. Und dir im Zweifel sogar vllt eine Besuchserlaubnis erteilen. Sorgen brauchst du dir nicht machen. :)
Also, ruf nicht mehr im Knast, sondern beim Gericht an. Die helfen weiter.
Meine Antwort kommt ein wenig spät, aber vllt schaust du mal unter dem folgenden Link der Justiz Bayern nach, da sollten ausreichend Informationen enthalten sein! http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Berufe/Stellen_Bewerberinfo