Aufzählung / Nummerierung bei nur einem Aufzählungspunkt?
Wie nummeriere ich richtig wenn ich nur einen Aufzählungspunkt habe?
Ich kann mich erinnern dass es irgendeine DIN Norm gibt die dazu Anwendung findet.
z.B. habe ich eine Überschrift in einer Liste mit "Grundstücke" und dann kommt eine Aufzählung wobei ich nur ein Grundstück besitze "Hauptstraße 123".
Würde ich dann 1. Hauptstraße 123 schreiben oder einfach nur "Hauptstraße 123"???
Ich meine dass ich dann nur "Hauptstraße 123" schreiben muss.
Anders wäre es doch wenn ich mehrere Grundstücke besitze in diesem Beispiel, dann
- Hauptstraße 123
- Leipziger Allee 234
- Berliner Straße 1
(In meinem Beispiel geht es um Bilanzangaben nach HGB; hier vereinfachend dargestellt wenn niemand mit meinem Beispiel etwas anfangen kann; Da würde ich dann schreiben in der Bilanz "Sachanlagen" und dann "Grundstücke" statt "1. Grundstücke" wenn ich sonst nichts hätte?))
Kann mir dazu jemand etwas Input geben MIT Quellenverweis auf eine DIN oder fachliche Publikation (Duden; Aufsatz; ....). Das wäre Spitze!