Also erstens muss ich dich enttäuschen mit dieser "40 Euro-Regel". Die gibt es seit über einem Jahr nicht mehr. Die neuen EU-Richtlinen/Verordnungen haben dies aufgehoben. Nun muss man bei jedem BEtrag die Versandkosten für Retoure selbst bezahlen!
Zu dem anderen Anliegen:
1. Ist der Verkäufer ein privater oder gewerblicher Verkäufer?
Grundsätzlich hat der Verkäufer dem Käufer die Ware frei von Sachmängel zu übergeben. (§433I BGB)
FRaglich ist hier, ob die Sache frei von Sachmängeln ist.
Also lt. deiner Aussage sind die CDs Defekt. Sachmangel liegt vor, keine Frage.
Jetzt ist die Frage WANN das passiert ist. War es bereits vorher, wusstest du dass sie defekt sind bzw hättest du es wissen müssen? Bilder/Beschreibung geben nichts derart an? Auf den Bildern ist alles in Ordnung? (Ich gehe davon mal aus)
Die Frage ist: Bis wieweit ist der Verkäufer für die Ware verantwortlich, ab wann ist der Käufer für die Ware verantwortlich. Stichwort Gefahrenübergang.
"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte SAche nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der VK die Sache dem Spediteur ausgeliefert hat" §447 BGB.
Hierbei ist zu beachten: Hat der VK die Ware richtig verpackt? Also ordentlich dass nichts passieren kann. Wenn ja: Ist es ein Schaden/Schuld vom Transporteuer. Wenn nein: Dann Schaden/Schuld VK.
Hier musst du eben beweisen wie es ist. (Im Privatmannfall)
Wenn VK ein Gewerbe hat und auch gewerblich handel treibt: Gefahrenübergang geht bei Übergabe vom Transporteur an Käufer über! Somit trägt der VK bis zur Übergabe die volle Verantwortung dass an der SAche nichts passiert. Sollte was passieren ist er definitiv schuld.
Angenommen die Sache war nicht gut verpackt(VK ist Schuld): Dann hast du Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.
Hierbei käme wohl nur Rücktritt in Frage weil du die CDs nicht mehr nutzen kannst. Rücktritt bedeutet die Parteien werden so gestellt als wäre der Vertrag niemals zu Stande gekommen. Zug-um-Zug wird alles Rück abgewickelt.
Liegt die Schuld beim Verkäufer, so hat er die Versandkosten vollständig zu tragen. Möglich wäre dass du in Vorleistung trittst und diesen Betrag wieder erhälst.
Aber unter uns: Für unter 10 Euro war selbst dieser Beitrag zu Schade.