Also ich habe es auf dem Weg zum Flughafen nochmal versucht. Dann war ein kostenloser Platz zugewiesen und ich konnte einchecken. War aber kurz vor knapp. Etwa fünf Stunden vor Abflug war noch nichts zugewiesen und ich hätte zahlen müssen.
Zirka zwei Stunden vor Abflug war dann etwas drinnen.

bei der Hotline ging Nie jemand dran. Immer die Band Ansage. Auf meine Mails hat nie jemand Geantwortet

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http://www.hockenheimring.de/faq-formel-1

Also es geht! Man kann jeden Tag eine andere Person mitnehmen.

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wer mit 13 rumvögelt (und zwar mit einem weitaus älteren) kann man wirklich als leicht zu haben abstempeln :D aber ist doch egal. hab spaß und yolo

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Ja kannst doch einfach mit ihm mal was machen. Freut doch jeden. Er wird es auch sicher nicht sagen weil es ihm auch gefällt. Yolo

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Ich verkaufe dir meinen Stift. Verpflichtungsgeschäft.
Ich habe dir gestern meinen Stift verkauft. Er liegt aber noch hier.... was jetzt? Verpflichtungsgeschäft ohne abgeschlossenes Verfügungsgeschäft. Ich hab dir gestern den Stift verkauft und auch übereignet. . Beides.
Also kommt es darauf an.
Klingt logisch oder

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Also erstens muss ich dich enttäuschen mit dieser "40 Euro-Regel". Die gibt es seit über einem Jahr nicht mehr. Die neuen EU-Richtlinen/Verordnungen haben dies aufgehoben. Nun muss man bei jedem BEtrag die Versandkosten für Retoure selbst bezahlen!

Zu dem anderen Anliegen:

1. Ist der Verkäufer ein privater oder gewerblicher Verkäufer?

Grundsätzlich hat der Verkäufer dem Käufer die Ware frei von Sachmängel zu übergeben. (§433I BGB)

FRaglich ist hier, ob die Sache frei von Sachmängeln ist. 

Also lt. deiner Aussage sind die CDs Defekt. Sachmangel liegt vor, keine Frage.

Jetzt ist die Frage WANN das passiert ist. War es bereits vorher, wusstest du dass sie defekt sind bzw hättest du es wissen müssen? Bilder/Beschreibung geben nichts derart an? Auf den Bildern ist alles in Ordnung? (Ich gehe davon mal aus)

Die Frage ist: Bis wieweit ist der Verkäufer für die Ware verantwortlich, ab wann ist der Käufer für die Ware verantwortlich. Stichwort Gefahrenübergang.

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte SAche nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der VK die Sache dem Spediteur ausgeliefert hat" §447 BGB.

Hierbei ist zu beachten: Hat der VK die Ware richtig verpackt? Also ordentlich dass nichts passieren kann. Wenn ja: Ist es ein Schaden/Schuld vom Transporteuer. Wenn nein: Dann Schaden/Schuld VK.

Hier musst du eben beweisen wie es ist. (Im Privatmannfall)

Wenn VK ein Gewerbe hat und auch gewerblich handel treibt: Gefahrenübergang geht bei Übergabe vom Transporteur an Käufer über! Somit trägt der VK bis zur Übergabe die volle Verantwortung dass an der SAche nichts passiert. Sollte was passieren ist er definitiv schuld.

Angenommen die Sache war nicht gut verpackt(VK ist Schuld): Dann hast du Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz.

Hierbei käme wohl nur Rücktritt in Frage weil du die CDs nicht mehr nutzen kannst. Rücktritt bedeutet die Parteien werden so gestellt als wäre der Vertrag niemals zu Stande gekommen. Zug-um-Zug wird alles Rück abgewickelt.

Liegt die Schuld beim Verkäufer, so hat er die Versandkosten vollständig zu tragen. Möglich wäre dass du in Vorleistung trittst und diesen Betrag wieder erhälst.

Aber unter uns: Für unter 10 Euro war selbst dieser Beitrag zu Schade.

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Also versteht man das so, dass du eine Tastatur verschickt hast auf der ALLE Tasten vollständig vorhanden sind und zusätzlich Ersatztasten geschickt hast bei der eine fehlt?

Was ein Käse. Um wie viel Euro reden wir hier?

Grds. ist ein Verkauf zwischen Privatpersonen ohne "Rückgaberecht". Gekauft wie gesehen sagt man im Volksmund. Bilder waren ja sicherlich zu sehen. Eine Beschreibung vorhanden.

Sollte die Tastatur jedoch einen erheblichen Mangel aufweisen (sie funktioniert nicht, es fehlen Tasten, das Kabel ist angefressen und der Kontakt reist manchmal ab, Tastatur auf Chinesisch... sie ist also nicht für den täglichen bzw. den eigentlichen Gebrauch zu gebrauchen dann ist es ein Mangel) 

Ergo wie bereits gesagt kann der Käufer auf Nachbesserung verlangen, sollte dies nicht möglich sein oder wirtschaftlich sinnlos dann ist ein Rücktritt und Rückabwicklung in Betracht zu ziehen, möglicherweise sogar Ersatz durch eine vergleichbare Tastatur(sinnlos hier).

Meiner Meinung nach stellt eine fehlende Taste einer Ersatztastaturenreihe keinen Mangel dar. Der Gegenstand ist zur üblichen Benutzung zu gebrauchen. Ob die Taste nun grün gelb rund eckig oder Katholik sein. Sollte man dieses fehlen auf dem Bild/Beschreibung sehen dann ist das safe. Wenn nicht dann etwas fraglich aber würde ich auch sagen dass es unerheblich ist.

Also alles in allem würde ich sagen dass du dir da keine Gedanken machen musst. Wenn es sich um einen <20 Euro Betrag handelt kann man über Kulanz reden. 

Grundsätzlich würde ich raten: Nimm es zurück oder einig dich auf einen niedrigeren Betrag weil das Porto zu hoch ist wenn es aus der Beschreibung nicht ersichtlich war. Ich kenne den Verlauf nicht genau. Ansonsten kannst du darauf beharren dass die Sache durch ist.

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Ich würde dich nicht abweisen 😃

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Nerv eingeklemmt

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Wie redest du sie in der schule an bzw hast du. Hallo oder Guten tag ist doch in Ordnung. Ich hab auch immer Hallo gesagt oder geschrieben. Ist doch okay. Mach ich heute noch so.

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Einfach nach der Realschule mal eine Bewerbung an Lufthansa schreiben. Darin sollte stehen warum du Pilot werden möchtest (zB weil es cool ist, man herum kommt und es ein Traum ist und man viel verdient). Die Ausbildung dauert wie bei anderen Ausbildungsberufen drei Jahre. Die Abschlussprüfung ist dann am Ende und dann kannst du nach belieben fliegen :) 

Bei der Bundeswehr bzw Luftwaffe ist es etwas anders. Auch Bewerbung schreiben aber man wird dann verpflichtet für die 3 Jahre, bedeutet du musst die Ausbildung genau dort machen.

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