In die eigene Wohnung zu ziehen, statt zu vermieten und selbst Miete zahlen, ist sicher ein Grund für Eigenbedarf.

Allerdings müsste die Vermieterin in einem Mietstreit vor Gericht zum einen darlegen, weshalb sich ihre Situation geändert hat, da sie bis jetzt ja offenbar damit zufrieden war.

Zum anderen wird vor Gericht abgewägt, ob die Gründe, weshalb Du nicht ausziehen willst, schwerwiegender sind und der Vermieterin das Hinnehmen der jetzigen Situation zumutbar ist.

Es kann also gut sein, dass Du vor Gericht Recht bekämst, allerdings ist das eine sehr vage Geschichte, sehr abhängig von dem zuständigen Richter. Eigenbedarfskündigungen sind nur schwer durchzusetzen, da gibt es große Hürden.

Ich würde mir aber überlegen, ob ich wirklich in einer Wohnung leben möchte, wenn ich dann mit Sicherheit ständig Ärger mit dem Vermieter habe, weil der mich ja eigentlich raus haben möchte.

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Ich würde ihr erst mal gegenüberstellen, dass Fleisch und Fertigzeugs auch eine Menge kostet, vor allem auch, wenn es gute Qualität und "tierfreundliche Haltung " (soweit das möglich ist) sein soll und dass Billigfleisch sowohl weniger schmackhaft ist als auch aus nicht tierschutzgerechten Betrieben stammt.

Frag sie doch direkt, ob sie in Kauf nimmt, dass ihr beide Diabetes, Schilddrüsenprobleme und was es sonst bei zu wenig Gemüse- und Obstverzehr gibt, bekommt? Eine direkte Frage bringt sie vielleicht zum Nachdenken.

Möglicherweise ist sie bereit, das Verhältnis etwas zu ändern, zum Beispiel Salat mit Putenstreifen statt Schnitzel und nur Gemüsebeilage.

Habt Ihr vielleicht einen kleinen Garten? Da könntest Du mit wenig Aufwand Tomaten, Gurken oder ähnliches selbst ziehen.

Und zum Preis: es muss nicht Quinoa oder im Winter Tomaten sein... jahreszeitliches und heimatliches Gemüse ist deutlich günstiger.

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Andere Antwort…

Normale Supermärkte sollten Öffnungszeiten ähnlich wie übliche Geschäftszeiten haben: Mo. - Fr. 8.00 bis 18:00, Sa. 8.00 bis 13.00 Uhr.

Für Schichtarbeitende spielt es weniger eine Rolle, und zu eben "normalen" Zeiten Arbeitende haben es auch vor den langen Geschäftszeiten geschafft. Zu den späten Zeiten sieht man auch jetzt meist nur Rentner, Eltern mit Kleinkindern und so, die auch tagsüber Zeit hätten.

Die Öffnungszeiten kosten nur mehr Strom und Personal. Im Supermarkt wird kaum jemand lange shoppen. Für Elektro- oder Bekleidungsgeschäften lohnt sich das eher.

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Nein, ob Du als strafmündig hilfst oder nicht, richtet sich grundsätzlich nach Deinem Alter zur Tatzeit.

Ich würde Dir aber dringend empfehlen, Dir andere Hobbies zu suchen; wenn Du Deine Karriere vor Gericht pünktlich mit 14 startest, dürftest Du über gerichtliche Ermahnungen und ähnliche Maßnahmen schnell rauskommen.

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Natürlich macht es einen Unterschied in der Bewertung sowie im Strafmaß; wer nicht angefangen, aber auch nicht provoziert hat, hat möglicherweise sogar in Notwehr gehandelt. Heftige Provokationen oder sogar Bedrohungen wie beispielsweise von einer Gruppe eingekesselt werden können definitiv strafmildernd sein.

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Ja, darauf kann man stolz sein!

Ich halte von einer Impfung, die weder mich schützt noch andere vor mir, für blanken Unsinn. Aber da ich in einer Behörde arbeite, konnte ich leider nicht dagegen an und bin über jeden froh und dankbar, der sich nicht in die Knie hat zwingen lassen.

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An meiner alten Dienststelle hat der Behördenleiter gegen einen Mann Hausverbot ausgesprochen.

Musste er etwas regeln, musste ein Bediensteter zu ihm in den Eingangsbereich kommen, da konnte er seine Anliegen vorbringen. Es war dann auch immer ein Sicherheitsbeamter dabei.

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Wenn das Urteil eines Richters trotz Widerspruch und gutem Anwalt nicht widerrufen wird, geht man dann zum Landgericht?

Sehr geehrte Community, Guten Morgen ♥

Es geht nicht um eine Straftat!

Mein Neffe ist psychisch krank seit der Kindheit und hat eine gesetzliche Betreuerin vom Amtsgericht zum eigenen Schutz bekommen, mit der er extreme Probleme hat, an denen die Betreuerin meines Erachtens auch nicht ganz unschuldig ist.

Sein Zustand hat sich gebessert, da er jetzt die passenden Medikamente zuverlässig einnimmt, keine Manien und Depressionen hat, was uns alle freut, weil er total aggressiv gewesen war in seiner Manie und oft im Krankenhaus war. Wir hatten ihn fast schon aufgegeben.

Ab dem 13.06.2022 soll er bei einer Gutachterin anrufen und mit ihr einen gemeinsamen Termin für einen Begutachtungstermin ausmachen, denn die Richterin auf dem Amtsgericht will eine Gewissheit über den Gesundheitszustand meines Neffen, damit sie die Betreuung aufheben kann, oder verlängert. Die Betreuerin strebt "Entmündigung" durch den sogenannten Einwilligungsvorbehalt an. Das wäre schlimm für ihn und völlig unbegründet, denn nichts geschah ohne Absprache mit der Betreuerin....und die hat sich wirklich Schoten erlaubt!

Erst hat sie 7000 Euro veruntreut vom Pflegegeld, was die Lebensgefährtin meines Neffen zusteht, die meinen Neffen seit Januar 2012 pflegt! Das kann es echt nicht sein!

Weil mein Neffe aber zu krank ist, um zu arbeiten, bezieht er Grundsicherungsrente. Von dieser Grundsicherungsrente unterschlägt die Betreuerin ihm 200 Euro. Von seinem übrigem Rest muss er seinen Strom, sein Festnetz, Fernseher, Internet, Handy-Anbieter und alte Schulden bezahlen, so dass er einen geringen Betrag für sich zum Leben hat! Inzwischen hat sidn die Betreuerin seit Januar diesen Jahres bis einschließlich heute jeden Monat regelmäßig von den beiden 316 € Pflegegeld plus 200,- € Grundsicherungsrenten-Anteil von meinem Neffen für seinen Lebensunterhalt einfach unterschlagen und auf ihr Konto getan.

Da mein Neffe aber trotz seiner Krankheit nicht dumm ist, habe ich mich erkundigen wollen, dass wenn die Gutachterin negativ entscheidet und wir Widerspruch einlegen müssen und die Richterin es ignoriert, könnten wir dann zum Landgericht gehen, wenn das Amtsgericht sich sperrt, die Betreuung auf zu heben?

Wenn das Urteil rechtswidrig im Sinne der Menschenwürde ist, wo wendet man sich am Besten hin?

Danke schon mal im Voraus ;)

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Nachdem im Betreuungsverfahren keine Urteile, sondern Beschlüsse erlassen werden, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden, die dann vor dem Landgericht verhandelt wird.

Inwieweit die Untreue strafrechtlich verfolgt bzw. Schadensersatz zivilrechtlich eingeklagt werden kann, liegt wohl daran, wie gut Ihr das beweisen könnt, die Möglichkeit besteht grundsätzlich schon. Sollte das Betreuungsgericht bereits die Untreue bestätigen, wird ein Strafverfahren bereits von Amts wegen eingeleitet. Dann hätte auch eine Zivilklage bessere Chancen.

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Ja

Im Rahmen der Gesetze; der Richter kann das Strafmaß durchaus höher setzen als vom Staatsanwalt gefordert.

Wird ein schwerwiegenderer Tatbestand begründet, z.B schwere Körperverletzung statt "nur" Körperverletzung, wird das schon im Verlauf der Verhandlung klargestellt werden.

Allerdings können dann auch Angeklagter und Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen.

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Andere

Ich kenne einige Menschen, die Wert darauf legen, dass so wenig Aufhebens wie möglich gemacht wird.

Ich finde es wichtig, entsprechende Wünsche zu erfüllen oder, wenn man die nicht kennt, nach dem Wesen des Verstorbenen zu planen.

Ob andere damit ein Problem haben, ist mir egal, und bei nicht so engen Freunden oder Verwandten kenne ich die Gründe nicht; da erlaube ich mir kein Urteil dazu.

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ich müsste lachen

Es ist ja nicht so, dass das nicht schon jedem passiert ist. Und wenn's nur ein, zwei Mal am Tag passiert, würde ich das eher komisch als störend finden

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