Wenn die Verwandte nicht direkt an dem Auswahlverfahren beteiligt ist, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass sie an deine Daten gelangen kann.

Für was willst du dich bewerben? einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst?

Die Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten sind hier ziemlich unterschiedlich, du kannst dich schon vorher informieren, was du verdienen wirst und ob du damit zufrieden bist.

Die Jobs beim Finanzamt sind nicht die beliebtesten deswegen sind hier durchaus gute Chancen gegeben genommen zu werden, zumindest in einer zweiten Runde könnten dann noch nachträglich Angebote von Finanzämtern bei dir eintrudeln, die noch zu wenig Leute haben.

Du hast die Chance auf einem Beamtenjob, sicherer Arbeitsplatz, ob dir der Arbeitsbereich auf Dauer zusagen könnte, musst du in Ruhe entscheiden.

Auch Kommunen nehmen gerne ausgebildete Kräfte des Finanzamtes, so dass du zu einem späteren Zeitpunkt wechseln könntest.

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Die steuerfreien Einnahmen werden durch den Progressionsvorbehalt berücksichtigt und erhöhen den Steuersatz, sofern eine Steuer überhaupt anfällt.

Das zu versteuernde Einkommen beträgt 10.000  - 1570. 12000 - 1570 wäre in jedem Fall falsch. 

Normalerweise werden hier aber noch Freibeträge, wie beispielsweise der Grundfreibetrag abgezogen, so dass nach Abzug dieser Freibeträge das zu versteuernde Einkommen wohl 0 betragen würde, was aber wohl nicht Sinn der Frage war.

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Nach Geldwäschegesetz werden grundsätzlich Beträge von 15.000,--€ oder mehr gemeldet.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn z.B. die Einzahlungen in einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgen.

Deine Kleinbeträge werden hiervon nicht erfasst.

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Nur wenn die Räume wie unter Fremden üblich vermietet werden.

Du hast dann zusätzliche Betriebsausgaben, deine Ehefrau muss die Mieteinnahmen versteuern.

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten und kann daher nur im Wege der Abschreibung (für Gebäude nach 1925 2% der Anschaffungskosten, davor 2,5%) anteilig auf die Räume geltend gemacht werden.

Bei Renovierungskosten in den ersten drei Jahren der Anschaffung sieht das Finanzamt genau hin. Wenn diese 15% oder mehr betragen zählen sie ebenfalls zu den Anschaffungskosten und können ebenfalls nur im Wege der Abschreibung geltend gemacht werden.

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So wie du die Straße beschreibst, handelt es sich um eine Privatstraße mit öffentlich-rechtlichem Charakter.

Es gilt dann die STVO.

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Extrem unwahrscheinlich.

Kleingewerbe werden im allgemeinen ziemlich selten einer Außenprüfung unterzogen.

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Wenn du meinst, dass du nichts zu versteuern hast, kannst du einfach mal beim Finanzamt anrufen und versuchen dies abzuklären. Bis zu einem gewissen Grad ist das Finanzamt zur Hilfe verpflichtet.

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Wenn deine Schwester einer guter Bürge ist, sollte dies bei den niedrigen Zinsen, die wir aktuell haben darstellbar sein.

Jede Bank hat bei der Kreditvergabe andere KO-Kriterien. Wenn eine Bank Nein sagt, ist noch nicht gesagt, dass eine andere Bank dies ebenfalls nicht macht.

Zur Not könnte deine Schwester den Kreditvertrag mit unterschreiben und ihr regelt intern, dass nur du für die Raten aufkommst.

Mit meinem Vater als Bürgen habe ich in Ausbildung ein Hypothekendarlehen bekommen, ist allerdings schon eine Weile her.

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Bei einer eigen genutzten Immobilie fällt bei Verkauf keine Spekulationssteuer an.

Der Austausch eines Sicherungsobjektes sollte möglich sein. Problematisch könnte es nur sein, wenn ihr die Wohnung schon verkaufen wollt, aber noch kein anderes Objekt anbieten könnt.

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Möglicherweise reicht es wenn du diesen Sachverhalt telefonisch dem Finanzamt nachvollziehbar schilderst. Probiere es es einfach. Bitte das Finanzamt dir gegebenenfalls die Formulare zu schicken.

Bis zu einem gewissen Grad ist das Finanzamt verpflichtet dir Hilfestellung zu leisten.

Ansonsten kannst du immer noch 0 in die Formulare schreiben, und ein kleines klärendes Begleitschreiben beifügen.

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Kommt darauf an in welcher Gegend du wohnst, da ist in Deutschland ein sehr großes Preisgefälle. 

Die Zinsen für Hypothekendarlehen sind aktuell sehr niedrig, selbst bei langen Laufzeiten

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Es wird lediglich darum gebeten, die 40,--€ zu zahlen. Es soll also einen freiwilliger Solidarbeitrag darstellen. Wahrscheinlich würde die Beseitigung durch Fachkräfte mehr kosten.

Bei dieser Formulierung wird wohl niemand die 40,-- von dir konkret verlangen und es bleibt deine Entscheidung, ob du dieser Bitte nachkommst.

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Von der Kaltmiete muss du alle Kosten abziehen, die du nicht auf den Mieter umlegen kannst. Dann musst du dir noch Gedanken über die voraussichtlichen Instandhaltungskosten machen und dies auf den Monat umlegen.

Ob du dann noch unterstellen willst, dass du keinen korrekten Mieter hast, musst du dir überlegen. Im Einzelfall könnte ein Mietausfall vorübergehend bis zu 100% betragen, ein sogenannter Mietnomade könnte auch noch erhebliche Schäden an der Wohnung hinterlassen.

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Einfach drei Zahlen nennen geht auch:

Eingangssatz für 2016: 14 %

Spitzensteuersatz für 2016: 42 %, durch das sogenannte Reichesteuergesetz ab einem bestimmten Einkommen tatsächlich 45 %. (Reichensteuersatz)

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Bei einer sogenannten Verböserung im Einspruchsverfahren muss das Finanzamt dich darauf hinweisen, das eine Verschlechterung für dich droht und dir die Möglichkeit einräumen den Einspruch wieder zurückzunehmen um hierdurch die Verschlechterung verhindern zu können.

Wenn du dies beachtest, gehst du auch im Einspruchsverfahren kein Risiko ein und kannst dich gegebenenfalls nur verbessern.

Ein schlichter Änderungsantrag ist möglich, wenn du eine genau bestimmte Änderung des Steuerbescheides beantragst und zusätzlich das Finanzamt diesem Begehren entsprechen will. 

Auch hier kann das Finanzamt noch einmal alles überprüfen, eine mögliche Verschlechterung darf jedoch nur als Kompensation deines Vorteils eingesetzt werden, also maximal so hoch sein wie dein gewonnener Vorteil, also unter dem Strich im schlechtesten Fall ein Nullsummenspiel.

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Bei den Banken mit den günstigsten Konditionen musst du meist jede Kleinigkeit nachweisen und es existieren meist auch jede Menge KO-Kriterien. Meist fischen sich diese Banken nur die Leute mit der besten Bonität heraus.

Ich persönlich habe mit der Allianz gute Erfahrungen gemacht, hier war der Erhalt eines Darlehens relativ stressfrei. Die Konditionen sind im Vergleich mittelmäßig, also nicht bei den Allerbesten.

Wenn du bei mehreren Banken anfragst musst du aufpassen, dass nicht alle Banken gleich eine Schufa-Abfrage machen, So etwas verschlechtert deinen Scorewert, da aus meiner Sicht unlogischerweise gleich unterstellt wird, dass diese Banken dich abgelehnt haben, wenn dann nicht hinterher ein entsprechender Darlehensabschluss bei der gleichen Bank bei der Schufa gemeldet wird

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Für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung kannst du dir vier Jahre Zeit lassen, also hier bis 2017

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Es ist nach wie vor so, dass die Einstiegshürden für einen Immobilienmakler gering sind. Es reicht der Gewerbeschein und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Es kann also fast jeder Erwachsene in Deutschland Immobilienmakler werden.

Um erfolgreich Geld zu verdienen ist ein gewisses Fachwissen natürlich von Vorteil. Es bleibt dir überlassen wie du dir dies aneignest und ist sicherlich auch neben deinem jetzigen Job möglich.

Da aktuell der Immobilienmarkt brummt müsstest du auch Chancen haben bei einer Immobilienfirma anzuheuern. Einfach mal probieren. 

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Da hast du Recht aus steuerlicher Sicht ist es ungünstig die eigene Wohnung zu vermieten, wenn man selbst Miete bezahlen muss.

Man könnte dies auch als ungerecht einstufen und ist steuersystematisch nicht unumstritten, es gab daher früher auch mal Zeiten, in denen Eigennutzer einer Immobilie eine fiktive Einnahme versteuern mussten, was dann aber wieder abgeschafft wurde.

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