Beim Überholen hast du eine Sorgfaltspflicht. Du musst dafür sorgen, daß du Andere nicht gefährdest.
Dein Unfallgegner allerdings hat auch Pflichten. So darf er nicht ohne weiteres seine Türe im Straßenverkehr öffnen, sondern muss sich erst vergewissern, daß er dadurch Niemanden gefährdet
Beide habt ihr also eure Pflichten verletzt.
Beide werdet ihr eine Teilschuld bekommen.
Die Frage ist natürlich, wer hat die besseren Zeugen. Wenn in dem Auto mehrere Personen saßen, die jetzt alle aussagen, du wärst aus dem Nichst herangerast gekommen, sieht es für dich schlechter aus.
Sagen dagegen die Zeugen aus, du wärst langsam an der Kolonne vorbeigefahren und der Andere hat einfach die Tür aufgerissen, so sieht es für dich besser aus.
Wieviel Teilschuld nun Jeder erhält, hängt jetzt ganz alleine von den Aussagen ab.
Hast du die Polizei gerufen ? Wurden Zeugenaussagen aufgenommen oder deren Identitäten festgestellt?
Letztendlich gilt aber in Deutschland vor Gericht nur der Satz. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.
Rechne damit eine Teilschuld angerechnet zu bekommen und damit einen Teil des Schadens selber zahlen zu müssen.
Eine gute Rechtschutzversicherung wäre nun hilfreich.