das kann man so nicht beantworten

man kann bei schwerwiegenden verstößen auch kündigen, obwohl du dich um schadenswiedergutmachung bemühst

man muss dir auch eigentlich nicht die möglichkeit dazu geben

14 tage ist für eine fristgerechte aber etwas kurz, das muss schon gründe einer fristlosen erfüllen

wenn du nicht lange mit der pacht im rückstand bist oder relativ schwerwiegende verstöße begangen hast, ist sie wahrscheinlich ungültg

aber das ist geraten, da keine infos

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deine vrage kann man so nicht beantworten

du musst mehr invormationen geben

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nimm auf jeden fall einen anwalt

das mögen sie nie

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guck doch erst mal, ob deine eltern bock haben, dir ein pferd zu finanzieren

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ihr einigt euch außergerichtlich oder der richter holt seinen gutachter ran

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darfst du eh machen

du kannst doch tragen, was du willst, wir haben doch keine schulkleidung

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nein, das hat darauf überhaupt keine auswirkungen

die komponenten nehmen den storm und das netzteil stellt den bereit, den sie brauchen

wenn du deine grafikkarte einfach ausbaust, sparst du richtig viel strom

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du bist für die kosten haftbar, die durch deine verspätete zahlungen entstanden sind

also musst du die mahngebühren etc noch bezahlen

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ja, aber man bemüht die nicht für so kleinkram

frag deinen chef lieber, ob er nicht irgendeine richtig teure kaputte maschine hat und das warst du dann und ihr macht halbe-halbe

also zb so eine fräse oder irgendeine maschine, die paar tausend kostet

das lohnt, aber nicht für eine 30€ kaffeemaschine

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