Nein, das ist Unsinn.

Es gibt Zeugnis, daß die ÖRR, sollten sie entsprechend Intendant Buhrows Aussage infolge des BVerfG-Urteils, die zumindest auf die ARD zu beziehen war, welche Funk zu 2/3 finanziert, tatsächlich Abstriche machen müssen, dies an falscher Stelle tun oder weitere nötig sind.

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Nein, die Meinungsfreiheit ist unantastbar und darf nicht aufgrund vermeintlicher Haßrede, die es im Strafrecht nicht gibt, eingeschränkt werden. Tatsächlich strafbare Inhalte werden ohnehin verfolgt.

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Homophob, ich sehe Homosexualität als falsch an.

Homophobie ist nichts weiter als ein undifferenzierter Kritikbegriff, der pauschal um der Deligitimierung anderer Leute Ansichten willen gebraucht wird. Aber ich nehme an, dass meine Einstellung gegenüber jener Devianz unter ihr Verständnis von Homophobie fällt.

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Anderer Aspekt. (Bitte in den Kommentaren.)

Unter dem genannten Akronym wird eine Mannigfaltigkeit sexualer Perversionen zusammengefaßt, welche ein sozialkonstruktivistisches Kollektiv von Ideologen zu repräsentieren meint. Diese Ideologie, welche vonseiten derer mit Militanz durchzusetzen beabsichtigt wird, lehne ich aufgrund ihrer Eignung, dir Jugend zu verderben rigoros ab, vor allem da Politiker versuchen, diese in die Curricula aufzunehmen, wo sie aus verständlichen Gründen absolut nicht hingehört.

Dessen ungeachtet verurteile ich mit aller Schärfe das homosexualistische Prinzip, wobei meine aversive, bisweilen aggressive Einstellung ihr gegenüber auf der hl. Schrift fußt.

Unmißverständlich und streng verurteilt die Bibel die widernatürliche Praxis der Homosexualität: Der Alte Bund, in dem das auserwählte Volk vor Glaubensabfall und Zersetzung bewahrt werden sollte, schreibt für diese Verirrung die Todesstrafe vor:

Du darfst einem Manne nicht beiwohnen, wie man einem Weibe beiwohnt; das wäre ein Greuel. (...) Personen, die solche Greueltaten verüben, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes (3. Buch Moses 18, 22 u. 29). Wohnt ein Mann seinesgleichen wie einem Weibe bei, so haben beide Abscheuliches getan; sie sollen des Todes sterben; Blutschuld belastet sie (3. Buch Moses 20,13). Und GOTT selber vollzieht die Todesstrafe an den Laster-Städten Sodom und Gomorra:

Da ließ der HERR auf Sodom und Gomorra Schwefel und Feuer vom Himmel herabregnen und vernichtete von Grund auf jene Städte, die ganze Umgebung, alle Einwohner der Städte und was auf dem Erdboden wuchs. (...) Abraham begab sich in der Morgenfrühe zu dem Orte, wo er vor dem HERRN gestanden hatte. Er blickte nach Sodom und Gomorra aus und schaute auf das ganze Gefilde jenes Landes, und siehe, Rauch stieg aus dem Erdboden wie der Rauch eines Schmelzofens (Genesis 18,20 und 19. Kapitel).

Nur Lot und seine Familie blieben verschont, weil sie das widernatürliche Treiben verurteilt hatten. Die Apostel Petrus und Judas Thaddäus geben eine tiefgründige Erklärung über die Strafe GOTTES:

Die Städte Sodom und Gomorra ließ GOTT in Asche sinken und verurteilte sie zum Untergang, zum warnenden Beispiel für solche, die sich künftig der Gottlosigkeit ergeben würden; den gerechten Lot aber, der unter dem ausschweifenden Gehabe der Ruchlosen zu leiden hatte, errettete Er, denn dieser Gerechte, der mitten unter ihnen wohnte, mußte Tag für Tag ihr gesetzeswidriges Tun sehen und hören, und das quälte den gerechten Mann Tag für Tag. So weiß der HERR die Frommen aus der Prüfung zu befreien, die Ungerechten aber läßt er zur Züchtigung auf den Tag des Gerichtes verwahren (2. Petrusbrief 2, 6-9).

So müssen auch Sodom und Gomorra und die umliegenden Städte, weil sie sich ähnlich wie jene einem unzüchtig-widernatürlichen Treiben ergeben hatten, als warnendes Beispiel im ewigen Feuer büßen (Brief des Apostels Judas Thaddäus 7).

Und der Völkerapostel Paulus bekräftigt:

Deshalb überließ sie GOTT den schimpflichsten Leidenschaften. Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen. Ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer Begierde gegeneinander: Männer trieben mit Männern Unzucht und empfingen so den gebührenden Lohn für ihre Verirrung (...) Sie kennen wohl GOTTES Satzung, daß alle, die solches tun, den Tod verdienen; dennoch verüben sie es nicht nur selbst, sondern spenden noch denen Beifall, die so handeln (Römerbrief 1, 24-32).

Täuschet euch nicht, weder Unzüchtige noch Ehebrecher, noch die, die sich zur Knabenliebe hergeben oder sie üben, werden das Reich erhalten (1. Korintherbrief 6,9).

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Momentan ist es per Verordnung auch verboten, und verboten sollte auch bleiben, ehe die Dummtoleranz des Zeitgeists uns noch einholt! Denn jene ist auf dem Vormarsch. So waren Richter jüngsthin zu dem Schluss gekommen, dass es einen "sozialethischen Wandel" in der Meinung der Bevölkerung gegeben hat. Prostituierte hätten Anspruch auf Achtung der Menschenwürde. Das heiße auch, die Frauen nicht zu bevormunden. Es gebe keinen Grund für staatliche Eingriffe, solange keine Kriminalität vorliege, sagte der Richter. Prostitution sei zudem ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Prostitution wird zwar nicht als moralisch wertvoll angesehen, ist aber als Teil des Zusammenlebens akzeptiert. Tatsächlich sind Prostituierte zu ca. 70% (in ihrer Kindheit) sexuell mißbraucht worden. Eine Normalisierung der Prostitution bedeutet somit eine Normalisierung der pathologischen Folgen sexuellen Mißbrauchs und stellt eine Fortsetzung des sexuellen Mißbrauchs dieser Frauen dar. Anstatt diesen Opfern kindlichen sexuellen Mißbrauchs also zu helfen, von dessen Sekundärfolgen loszukommen, wird der weitere sexuelle Mißbrauch dieser Frauen durch Männer noch gefördert. Es wäre diesbzüglich sehr interessant, wie eben diese Politiker handeln würden, wenn ihr Partner sich prostituieren würde oder sich die Partner dieser Politiker als Prostituierte herausstellen würden! Prosituiertenkunden wie möglicherweise Peter Köhler wissen zumeist sehr wohl, dass Frauenhändler mit Erniedrigung, mit der körperlichen und seelischen Zerstörung junger Mädchen arbeiten. Richter und Politiker sollten wissen, dass jene nicht deswegen alles über sich ergehen lassen, weil sie "naturgeil" sind, sondern weil sie durch einmalige, mehrmalige oder tagelange Vergewaltigungen, durch Drohungen, Schläge, Würgen oder Tritte gefügig gemacht worden sind. Richter sollten wissen, dass Zuhälter ihre Rolex-Uhren, Mercedesse und geschmacklosen Anzüge durch gnadenlose Ausbeutung finanzieren und dass sie, wenn diese ersten existenziellen Bedürfnisse gestillt sind, auch gern einmal in den Waffenhandel einsteigen. Vor dem Hintergrund des brutalen internationalen Frauenhandels kann man die Bereitschaft (von Richtern wie Prostituiertenkunden), die Gefühle einer anderen Person konsequent zu ignorieren und durch eine Projektion zu ersetzen, die den eigenen Interessen entgegenkommt, nicht mehr als Naivität durchgehen lassen, sondern muss sie als schwere projektive Verleugnung der Realität bezeichnen. Der eigentliche (politische) Skandal aber ist, dass uns in der Diskussion der Normalisierung des Berufes der Prostitution über etwas als menschlich, allzu menschlich verkauft werden soll, was zutiefst unmenschlich ist.

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Ist dies eine rein hypothetische Frage?

Das Schutzalter ist in statu quo jedenfalls viel zu niedrig angesetzt und müßte zweifelsohne unbedingt erhöht werden-mindestens mit der Volljährigkeit gleichgesetzt werden.

Für BRD ist es in § 176 StGB geregelt. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html&ved=2ahUKEwiHw-bRq4juAhXsz4UKHS7DAtYQFjAAegQIARAB&usg=AOvVaw2C_STl49hq2vKpUXohadCy

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Ich muss mich an gewisse Regeln halten

Es müssen um des Schutzes öffentlicher Moral willen geschlechtsunabhängig eine gewisse Sittlichkeit gewahrt und Konventionen geachtet werden. Das heißt etwa, Extremitäten müssen zu mind. 3/4 bedeckt sein.

Solcher Dresscode sollte obligatorisch sein.

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Ja, allein aufgrund des unveräußerlichen Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sollte es keine Verbote bestimmter Kleidungsstücke geben, solange kein Verstoß gegen das Sittengesetz(etwa in Form zu spärlicher oder sonstwie obszöner Bekleidung) besteht.

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