4 Wochen krank nach Auffahrunfall - Schmerzensgeld?

Hallo und guten Abend!

Am 30.10. hatte ich einen Autounfall. Ich war unbeschuldigt, sprich mir ist eine hinten rein gefahren, weil sie nicht auf den Verkehr geschaut hat. Ich musste bremsen und sie ist mir ungebremst hinten rein gefahren. Dies hat sich auf dem Weg zur Berufsschule ereignet, also war dies ein Arbeitsunfall/Wegeunfall.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, mit kleiner Geschichte dazu:

Ich hatte der Versicherung eine Forderung gestellt, was Schmerzensgeld angeht. Diese hat mir einen Brief zurück geschickt wo drin stand, dass aufgrund der geringen biomechanischen Belastung (welche sie wohl daran erkannt haben, die die Unfallwagen danach aussahen) keine Schmerzensgeldzahlung nötig sei. Ich bin jetzt 4 Wochen krankgeschrieben und habe seit dem Unfall sehr starke Rückenschmerzen. So stark, dass ich es manchmal gar nicht mehr schaffe mich eigenhändig anzuziehen, geschweigedenn irgendwelche Äktivitäten zu unternehmen. Ich kann seitdem nur zuhause sitzen und meine Medikamente nehmen. Ich muss morgen auch zum MRT. In den ersten beiden Wochen war es mir sogar unmöglich meinen Hals zu drehen/bewegen und ich hatte täglich starke Kopfschmerzen.

Alles was hier beschrieben wurde wurde auch den Ärtzen und den Krankenhäusern bei denen ich war berichtet.

Lange Rede kurzer Sinn: Wie viel, denkt ihr, könnte mir eigentlich zustehen? Und würde mir auch eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen, da mein Auto laut dem Gutachter nun als "wirtschaftlicher Totalschaden und nicht mehr verkehrssicher laut StvZO" gilt? Gutachten hatte ich der Versicherung beigefügt, von denen kam allerdings trotzdessen dass dies im Gutachten steht ein "Ihr Fahrzeug war nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher"

Über jegliche Hilfe/Antworten würde ich mich freuen!

Liebe Grüße

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Ab zum Anwalt! Die Kosten muss die Versicherung des Verursachers zahlen.

Für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es gerichtl. Entscheidungen, die du nicht kennst.

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was sollen denn die Politiker anderes sagen?

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heratis23 hat Recht, sowohl als auch = kein Komma


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einfach nur "oberlehrerhaft"

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Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bist du bei deiner Mutter mitversichert. Danach musst du dich selbst versichern. Lass dich von der Krankenkasse deiner Mutter aufklären, Telefongespräch geht auch

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Ne, Wirtschaft hat mich Buchhaltung, Rechtswissen, Bilanzen .. zu tun, nicht mit Mathe. Aber unterschätz das nicht.

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Dieses Pulver wird ja kalt angerührt, also brauchst du auch so was. Wenn nichts vergleichbares zur Hand ist, von der angegebenen Flüssigkeit nur 2/3 nehmen. Dann passt das schon, hast halt etwas weniger Creme.

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