Hallo,

schade was hier für falsche Antworten gegeben werden. Selbst die "Expertenawort" ist leider falsch. Um ein wenig Licht ins dunkle zu bringen, werde ich die Sache mal richtig stellen.

Zu aller erst ist hier von "normalen" Krankengeld und "Kinderkankengeld" zu unterscheiden. Die Antworten beziehen sich alle auf das Krankengeld, welches der Versicherte nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit erhält.

In der Frage wird aber folgender Satz formuliert: "Eine Person hat sich beim Arbeitgeber krank gemeldet, weil das Kind krank war (zwecks Betreuung)" -- Somit kann es sich nur um Kinderkrankengeld handeln!!

Das Kinderkrankengeld (KiKG) wurde am 01.01.2015 durch eine Gesetztesänderung refomiert. Dies sollte die Berechnung für den Arbeitgeber und die Krankenkasse leichter machen.

Das KiKG beträgt 90 % vom ausgefallenem Nettoentgelt, sofern nicht in den letzten 12 Monaten vor der Erkrankung Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) gezahlt worden sind. Ist dies der Fall beträgt das KiKG 100 % vom ausgefallenem Nettoentgelt.

In diesem Fall wurde der Krankenkasse für die ausgefallenen Tage ein Nettoentgeld von 130 € bescheinigt. Somit beträgt das KiKG bei 90 % = 117 €. Nach Abzug von Beiträgen kann da unter umständen ein Betrag von 100,00 € bei rum kommen. (Beiträge rechne ich jetzt nicht noch aus)

-> vgl. § 45 SGB V

Das Krankengeld muss in der Steuererklärung als Entgeltersatzleistung angegeben werden. Dies unterliegt jedoch der Steuerfreiheit.

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Hallo,

wenn dein Krankengeldanspruch nach 78 Wochen endet, du aber immer noch nicht arbeitsfähig bist, musst du dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur melden. Von dort erhälst du dann weiter Leistungen, auch wenn du tatsächlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dieses Vorgehen ist normal und dein Arzt sollte es auch kennen. Alternativ sollte deine Krankenkasse dich bereits längst darüber aufgeklärt haben; 1. im Rahmen der Anhörung bei Ausschöpfen des Maximalanspruchs, 2. im Rahmen des tatsächlichen Bescheides über das Ende des Krankengeldes.

Zum Thema Erkrankungen:

Jede hinzugetrentende Erkrankung verlängert deinen Anspruch auf Krankengeld nicht! Nur, wenn eine erneute Erkrankung für sich allein steht, hast du erst einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung und dann wieder 78 Wochen Krankengeld. (sehr vereinfacht ausgedrückt)

Bei weiteren Fragen einfach kommentieren! (Ich bin selber Krankengeldfallmanager)

Grüße

Christoph

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""Hallo,

auch wenn es jetzt vll zu spät kommt, hier die Richtigstellung der Antworten meiner Vorrednern (leider nicht alles richtig).

§ 5 Abs. 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2Nummer 7 SGB V

"

1

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen

Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.

2

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit

nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

3

Erscheinen Versicherte entgegen ärztlicher Aufforderung ohne triftigen

Grund nicht zum vereinbarten Folgetermin, kann eine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit versagt werden.

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Hallo,

also bei der Krankenkasse gibt es vorwiegend "Sozialversicherungsfachangestellte (kurz: Sofa)" oder Kauffmann/-frau im Gesundheitswesen.

Da ich selber Sofa bin und auch bei der Auswahl neuer Azubis mitwirke hier ein paar Infos:

- Generell ist der Sofa die "bessere" Ausbildung. Dort machst du mehr mit Gesetzen und bist wirklich dann später in der Kundenberatung oder Sachbearbeitung tätig und musst teilweise komplexe Fälle mit Hilfe des Sozialzgesetzbuches lösen. Hier ist die Ausbildung einfach sehr nach am Gesetz gerichtet.

- Verlangen tun wir mindestens einen Realschulabschluss, besser Abitur. Dies liegt nicht unbedingt daran, dass die "Bildung" schlechter ist, sondern dass Abiturienten etwas älter sind und dadurch reifer. Die Ausbildung erfordert imenses Engagement und auch Allgemeinwissen. "Mal eben so" in 3 Jahren die Ausbildung machen ist nicht!

Aber da einfach mal bei den Krankenkassen auf den Hompegages gucken. Dort steht, was diese im einzelnen verlangen.

Und wichtig: es gillt dabei nicht nur was auf dem Papier steht! Wir wählen unsere Auszubildenden besonders nach Sozialen Kriterien wie Offenheit, Empathie und Asudrucksweise aus. Da kann auch mal im Zeugnis oder Test die Therorie etwas schlechter sein.

Wünsche dir viel Erfolg!

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Leider nicht alles richtig, was hier steht...

Wenn du Krankengeld durch die Krankenkasse beziehst und nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst (egal wer die Kündigung abgegeben hat), bist du ab Folgetag der Beschäftigung durch das Krankengeld beitragsfrei nach § 192 SGB V weiterversichert. Bitte achte unbedingt auf den Lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Denn wenn du nur einen Tag ohne Krankschreibung hast, fällt der Anspruch auf das Krankengeld weg und somit auch die Versicherung. Erst wenn du wieder Arbeitsfähig bist, erhälst du Leistungen durch die Arbeitsagentur, wenn du zwischenzeitlich noch keinen Job gefunden hast!

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Hallo,

wie der "RHWWW" bereits gesagt hat:

Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten direkt über die elektronische Gesundheitskarte abrechnet!

Vieler Erfolg und alles Gute!

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Hallo,

ich selber arbeite bei einer Krankenkasse.

Badekuren werden heute immer noch bewilligt! Es kommt aber auch auf die Krankenkasse an. Ich selber habe in den letzten 5 Jahren keine Badekur abgelehnt!

Entscheidend dabei ist der Bericht des Arztes, auf den die Sachbearbeiter sich verlassen. (Wie lange ist der Patient bereits aufgrund der Erkrankung in Behandlung? Was wurde bereits getan? etc.) Um so ausführlicher, desto besser. Bedenke, dass die Sachbearbeiter keine Ärzte sind und eine Vorlage beim MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen), dauert und viel Geld kostet.

Wichtig ist: was wurde bereits am Wohnort unternommen, um die Krankheit zu heilen? Es greift dabei folgendes Prinzip; erst Wohnort, dann ambulant am Kurort, dann stationärer Aufenthalt.

Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche alles Gute!

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Hallo,

ich selber arbeite bei einer Krankenkasse.

Die Karte musst du bei Vorlage einer gültigen Versicherungsbescheinigung NICHT nachreichen.

Du machst alles richtig, wenn du die Bescheinigung vorlegst.

Jedoch solltest du dir dringeng eine Karte mit Bild besorgen, denn sonst bekommst du nur noch mehr Probleme. Gerade wenn es um ambulante Behandlungen geht (Stichwort: Privatrechnungen)

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Haha ^^ Das ist die Scheiße an Apple!

Apple unterstützt kein Flash!

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Wenn du eine Entschuldigung hast, kann sie da nichts zu sagen!

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NEIN! Wenn du nur einen 400 € Job hast, bist du GRUNDSÄTZLICH NICHT krankenversicherungspflichtig. Du kannst dann also in die Familienversicherung deines Ehepartners. Sollte keiner vorhanden sein, dann musst du dich selber versichern. Bzw. mit nur einem 400 € Job alleine kannst du ja nicht leben. Also beziehst du warschenlich ALG. Da bist du dann also eh über das Arbeitsamt versichert.

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Was du im Einzelhandel genau gemacht hast, wird in einem (hoffentlich) persönluchen Gespräch dann geklärt.

In der schriftlichen Bewerbung zählen nur die harten Fakten ;)

ich würde das so schreiben:

"Ich konnte bereits im Einzelhandel umfangreiche Erfahrungen sammeln, (die mich in meiner Berufswahl unterstützt haben)" je nachdem wo hin der Satz kommt.

Achja, kleiner Tipp: NIEMALS mit einem "Da" im Satz anfangen ^^

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Bitte um Hilfe, ich weiß nicht mehr weiter und habe solche Angst, an wen soll ich mich wenden?

Bitte lesen Sie dies vollständig! Ich bin 20 Jahre alt und studiere seit einem halben Jahr, weit entfernt von meiner Heimatstadt. Bislang hatte ich sogar in diesem anonymen Forum Angst mich vollständig zu "outen". Seit 4 Monaten geht es mir psychisch immer schlechter. Ich wurde mit 15 Jahren magersüchtig und Essstörungen begleiten mich seitdem. Sie sind jedoch nur ein Symptom für viel tiefere Probleme. Ich hatte gehofft, dass nach dem Abitur durch den Umzug und die Distanz zu meiner schwierigen Situation Zuhause (meine Mutter ist total überfordert und mein Vater quasi nicht vorhanden) alles besser wird. Aber seit Weihnachten 2011 leide ich unter starkem Konzentrationsabfall, Panikattacken und habe Angst vor sozialen Kontakten. Mein Leben besteht zurzeit aus wechselnden Phasen von tiefer Verzweiflung, Apathie, Lähmung, Aggression und Angst. Ich bin seit Monaten nicht mehr in der Uni gewesen, breche nun das Studium auch ab. Ich weiß noch nicht, wie es weitergehen soll und ich fühle mich gelähmt, wenn ich an die Zukunft denke und schäme mich so, dass ich es hier nicht geschafft habe. Darüber kann ich mit niemand Vertrautem reden. Mir ist jetzt klar geworden, dass irgendetwas aus meinem Unterbewusstsein an die Oberfläche drängt und seit wenigen Stunden kann ich mich emotional daran erinnern, dass ich als Kleinkind von meinem Großvater sexuell missbraucht worden bin. Bisher habe ich das immer von mir geschoben und auf alle Arten verdrängt (Sucht) und meine große Schwester, schwer (und offiziell) verhaltensgestört war bisher das einzige Opfer. Ich bitte Forenmitglieder um Rat, an wen ich mich wenden kann und ob/wo Chancen auf eine Langzeittherapie bestehen. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll, ich möchte einfach nichts mehr fühlen. Im Moment ist mir einfach nur übel, die letzten Stunden habe ich zusammengekrümmt in meinem Bett gelegen und geweint oder einfach in die Dunkelheit gestarrt. Dann hatte ich ein total ekliges Gefühl am ganzen Körper, als ob mich jemand überall anfässt und mir wurde noch schlechter. Ich dachte bloß: "Weg , weg!!.." wie ein kleines Kind und fühle mich immer noch hilflos. So eine Art von Erinnerung und Gefühlschaos hatte ich noch nie. Bitte helfen Sie mir mit Ratschlägen, alle Sorgentelefone, die ich ausprobiert habe sind besetzt!! Ich weiß nicht, was ich tun soll in solchen Situationen, außer mir zu wünschen, tot zu sein. Irgendeine Atemtechnik oder Pillen oder... ?

Ich versichere, dass das kein Scherz ist und ich wirklich, wirklich Ihren/ Euren Rat brauche!!

Lautrichienne2

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Hallo!

Ich kenne so etwas persönlich aus meinem Umfeld.

Mit so etwas ist nicht zu spaßen. Bitte gehe zu deinem Hausarzt und vertraue dich ihm an. Er wird dich warscheinlich direkt zu einem Neurologen schicken. Der wird erstmal eine Art Bestandsaufnahme machen. Dann wird entschieden, was gemacht werden soll. (Gesprächstherapie, Gruppentherapie bis hin zur Einweisung in eine Klinik)

Da so etwas doch relativ vertraulich ist, schreibe mir am besten eine PN. Da lässt es sich denke ich mal besser darüber reden.

Gruß

Gaz

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Also wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt, ist dann eigentlich nicht. Kenne aber Fälle, wo Leute nach einer Zusage und Unterschrift sich so haben hängen lassen in der Schule, dass sie ein richtig schlechtes Zeugnis hatten. Die meinten dann nur "na und, hab doch schon unterschrieben". Aber die mussten ihr Abschlusszeugnis trotzdem noch vorlegen und wurden dann abgelehnt, weil deren Leistung so schlecht war.

Also mal genau hingucken, ob es eine "Ausschlussklausel" gibt.

Hoffe ich konnte dir nen bisschen helfen! ;)

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