Der Chef der Umzugsfirma war beim Ausladen selbst anwesend, also sollte genug Fachwissen anwesend gewesen sein, um eine Tür ordentlich zu schließen. Die beiden Herren schlossen die Altbautür, nachdem die Möbel in der Wohnung waren. Den feststehenden Teil der Flügeltür haben sie jedoch nicht ordnungsgemäß nach oben und nach unten verschlossen. Am Folgetag war die Wohnungstür bereits eine halbe Stunde nach dem Verlassen der Wohnung aufgebrochen. Die Einbrecher konnten die Tür einfach mit eine bisschen Kraft aufstoßen, ohne die Tür und das Schloss kaputt zu machen. Ich habe die Umzugsfirma angeschrieben, wie sie dazu steht und bekam lapidar zurück, dass die Herren die Tür nicht geöffnet hätten und deshalb keine Schuld bei Ihnen läge, was ich nicht nachvollziehen kann. Ich würde gerne für den ganzen Ärger und den Zeitaufwand, der durch deren Schuld entstand, zumindest einen Abzug von der Rechnung machen (1.850,- für einen Umzug B nach HH). Kann ich hier mindern und was wäre angemessen?
Beim Ausräumen in Berlin verschwand außerdem noch ein Diamantring aus meinem Badezimmer, den ich dort leider nicht gesehen hatte. Dass dies aber nicht nachgewiesen werden kann, ist mir auch verständlich.
Herzlichen Dank für einen Rat.