Kann es sein, dass sie zu wenig gefressen haben und deshalb umfallen? Fütter sie besser, vielleicht hilft das

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Sag ihr du hättest mit deinen Freunden Crack oder Crystal geraucht.

Wenn sie dann völlig schockiert ist, dann sag ihr "nein, war nur ein Spaß, es war die Shisha" 

xD Good Luck!

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Tja, da hat sich wohl jemand in deren System "verbucht" oder fälschlicherweise Deinen Datensatz geändert oder wie auch immer.

Konnten Sie Dich denn generell bei sich in der Datenbank finden? Hattest Du evtl. eine zweite Kundennummer? Ansonsten, freu Dich :)

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Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Immer gilt frühstens nach 48 Stunden, einige Bundesländer haben keine Frist nach hinten.

Für Schleswig-Holstein gilt folgendes:

§ 16 BestattG – Bestattungsfristen

(1) Leichen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden; innerhalb von neun Tagen nach Todeseintritt soll die Erdbestattung oder die Einäscherung vorgenommen werden. § 10 Abs. 1 Satz 2 findet Anwendung.

(2) Für Leichen, die einer Leichenöffnung unterzogen werden sollen, gilt die Bestattungsfrist des Absatzes 1 nicht. Die Gemeinde kann eine Bestattungsfrist bestimmen.

(3) Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.§ 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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Konzert im Docks, Hamburg (Alter, Verlagerung d. Konzertes) HILFE?

Guten Tag. Ich habe da mal eine Frage bezüglich des Themas Konzerte. Ich (15 Jahre alt) habe bereits im Juni Karten für das Kacey Musgraves Konzert in Hamburg gekauft, damals fand es noch im "Knust" statt. Und weil man dort unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten hineingelangt, habe ich natürlich auch gleich eine Karte für meine Mutter mitgekauft, welche mich dann auch begleiten wird. Nun wurde das Konzert aber in das Docks auf der Reeperbahn verlegt (wahrscheinlich aus Platzgründen) und auf der Homepage steht geschrieben, dass Personen unter 18 Jahren dort generell der Eintritt verwehrt bleibt. Nun habe ich doch aber die Karten schon im Voraus gekauft und habe eine Begleitperson, außerdem ist dies alles andere als "harte Musik" (ist Country/Western) und die Uhrzeit wurde auch extra von 21.00 Uhr (so war es für den Knust vorgesehen) auf 20:30 Uhr runtergesetzt (hat das was zu bedeuten?). Dürfen die mir den Eintritt verweigern? Klar verstehe ich es auf einer Seite, es ist ja die Reeperbahn! Aber soll ich jetzt einfach meine Karten verkaufen (pssst, ist ja eigentlich gesetzeswidrig) und nicht gehen, obwohl es vorher ganz anders vorgesehen war? Ich bin ratlos. Bei der E-mail antwortet mir niemand. Probiere es in der nächsten Zeit auch mal mit dem Anrufen, nur hat mich diese Frage die ganze Zeit gequält und musste sie hier einfach reinsetzten. Nun.. was denkt ihr darüber? LG

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Deine Mutter ist dabei. Sie hat die Aufsichtspflicht und wenn sie es für richtig hält, dass Du zu dem Konzert mit ihr gehst, dann ist das schon in Ordnung! :)

Früher gab es den Muttizettel, den man als Minderjähriger mitnehmen konnte, auf der die Erlaubnis der Eltern notiert war. Aber bei Dir ist das ja noch viel besser, weil du keinen Zettel sondern Deine Mutti mitnimmst.

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Kannst Du es vielleicht mit Saft oder so mischen? Wie lange hast Du dafür Zeit?

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Hostel ist gut und recht spontan und in Berlin gibt es viele davon.

Trotzdem würde ich noch schnell danach googeln und reservieren. Sicher ist sicher...

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Hast Du denn schon eine andere Stelle? Das würde es einfacher machen.

Ansonsten immer freundlich für das Angebot bedanken und ruhig ehrlich sein, dass Du es Dir nach reiflicher Überlegung nun doch nicht vorstellen kannst, für das Unternehmen zu arbeiten, da Dir die Rahmenbedingungen nicht zusagen.

Auf die Entfernung würde ihc mich nicht beziehen, weil Du das ja bereits wusstest, als Du Dich beworben hast.

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Grundsätzlich schon, man sollte aber kurz vorne beim Rausgehen Bescheid geben oder eben am Tresen zahlen. Das wäre mehr als höflich.

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Klingt vielleicht blöd, aber wenn Du gegen den Schmerz arbeitest, verkrampfst Du noch mehr.

Setz oder leg Dich mal bequem auf das Sofa oder aufs Bett und atme mal tief und versuche zu entspannen. Dann versuche mal den Schmerz "anzunehmen" und zuzulassen. Wenn Du entspannst, nimmt der Schmerz ab und wird erträglicher. So ist es bei mir.

Wenn Du aber sagst, dass Du richtig miese Krämpfe hast und Du bald vor Schmerz wahnsinnig wirst, dann geh lieber zum Doc und lass das mal checken!

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Die Rückforderung läuft entsprechend § 812 BGB als sogenannter öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch und dieser verjährt innerhalb von drei jahren zum Ablauf des jeweiligen Jahres, vgl. Folgendes: 
"Für die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche gelten – soweit nichts anderes bestimmt ist – die Vorschriften des BGB entsprechend (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, - BVerwG 2 C 6/01 -, BVerwGE 115, 389; Schmidt-Räntsch, in: Ermann, BGB, vor § 194 BGB Rn. 7)".

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