ja

Ich würde mein Glück versuchen. Ich hatte schon eine verheiratete Frau, die ich mal beim Sport kennen gelernt hatte mehrere male gevögelt.

...zur Antwort

Verzeihen aber niemals vergessen

...zur Antwort

Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Kindern ist strafbar. § 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausge- nutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.
Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".

...zur Antwort

Ignoriere ihn. Wenn er nochmal ankommen sollte, dann frag ihn, und wenn ja, was willst du machen ? Wenn du die Frau willst, dann musst du wohl kämpfen, nicht mit Fäusten- aber mit einer Portion Mut.

...zur Antwort

Vermutlich ist sie gerade abgelenkt und ist mit anderen Sachen beschäftigt. Sprich sie einfach drauf an und sprich über deine Gefühle. Lass dich aber auch nicht verunsichern, dass sie dich nicht mehr liebt.

Vielleicht kannst du sie auch mal strampeln lassen und dich einfach nicht melden. Mal schauen, ob es ihr am Herzen liegt mit dir zu schreiben. Sei optimistisch.

...zur Antwort