Erstens möchte ich dich fragen, ob das dein Ernst ist?

Zweitens, ja du kannst sofort, wenn ein Mangel entsteht die Miete mindern. Allerdings musst du deinem Vermieter eine angemessene Frist setzen, diesen Mangel zu beheben. Des Weiteren musst du deinem Vermieter in Kenntnis setzen, dass ein Mangel besteht.

Allerdings habe ich kein Verständnis für Leute die ihre Miete mindern, weil zwei Tage die Heizung ausfällt. Wenn der Zustand Wochen dauert kann ich das verstehen. Aber für 2 Tage?!?? Selbst für 3-4 Tage ist das immer noch im Rahmen.

Aber minder ruhig die Miete. (Kleines Beispiel: 700€ Miete, 40% Mietminderung, 2 Tage= 18,06€) ich wünsche dir damit einen schönen Abend. Dein Vermieter wird sich bedanken.

Bitte daran denken, bei Transfereinkommen = Geld zurück an JC

...zur Antwort

thema erneute Befristung:

https://www.arbeitsvertrag.org/befristeter-arbeitsvertrag/

der AG muss sich an die zwei Jahre halten. Deine Probezeit ist ja bereits vorbei. Hier hättet er dich innerhalb von Max. 6 Monaten ohne Angaben von Gründen kündigen können.

Dein Vertrag läuft jedoch zwei Jahre. Also muss er dich auch so lange bezahlen, es sei denn, dass du eine Kündigung aus anderen Gründen (Diebstahl, sexuelle Belästigung, o.ä.) erhältst.

...zur Antwort

Bei manchen Genossenschaften kannst du Genossenschaftsanteile kaufen, ohne das du dich auf eine Wohnung bewirbst.  In der Regel bekommst du 4 % oder mehr. Jedoch dauert es wieder bis du dir diese auszahlen kannst. Die Anteile werden nur zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr verkauft. 

...zur Antwort

In die Bar einladen und dann fragen ob Sie noch mit nach Hause kommen will. Antwort ja --> Jackpot

...zur Antwort

Lies dir diesen Artikel mal durch: ;)

http://mobil.ruhrnachrichten.de/staedte/castrop/Visitenkarte-wichtigstes-Hilfsmittel-des-Hochstaplers;art934,1468122

...zur Antwort

https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/

Hier ist deine Frage beantwortet: 

Zuständige Behörden

Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.

Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

...zur Antwort

Druckfehler bei Sparhandy... Lediglich junge Leute unter 26 bzw. Studenten etc. erhalten diesen Vorteil

...zur Antwort

Ich empfehle einen seriösen Makler. Schaut im Internet nach einem Makler aus dem nahen Umkreis.  Keine große Maklerkette!!! und schließt einen Makleralleinauftrag ab. Dann könnt ihr, wenn ihr selber einen Käufer findet (darf der Makler nicht vorher kontaktiert haben), das Haus verkaufen ohne eine Provision an den Makler zu zahlen (anders ist das beim qualifizierten Makleralleinauftrag).  

Vorteile: Makler können höhere Verlaufspreise erzielen, kennen potentielle Käufer, können euch auf vielen Ebenen beraten. Und je nach dem wo ihr wohnt zahlt nur der Käufer eine Provision. Durch den höheren Verkaufspreis rechnet sich es selbst, wenn ihr eine Innenprovision zahlt (Bsp. 3,57 % Käufer und 3,57% Verkäufer) die Provisionen richten sich aber oft nach Lage, Preis etc. 


Letztendlich ist es eure Entscheidung. Aber ihr verpflichtet euch bei einem Makleralleinauftrag zu garnichts. Ihr könnt das Haus an einem eigens gefunden Käufer verkaufen oder einen vom Makler gefundenen. Ob ihr es aber dann auch tatsächlich verlauft bleibt bei euch. 

...zur Antwort

1: wie schon mein Vorredner: Nein

2: es zählt die Geschossfläche also von den Außenwänden gemessen. Aber Achtung bei einem Staffelgeschoss darfst du nur 2/3 des Vollgeschoss bebauen. Balkone, Terassen etc. bleiben unberücksichtigt

3: Wenn die höchste Wand nicht 3.5 Meter übersteigen darfst, glaube ich dass ein Vollgeschoss plus ein weiters DG schwer realisierbar sind.

...zur Antwort

Ja kannst Du, allerdings muss der Eigentümer der Straße, diesem zustimmen. Google mal Antragsgrundsatz, Bewilligungsgrundsatz und Voreintragungsgrundsatz. Diese drei Grundsätze müssen erfüllt werden. Sollte der Eigentümer der Straße nicht zustimmen müsstest du eventuell den Klageweg bestreiten. Je nachdem wie es ausgeht, kann es sein, dass du dem anderen Eigentümer für das Wegerecht etwas geben musst. 

...zur Antwort

Ja HTC Handys sind sehr gut und robust. Ansonsten das S3 ist ein richtig gutes Gerät nur halt ist die Verarbeitung beim HTC besser. Letzendlich kommt es nur auf den Preis und deinen Geschmack an.

...zur Antwort

Zigaretten schaden dir so oder so. Also hör lieber mit dem rauchen auf und Pille und Alkohol ist okay solange du dich nicht übergeben musst das stimmt auch. Aber übertreiben sollte man beim trinken auch nicht.

...zur Antwort

Machs einfach, kleb die gut zusammen und dann sollten die das schon nicht beanstanden, verlangen eh viel zu viel ;) Ansonsten kommts eh zurück. dann können sies auch gleich zum Empfänger schicken ;)

...zur Antwort

Haare werden nicht hart, das einzige was passiert, ist das deine augenbrauen nicht mehr SPitz sind sondern vorner stumpf, musst du dir vorstellen wie einen baum mit spitze den du dann fällst und der dann nur noch den stumpf hat.

...zur Antwort