Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Garten, der NICHT zur freien Verfügung steht. Nun habe ich festgestellt, dass ein Mieter (älterer Herr) die Vögel mit Sonnenblumenkernen füttert und diese dazu auf die Zierbeete und Wiese schmeißt. Es werden jedoch nicht die Vögel angezogen, sondern Tauben und Ratten. Die dazu noch überall Ihre Unrat hinterlassen.

Darf ich ihm die Fütterung verbieten?