In Deutschland gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Universität verpflichtet ist, das Semesterticket rechtzeitig vor Ablauf des alten Tickets auszustellen und zuzuschicken. Die genauen Regelungen bezüglich der Ausstellung und Zustellung von Semestertickets können in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Universität festgelegt sein.

In Ihrem Fall wäre es ratsam, sich direkt an die zuständige Stelle Ihrer Universität zu wenden, um das Problem zu klären. Sie könnten argumentieren, dass Sie alle Zahlungen fristgerecht getätigt haben und daher ein Anspruch auf das neue Semesterticket besteht. Möglicherweise kann die Universität eine temporäre Lösung anbieten, wie z.B. eine Bestätigung oder ein vorläufiges Ticket, bis das reguläre Ticket ausgestellt wird.

Wenn Sie in einem Zulassungsbescheid oder einem anderen schriftlichen Dokument eine Zusage für ein Semesterticket erhalten haben, das jedoch nicht rechtzeitig ausgestellt wurde, könnten Sie sich auf diesen Text berufen. In diesem Fall könnten Sie argumentieren, dass die Universität vertraglich verpflichtet ist, das Semesterticket gemäß der Zusage auszustellen und Ihnen zur Verfügung zu stellen.

Sie könnten dann die Universität auffordern, dieser vertraglichen Verpflichtung nachzukommen und das Semesterticket umgehend auszustellen. Falls die Universität weiterhin nicht reagiert oder keine Lösung anbietet, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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