Mit der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages einigten sich die Vertragsstaaten unter anderem auf:
- die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und das Verbot militärischer Aktivitäten
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit mit ungehindertem Informationsaustausch
- die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder und das Verbot der Geltendmachung neuer Ansprüche
- die Beseitigung radioaktiver Abfälle in der Antarktis Die Zahl der Vertragsstaaten ist inzwischen auf 54 angewachsen, darunter sind 29 sogenannte Konsultativstaaten. Diese Staaten führen in der Antarktis in großem Umfang Forschung durch und sind auf den regelmäßigen Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meetings, ATCM) stimmberechtigt. Auf den jährlichen Konferenzen werden Grundsätze und Ziele des Vertrages nach dem Einstimmigkeitsprinzip überarbeitet und ergänzt. Der Antarktis-Vertrag selbst wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auch wenn bestimmte Folgeabkommen nach einer gewissen Zeit erneuten Verhandlungen unterzogen werden können, läuft der Antarktis-Vertrag nicht aus. Die Vertragsstaaten verpflichten sich auf Dauer dem Schutz der Antarktis und der friedlichen Nutzung des Gebietes südlich 60° südlicher Breite.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem/der-antarktis-vertrag