Hallo,
der Opa und der Vater verlangen das Geld zu Recht zurück.
Wenn Anzeige erstattet wird, ist Dein Sohn dran (nach Jugendstrafrecht). Er wird sich fragen lassen müssen, weshalb er soviel Geld (ohne Rückfrage????) annahm und ob er wusste, dass es gestohlen ist (dann strafbare Handlung der Hehlerei).
Auch der Dieb...sein "Freund" wird sich verantworten müssen, denn was er gemacht hat, ist Diebstahl und ebenfalls strafbar.
An Dich als Erziehungsberechtigten kann Regressanspruch gestellt werden, denn Du bist für das Handeln und Schäden, die Dein Filius versursacht, verantwortlich.
Dir Frage ist auch, für was wurde das Geld ausgegeben? Wenn es größere Anschaffungen sind und es nicht einfach "versoffen oder verlebt" wurde, ist ggf. auch der Verkäufer der Ware mit im Boot, denn er hat an einen "beschränkt geschäftsfähigen Käufer" verkauft.
Unter Umständen kann das Geschäft rückabgewickelt werden.
(hier eine rechtliche Info dazu: Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
Am Besten versucht Ihr Euch gütlich zu einigen, das wird ALLEN Beteiligten eine Menge Ärger ersparen. Und Ärger habt ihr sicher auch jetzt schon genug, oder?
VG