Folgender Sachverhalt:
Eine Person verstirbt und hinterlässt kein Testament.
Der Verstorbene war das 2te mal verheiratet und hinterlässt ein Kind aus erster Ehe.
Der Verstorbene und seine 2te Ehefrau haben keine gemeinsamen Kinder.
Die Ehefrau, die automatisch Erbe erster Ordnung ist (gemeinsam mit dem Sohn des verstorbenen) verstirbt ein halben Jahr später ebenfalls und hinterlässt keine eigenen oder gemeinsamen Kinder.
Beim Erbschafftsantritt stellt der Bruder der Ehefrau (die ja nun ebenfalls verstorben ist) des Verstorbenen nun Anspruch neben dem Sohn des Verstorbenen… Wem steht jetzt, was zu?
Für mich ist die Sache klar, bis zu dem Zeitpunkt an dem die Ehefrau des Verstorbenen, ebenfalls verstirbt. Ab dann bin ich durch‘s Internet leider nicht weitergekommen…
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen :-)