Hi

Wenn es ein Jet war hast du möglicherweise einfach hinten ins Triebwerk geschaut und er hat den Nachbrenner verwendet :).

Die Beleuchtung ist generell die Selbe wie bei zivilen Flugzeugen auch, da sich auch das Militär im zivilien Luftraum bewegt. Das heißt:

Links ein rotes Licht mit 110° Abstrahlwinkel Rechts ein grünes Licht mit 110° Abstahlwinkel Hinten weiß mit 140° Abstrahlwinkel

Dazu kommen noch ein oder mehrere Strobes (Blinklichter) und Beacons die Rötlich-Orange sein können

Beste Grüße

...zur Antwort

So ganz stimmt das mit dem "Elastomerlager" bei der Ec135 nicht. Es gibt hier tatsächlich kein wirkliches Lager am Rotorkopf. Auch nicht zum Verstellen des Einstellwinkels, was auch den großen Unterschied zum Rotorsystem der Bo105 ausmacht.

Während bei der Bo105 noch ein normales Drehlager für den Einstellwinkel zum Einsatz kam und nur die Schlag- und Schwenkbewegungen vom Rotorblatt vollzogen wurden, benutzt die EC135 eine Methode, die zwei Streben zueinander verdreht.

Man kann das mit den beiden Unterarmknochen vergleichen. Du kannst deine Hand auch drehen ohne das ein wirkliches Lager vorhanden wäre und ohne das der Ellenbogen sich mitdreht.

Das ganze findet im Rotorblatt statt: Die beiden Streben sind direkt mit dem Rotorkopf verbunden die "Hülle" des Blattes nicht; diese ist mit dem anderen Ende der Streben und dem Pitch Link verbunden.

Hier ein Bild dazu (nicht ec135 aber gleiches Prinzip): http://www.eurocopter.com/publications/img_wsw/ATR-Design-Merkmale.jpg

Ein Elastomerlager im üblichen Sinn ist das also nicht. Elastomerlager findet man eher bei AS350, EC155 etc.

Mann nennt diese art des Rotorkopfes also nicht umsonst Gelenk- und Lagerlos. ;)

beste Grüße

...zur Antwort

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Flugplatzpflicht; d.h. Starten und Landen nur auf für das Luftfahrzeug zugelassenen Flugplätzen. Davon gibt es Ausnahmen, wie z.B. Segelflieger auf Überlandflügen oder auch viele gewerbliche Hubschraubereinsätze (natürlich auch Rettungshubschrauber).

Es is aber tatsächlich auch als Privatpilot möglich auf Grundstücken mit dem Heli zu landen. Dazu brauch man dann allerdings eine Außenlandegenehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium oder dem Luftfahrt Bundesamt (<-kaum zu bekommen) und natürlich die Zustimmung des Grunstückseigentümers.

Ob man eine Starterlaubnis braucht hängt dabei nur davon ab, ob man sich in einem kontrolliertem Luftraum befindet, was in Bodennähe meist nur im nähern Umkreis von größeren Flugplätzen der Fall ist. Und selbst dann bedarf es bei normalen VFR Flügen keiner vorherigen Anmeldung sonder nur eines kurzen Funkspruchs. Ansonsten gilt: Solange man sich an die Luftraumstrukturen hält kann man fliegen wann und wohin man will... ohne Starterlaubnis.

beste Grüße

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.