Jups, ist aber schon ne Weile so. Naja Theorie und Praxis halt. In der Praxis bleibt alles wie vorher auch. Der staatlich anerkannte oder IHK Betriebswirt ist halt ein "Nicht" akademischer Abschluss. Das bleibt auch trotz der Gleichstellung so.

Wenn du darauf abzielst ob du als staatlich geprüfter Betriesbwirt aufgrund der "Gleichstellung" gegen Bachelorabsolventen der Betriebswirtschaft konkurieren kannst sehe ich eher als gering. Ist aber nur meine Meinung.

Jeder so teuer wie er sich verkauft!

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Soweit ich weiß, ist dies bei den meisten Anbietern eine zwingende Eingangsvoraussetzung! Er darf meist nicht älter als ein Jahr sein. Hat den Grund, dass ein erste Hilfe Kurs natürlich nur ein Grundlehrgang ist und deine Ausbildung als Rettungssanitäterin darauf gleich aufbaut, dass also nicht mehr gross durchgenommen wird.

Kann auch sein, dass es einfach von den einzelnen Ländern vorgeschrieben ist und der Anbieter darauf gar keinen Einfluss hat.

Viel Erfolg beim Leben retten!

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Hmm, wenn deine Installationordner wirklich alle auf dem Desktop landen, ist mit aller wahrscheinlichkeit der Desktop als Installationsort eingetragen. Das würde auch erklären, warum das Programm nicht mehr funktioniert sobald du die Installationsdateien verschiebst. Das hat aber nichts mit einem selbstgebauten PC zu tun.

Jedes Programm bietet dir dch während des Installationsvorgangs die Möglichkeit an, unter welchen Pfad es installiert werden soll. Das musst du wenn möglich manuell korriergen bzw. einfach deinen Pfad dort eintragen.

Standardmässig müsste bei deinem Problem ja der Desktop angegeben sein und du klickst nur auf "weiter".

Standardmässig unter Windows 10 landet das meiste unter:
c:\Program files oder c:\Program files (x86)

Du musst also dem Programm den Pfad zuweisen, denn wird es dort auch installiert.

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Im Leben zählt vor allem mein Kind, meine Frau, meine Familie. Hinzu kommen Gesundheit, gute Freunde und die Lust zu leben.

Über den Sinn denke ich auch oft nach. Aber ich denke mein Sinn besteht darin, mein Sohn zu erziehen und aufwachsen zu sehen. Ihm einfach ein guter Vater zu sein. Das gleiche gilt natürlich gegenüber meiner Frau als guter und liebevoller Partner. Es kommen natürlich noch einige Randgeschehen mit dazu wie Arbeit, Geld etc. Da hat wohl jeder seine eigene Reihenfolge aber meine Number One steht ganz oben!

Das wäre mein Meinung dazu.


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Hört sich zunächst nach einem Treiber Problem an. Geh mal auf die Lenovo Website und suche für dein Modell den passenden Treiber für deinen SD Card Reader!

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Ihr seit rowdys. Kommt aus den englischen und bedeutet so viel wie "rüpelhaft" "Krawallmacher" also jemand der Unsinn macht und ein bisschen provoziert und auf Ärger aus ist!

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Ausziehen kannst du wann es dir lieb ist, allerdings wirst du unter dem 18 Lebensjahr die Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten benötigen.

Mit vollendeten 18 Lebensjahr kannst du machen was du willst.

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Du musst bei einer geringfügigen Beschäftigung keinen Lohnzettel bekommen. Da die Auszahlung bei einer geringfügigen Beschäftigung sowieso nicht über 400 Euro bzw.450 Euro hinausgeht und der Arbeitsgeber nur einen Arbeitgeberanteil bei der Knappschaft bezahlt. Abzüge hast du ja keine.

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Power Strips gibts im jedem 1 Euro Laden. Die Dinger siehste nicht, kleben wie S...... und bekommste notfalls wieder sauber ab.

Da du viele davon benötigst, kannst du sie auch klein schneiden. Alles andere was ich dir vorschlagen könnte, kriegste entweder nie wieder ab oder du bschädigst Wand und Tapete, denn kannste gleich noch voll Renovieren :-)

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Meine Frau hat mal bei Burger King gearbeit, schrecklich und nie wieder! Mittendrin ist sie auch noch schwangen geworden und wurde sofort an die Luft gesetzt.

Kasse war stressig, Arbeiten wollte jeder die Zeiten waren schnell verteilt und den alteingesessenen und du hast ganze 15 Wochenstunden abbekommen und das meistens Abends bis 22 Uhr. Zustände in der Küche waren katastrophal. Sie hat sich danach auch immer geweigert etwas zu essen obwohl sie es kostenlos bekommen hätte.

Zusammenfassend: Schlechte Bezahlung, unregelmässige Arbeitszeiten, Stress, Putzarbeiten, Hippie für alles, befristete Verträge, Einsätze meist nach Bedarf........

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Nee du bist nicht zu sensibel sondern wahrscheinlich einfach besser erzogen! Das hat nichts mit Böse oder Gemein zu tun sondern mit einer gewissen Inteligenz die manche einfach nie hatten und haben werden. Begib dich nicht auf das Niveau!

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Es kommt auf die Straftat an. Manches MUSS der Staatsanwalt verfolgen außerdem spielt es noch eine Rolle ob öffentliches Interesse besteht.

Auch wenn ihr euch geeinigt habt oder er sich entschuldigt ich gehe davon aus das die Anzeige nicht aus langer Weile gemacht wurde da muss er jetzt wohl durch.

Für manche ist das auch mal nicht schlecht ein Schuss vor dem Bug zu bekommen.

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Was für eine Facharbeit ? Schule, Ausbildung, Refererat, Uni ?

Mit eigener Meinung sollte man sich grundsätzlich etwas zurückhalten. In der Schule wurde das immer noch einigermaßen gerne gesehen, wenn man zum Schluss seine eigene Meinung miteingebracht hat.

Im Studium sieht das schon anders aus. Da zählen wissenschaftliche Fakten und nicht ob mir das gefällt oder nicht.

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Nööö! Ich habe zwar nur einen Jungen der trägt ungern zöpfe :-) aber als Mädchen finde ich das ganz süß. Alles was mal Out war, kommt wieder !!!

Also mach ruhig zwei Zöpfe!

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Die Frage ist ja erstmal ob es wirklich an den Fenstern lag. Nur weil ihr der Meinung seit das es die Fenster waren, muss es nicht auch so sein. Das heisst die Beweispflicht liegt denn bei euch. Wenn die Fenster jetzt getauscht wurden, sieht es wohl schlecht aus zwecks Beweislast.

Zu dem müsst ihr den Vermieter bei einem Mangel erstmal davon in Kenntnis setzen und ihm angemessen Zeit geben zu reagieren und den Mangel zu beheben. Erst wenn nichts passiert könnt ihr angemessen die Miete mindern. Aber alles das habt ihr nicht gemacht.

Nun könnt ihr nicht nach 15 Jahren kommen und sagen, wir mussten mehr Heizen weil die Fenster undicht waren und deswegen möchten wir gerne rückwirkend der letzten 15 Jahre 10% Minderung wieder haben.

Ich an eurer Stelle hätte schon seit 15 Jahren reagiert. Wenn du das jetzt dem Richter erzählst kenne ich seine erste Frage schon......

Wieso fällt ihnen das erst nach 15 Jahren auf ?

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Hallo,

auf alle Fragen kann ich dir leider keine Antwort geben nur so viel dazu:

Meine Sachbearbeiterin damals hat mich auch nicht unterstützt und ich glaube auch das sie es nicht gerne sehen. Entweder richtig oder garnicht heisst dort whl die Divise. Du Anzahl der Stunden weiß ich jetzt nicht, allerdings ist ja eine Nebenbeschäftigung wie der Name es schon sagt, neben einer Vollzeittätigkeit auszuüben und darf ihr auch nicht im Wege stehn.

Das Job Center prüfte bei mir alle 6 Monate ( ALG II Antrag muss ja immer neu gestellt werden) meine Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit. Du bekommst dafür Vordrucke vom Job Center mitgeschickt. Danach errechnet sich denn natürlich ob du behalten darfst oder ob es aufgerechnet wird. Ich kenne jetzt auch die Grenze nicht mehr genau, ich meine irgendwas um die 150,- Euro sind frei. Angaben aber ohne Gewähr.

Solltest du im Jahr nicht über 17.500 Euro kommen kannst du nach § 19 die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen

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