Verhinderungpflege Anspruch?
Hallo,
mein Sohn hat einen GDB70 und den Pflegegrad 2 seit sem 01.10.2017 zugesprochen bekommen.
Wir haben denn im Jahr 2019 erstmalig die Verhinderungspflege in Anspruch genommen und auch alles erstattet bekommen von der Pflegekasse.
Man kann ja bis zu 4 Jahre rückwirkend Verhinderungspflege geltend machen und nun stelle ich mir die Frage was ist mit den Jahr 2018? Die Voraussetzungen um überhaupt Verhinderungspflege zu erhalten sind zum einen, ein Pflegegrad mindestens 2 und das man mindestens 6 Monate gepflegt hat.
Seit 01.10.2017 hat er den Pflegegrad 2 und wurde denn natürlich auch 6 Monate gepflegt.
Haben wir für 2018 auch Anspruch auf Verhinderungspflege gehabt? Wenn ja, anteilig oder voll?