Das war bestimmt so ein Interviewer aus Baden-Württemberg oder Bayern.

Die haben es einfach nicht drauf, als von wie zu unterscheiden. Die sagen zu allem wie.

In diesem Fall ist als richtig!

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Hallo Sozialist69,

durch diese Handlung kannst du Probleme bekommen!

Solche Handlungen werden durch das Ordnungswidrigkeitengesetz verboten.

In deinem Fall ist es der Paragraph 118 des OWiG (Belästigung der Allgemeinheit), welcher es dir verbieten würde. Auch Paragraph 119 (1) 2. des OWiG (Grob anstößige und belästigende Handlungen) würde es dir verbieten.

Du siehst, dass du damit wenig Chancen hast. Meldet dich jemand bei Ordnungsamt oder der Polizei, hast du schnell mal eine Ordnungswidrigkeitenanzeige am Hals.

Zum einen ist es aber auch sehr ekelhaft für kleine Kinder. Stelle dir bitte vor, ein Kind welches bspw. 6 Jahre alt ist, sieht so einen Aufdruck... Die Geschreie der Eltern werden auch laut sein.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass du mit diesem Shirt weit kommst.

LG

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Ich hoffe, dass Du kein deutscher Staatsbürger bist.

Wenn doch, bist Du eine Schande für die deutsche Nation.

Richtig wäre der Satz so:

Ich fahre täglich Fahrrad, denn der römische Dichter Juvenal sagte: ,,Es wäre zu wünschen, dass in einem gesunden Körper ein gesunder Geist steckt".

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1. Funkspruch an alle Polizeibeamten die gerade draußen sind (bspw. Streifenwagen oder Fußstreife). Der Polizeibeamte gibt den Namen des Kindes, das Alter, Anziehsachen, letzter Aufendhaltsort, Haarfarbe usw. durch, womit die Polizisten dann auch arbeiten können. Sie halten beim Streifefahren ausschau nach Kindern, auf die die Personenbeschreibung passen könnte.

2. Einzelne Beamte bekommen die Anweisung, sämtliche Spielplätze und Schulen anzufahren, welche sich in der Nähe befinden. Dort sind meist die Kinder anzutreffen.

3. Falls das alles nichts gebracht hat, werden Wälder, abgelegene Orte, Felder usw. abgesucht. Ab diesem Zeitpunkt wird meist auch ein Hubschrauber und eine Hundestaffel dazugeholt. Es wird auch eine Bundesweite Fahndung ausgeschreiben,weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Kind vielleicht entführt wurde. Dies kann aber auch schon ab Punkt zwei passieren (hängt ganz vom Polizisten in der Wache ab).

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Jugendvollstreckung bedeutet, dass du eine Jugendstrafe bekommst. Dies können bspw. Sozialstunden sein oder sogar Jugendvollzugsanstallt (Jugendknast).

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Hallo!

Ja, dass Bauamt/Ordnungsamt muss sogar eingreifen.

Vor ca. 3 Wochen hat bei uns in der Stadt ein Mehrfamilienhaus in der 1.Etage gebrannt. Das Ordnungsamt hat das ganze Haus evakuiert und die Personen in Unterkünfte verlegt welche von der Stadt gezahlt wurden. Bei uns war es ein kleines Hotel. Nach ca. einer Woche wurde das Haus wieder freigegeben und die Bewohner konnten zurück in ihre eigenen vier Wände.

LG

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Ein Polizist erteilt keine Rechtsauskünfte. Dafür wurde er nicht explizit geschult.

Und ja, es ist eine Straftat.

Wenn du bspw. in einen Supermarkt gehst und nicht durch Schilder o.Ä. darauf hingewiesen wirst, dass gefilmt wird, kannst du auch klauen ohne das du eine gerichtliche Strafe dafür bekommst; Weil der Supermarkt eine somit eine Straftat begeht.

Dementsprechend musst du jeden erstmal fragen.

Und das ist auch gut so!

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Hallo!

Thema Musik:

Wenn du diese Musik bei dir zu Hause hörst und niemanden störst, darf die Polizei dir das nicht verbieten.

Wenn du diese Musik aber mega laut in der Öffentlichkeit hörst schon. Erstens weil du vielleicht andere Personen störst und zweitens hörst du die Musik dann wahrscheinlich extra neben Polizisten, um diese zu verärgern.

Zum Thema T-Shirt:

Da darf dir die Polizei bei dem Aufdruck ,,ACAB" nichts verbieten. Da greift Artikel 2 des GG der eigenen Entfaltung der Persönlichkeit. Anders sieht es widerrum bei extremistischen Zeichen wie beispielsweise einem Hakenkreuz aus. Das darf dir die Polizei verbieten. Dafür bekommst du sogar eine Anzeige.

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Ich weiß zwar nicht wie viel das kostet. Aber es kann ja auch sein, dass der Empfang dort schlecht ist.

PS: Ruf du sie nicht an! Von deinem Guthaben wird wenig Geld abgezogen, dafür wird von IHREM Guthaben sehr viel gezogen.

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Wie dumm ist das denn? Also wenn du blöd in Mathe bist, dafür aber gut In Sport, willst du Mathe abwählen, und dich auf Sport fokussieren?! Dann kannst du im späteren Leben nichts in Mathe. Und überhaupt, was habt Ihr alle gegen unser Schulsystem?! Unser Schulsystem ist schon recht gut im Gegensatz zu anderen Ländern! Seid einfach froh, in einem Land zu leben, in dem man zur Schule gehen kann/muss! Das ist ein Privileg!

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Wenn das Kind längere Zeit und ohne Entschuldigung zur Schule kommt, kann es gut sein, dass die Polizei vor der Tür steht! Doch Vorsicht! Den Spaß gibt es nicht kostenlos! Die Eltern bekommen wöchentlich eine Rechnung zugesandt! 

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Doch wann gibt es das Handy wieder?

Wenn das Handy einmal eingesackt ist, geben viele Lehrer das Gerät nicht so schnell wieder her. Häufig wird das Handy bis zum Ende der Woche oder des Monats einbehalten, manche Schulen geben die konfiszierten Gegenstände sogar ausschließlich an die Eltern des Schülers heraus. Diese Vorgehensweise ist ausdrücklichverboten, wie Bernhard Hamacher von der Bezirksregierung klarstellt: "Ist der Schülerin bzw. dem Schüler das Handy wegen eines Verstoßes gegen die Schulordnung weggenommen worden, so muss dieses der Schülerin bzw. dem Schüler entweder nach der Unterrichtsstunde oderspätestens am Ende des Unterrichtstages wieder ausgehändigt werden. Eine längere Einbehaltung des Handys und die Beschränkung der Herausgabe nur an die Erziehungsberechtigten ist nicht ohne weiteres zulässig." Hat also der Lehrer das Handy eingesammelt, muss es spätestens am Ende des Schultages wieder herausgegeben werden.

"Wenn ein Lehrer oder Schulleiter trotzdem darauf besteht, das Handy behalten oder ausschließlich an die Eltern zurückgeben zu wollen, sollte der betroffene Schüler freundlich darauf hinweisen, dass es sich dabei umDiebstahl handelt", ergänzt Kathrin Klaver von der BSV. Grundsätzlich plädiert die Schülervertreterin allerdings für Diplomatie: "Normalerweise lassen alle Lehrer mit sich reden. Viele kennen einfach die Gesetzeslage nicht. Hier hilft es, sie freundlich darauf hinzuweisen. Die Gesetze können in jeder Schule im Sekretariat eingesehen werden."

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