Hallo LPmitKIRSCHE,

also ich gehe davon aus, dass die Versicherung das Handy begutachten will. Das ist üblich bei Handys, weil da leider sehr viel geschummelt wird :(

Der Gutachter legt den Zeitwert des Handy fest und auch die Kosten für die Reparatur. Die Kosten für die günstigere Variante übernimmt die Versicherung.

Rufe am besten dort an uns bespreche den Ablauf mit den Mitarbeitern. Dann weißt du genau, wie es weiter geht.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Vox767,

ruf einfach kurz bei deiner Versicherung an und erzähle es den Mitarbeitern genauso, wie es gelaufen ist.

Es sollte gar kein Problem sein. Der Km-Stand in deinem Vertrag wird einfach korrigiert und das war's auch schon.

Wenn du jetzt nichts machst und du erst im Falle eines Unfalls (wenn dann die Fahrleistung überprüft wird) mit der Geschichte kommst, könnte es schwieriger werden...Im ungünstigsten Fall musst du nachzahlen :(

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Burak92,

deine Versicherung nimmt dich in "Regress". Das darf sie, wenn du am Tag des Unfalls wegen offenen Rechnungen keinen Versicherungsschutz hattest.

Regress ist außerdem möglich, wenn du gegen vertragliche Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind vertragliche Verpflichtungen gegenüber deinem Versicherer, die du mit deinem Vertragsabschluss eingehst. Die Obliegenheiten findest du in den Versicherungsbedingungen.

Je nachdem, welche der o.a. Ursachen zutrifft, ist die Höhe des Regress auf bestimmte Summen beschränkt:

1) Wenn du am Tag des Unfalls wegen offener Rechnungen keinen Versicherungsschutz hast, kann dein Anbieter dich in unbegrenzter Höhe in Regress nehmen. Hat deine Versicherung an den Unfallgegner 10.000 Euro ausgezahlt, wird sie 10.000 Euro von dir zurückfordern. Es gibt kein Limit. Es hilft dich nicht, wenn du die offene Rechnung später komplett bezahlst. Es zählt nur der Stand der Dinge am Tag des Unfalls. Das Auto muss auch noch nicht zwangsabgemeldet sein und kann trotzdem bereits keinen Versicherungsschutz haben.

2) Missachtest du eine der folgenden Obliegenheiten, ist der Regress auf 5.000 Euro beschränkt:

  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (und andere berauschende Mittel)
  • Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen

3) Bei dem Verstoß gegen folgende Obliegenheiten, ist der Regress auf 2.500 Euro beschränkt:

  • Du musst den Schadenfall deiner Versicherung innerhalb von einer Woche melden (Anzeigepflicht). Die meisten Anbieter sind durchaus großzügiger in der Anwendung dieser Wochen-Frist. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht
  • Du muss alles tun, was zur Aufklärung des Falls erforderlich ist (Aufklärungspflicht). So musst du z.B. alle Fragen deines Versicherers zum Unfall wahrheitsgemäß beantworten und du darfst dich nicht vom Unfallort entfernen (Unfallflucht)

Bei der Unfallflucht kann der Regress auf 5.000 Euro angehoben werden, wenn bei dem Unfall Personen geschädigt wurden oder der Sachschaden beim Geschädigten erheblich war.

Die o.a. Auflistungen sind nicht vollständig. Ich habe nur die gängigen Verstöße aufgelistet.

Zu deinem Fall:

Es kann natürlich alles oben genannte zutreffen. Da du aber ganz genau 2.500 Euro zurückzahlen sollst, vermute ich die Ursache irgendwo in Punkt 3).

Wurdest du vllt. in der Vergangenheit von deiner Versicherung gebeten, dich zu einem Unfall zu äußern, in den du angeblich verwickelt warst? Es gibt dann Kunden, die sich denken: "Ich weiß nix von nem Schaden, darauf antworte ich gar nicht". Die Kunden ignorieren die Bitte der Versicherung und meist ignorieren sie auch die Erinnerung. Das ist für die Versicherung ungünstig, denn auch die Info "Es gab aus meiner Sicht keinen Schaden", ist eine sehr wichtige Info. Die Versicherung wird irgendwann ohne die Schadenmeldung ihres Kunden den Schaden regulieren. Dazu ist sie laut Gesetz verpflichtet. Und der Kunde wird dann mit max. 2.500 Euro in Regress genommen.

Das ist nur eine der denkbaren Ursachen. Vielleicht hast du ja aufgrund meiner o.a. Auflistung schon selbst eine Idee. Ansonsten wird dir dein Anbieter die Frage gerne konkret beantworten. Ruf einfach dort an.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo mag009,

innerhalb der EU kann man sich die schadenfreien Jahre oft anrechnen lassen.

Lasse dir von deiner deutschen Versicherung ein "No claim bonus"-Zertifikat ausstellen. Dieses Formular beinhaltet üblicherweise folgende Informationen:

  • Auf wen war das Fahrzeug / die Fahrzeuge zugelassen?
  • Um welche Fahrzeuge handelte es sich (Fzg. art)?
  • Wie lange liefen die Verträge, Beginn und Ende (Jahr, Monat, Tag)
  • Gab es Unterbrechungen? Wenn ja, welche Zeiträume?
  • Sind Schäden eingetreten? Wenn ja, welche und wie hoch waren diese.

Das Originaldokument gibst du bei deiner neuen Versicherung ab. Dort wird anhand der oben beschriebenen Angaben ein landestypischer, dem SF-Klassen-System ähnlicher Bonus errechnet und deinem Vertrag gutgeschrieben.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo TimMagFussball,

in §29 a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist das wie folgt geregelt:

"Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Die Versicherungsplakette darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht weniger als 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8 m in der Fahrzeuglängsachse lesbar sein."

Es gibt im Internet "Trägerplatten für E-Scooter-Kennzeichen" schon ab ca. 1 Euro ;)

Ich wünsche dir viel Spaß und eine allseits gute und sichere Fahrt mit deinem neuen E-Scooter :)

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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