Hallo hans7575,

hier ist die DEVK ;)

Die Erhöhung kann mehrere Gründe haben. Hat dein Vertrag wirklich am 30.12.19 begonnen? Dann könnten sich zum 01.01.2020 Änderungen bei der Regional- und Typklasse ergeben haben.

Möglich wären auch "falsche" Angaben im Antrag. Ich will dir damit auf keinen Fall böse Absichten unterstellen. Solche "Fehler" passieren in aller Regel aus Unkenntnis mancher Zusammenhänge.

Eine klassische Preiserhöhung scheidet auf jeden Fall als Grund aus. Solch einen neuen Vertrag heben wir nicht gleich an. Und die SF können meiner Meinung nach auch nicht die Ursache sein. Erstens haben die sich ja verbessert anstatt verschlechtert. Und zweitens glaube ich nicht, dass wir in so kurzer Zeit schon die Antwort von deiner alten Versicherung haben.

Wenn du mir deine Daten per E-Mail an socialmedia@devk.de schickst, schaue ich gerne nach der Ursache für den Preisanstieg.

Viele Grüße aus Köln schickt dir

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo LPmitKIRSCHE,

also ich gehe davon aus, dass die Versicherung das Handy begutachten will. Das ist üblich bei Handys, weil da leider sehr viel geschummelt wird :(

Der Gutachter legt den Zeitwert des Handy fest und auch die Kosten für die Reparatur. Die Kosten für die günstigere Variante übernimmt die Versicherung.

Rufe am besten dort an uns bespreche den Ablauf mit den Mitarbeitern. Dann weißt du genau, wie es weiter geht.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Vox767,

ruf einfach kurz bei deiner Versicherung an und erzähle es den Mitarbeitern genauso, wie es gelaufen ist.

Es sollte gar kein Problem sein. Der Km-Stand in deinem Vertrag wird einfach korrigiert und das war's auch schon.

Wenn du jetzt nichts machst und du erst im Falle eines Unfalls (wenn dann die Fahrleistung überprüft wird) mit der Geschichte kommst, könnte es schwieriger werden...Im ungünstigsten Fall musst du nachzahlen :(

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Burak92,

deine Versicherung nimmt dich in "Regress". Das darf sie, wenn du am Tag des Unfalls wegen offenen Rechnungen keinen Versicherungsschutz hattest.

Regress ist außerdem möglich, wenn du gegen vertragliche Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind vertragliche Verpflichtungen gegenüber deinem Versicherer, die du mit deinem Vertragsabschluss eingehst. Die Obliegenheiten findest du in den Versicherungsbedingungen.

Je nachdem, welche der o.a. Ursachen zutrifft, ist die Höhe des Regress auf bestimmte Summen beschränkt:

1) Wenn du am Tag des Unfalls wegen offener Rechnungen keinen Versicherungsschutz hast, kann dein Anbieter dich in unbegrenzter Höhe in Regress nehmen. Hat deine Versicherung an den Unfallgegner 10.000 Euro ausgezahlt, wird sie 10.000 Euro von dir zurückfordern. Es gibt kein Limit. Es hilft dich nicht, wenn du die offene Rechnung später komplett bezahlst. Es zählt nur der Stand der Dinge am Tag des Unfalls. Das Auto muss auch noch nicht zwangsabgemeldet sein und kann trotzdem bereits keinen Versicherungsschutz haben.

2) Missachtest du eine der folgenden Obliegenheiten, ist der Regress auf 5.000 Euro beschränkt:

  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahren unter Alkoholeinfluss (und andere berauschende Mittel)
  • Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen

3) Bei dem Verstoß gegen folgende Obliegenheiten, ist der Regress auf 2.500 Euro beschränkt:

  • Du musst den Schadenfall deiner Versicherung innerhalb von einer Woche melden (Anzeigepflicht). Die meisten Anbieter sind durchaus großzügiger in der Anwendung dieser Wochen-Frist. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht
  • Du muss alles tun, was zur Aufklärung des Falls erforderlich ist (Aufklärungspflicht). So musst du z.B. alle Fragen deines Versicherers zum Unfall wahrheitsgemäß beantworten und du darfst dich nicht vom Unfallort entfernen (Unfallflucht)

Bei der Unfallflucht kann der Regress auf 5.000 Euro angehoben werden, wenn bei dem Unfall Personen geschädigt wurden oder der Sachschaden beim Geschädigten erheblich war.

Die o.a. Auflistungen sind nicht vollständig. Ich habe nur die gängigen Verstöße aufgelistet.

Zu deinem Fall:

Es kann natürlich alles oben genannte zutreffen. Da du aber ganz genau 2.500 Euro zurückzahlen sollst, vermute ich die Ursache irgendwo in Punkt 3).

Wurdest du vllt. in der Vergangenheit von deiner Versicherung gebeten, dich zu einem Unfall zu äußern, in den du angeblich verwickelt warst? Es gibt dann Kunden, die sich denken: "Ich weiß nix von nem Schaden, darauf antworte ich gar nicht". Die Kunden ignorieren die Bitte der Versicherung und meist ignorieren sie auch die Erinnerung. Das ist für die Versicherung ungünstig, denn auch die Info "Es gab aus meiner Sicht keinen Schaden", ist eine sehr wichtige Info. Die Versicherung wird irgendwann ohne die Schadenmeldung ihres Kunden den Schaden regulieren. Dazu ist sie laut Gesetz verpflichtet. Und der Kunde wird dann mit max. 2.500 Euro in Regress genommen.

Das ist nur eine der denkbaren Ursachen. Vielleicht hast du ja aufgrund meiner o.a. Auflistung schon selbst eine Idee. Ansonsten wird dir dein Anbieter die Frage gerne konkret beantworten. Ruf einfach dort an.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Afdfeind,

also du selbst hast keine SF-Klasse.

Die SF-Klasse gehört dem Versicherungsnehmer, deiner Mutter. Als (Bei-) Fahrer hast du keinen Anspruch darauf, die SF-Klasse in Zukunft für deinen eigenen Vertrag zu nutzen.

Wenn deine Mutter einverstanden ist, kann sie dir die SF-Klasse überschreiben. Du bekommst soviele Jahre, wie du den Führerschein hast. Alle weiteren Jahre verfallen.

Die SF-Übertragung macht deine neue Versicherung. Und die legt auch die Regeln dafür fest. Jeder Anbieter hat seine eigenen Regeln, also informiert euch vorher genau. Es gibt auch Versicherungen, die grundsätzlich keine SF-Klassen mehr auf andere Personen übertragen.

Die Alternative zur SF-Übertragung wäre für dich, "von vorne" zu beginnen. Wie du schon schreibst, ist das Klasse 0. Hast du 3 Jahre den Führerschein, startest du bei SF1/2. Darüber hinaus gibt es diverse "Sondereinstufungen", mit denen du vielleicht auch noch besser einsteigen kannst. Die bekannteste ist wohl der "Zweitfahrzeugrabatt". Es gibt aber noch viele andere. Jede Versicherung kann sich da ganz indiviuell etwas ausdenken. Die Sondereinstufungen findest du nicht in den üblichen Vergleichsrechnern.

Am besten lasst ihr euch von einem unabhängigen Fachmann persönlich beraten.

Viele Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo 14leon14,

schön, dass du dich für eine Ausbildung in der Versicherungsbranche interessierst.

Ich lade dich herzlich auf unsere Karriere-Seite ein:

https://www.devk.de/karriere/devkjobwelt/ausbildungstudium/index.jsp

In Deutschland kannst du drei Wege einschlagen: Eine Ausbildung im Innendienst, eine Ausbildung im Außendienst und du kannst dich für ein duales Studium entscheiden.

Stellvertretend für diese drei Ausbildungswege gibt es auf der Karriereseite Kurzfilme von Chiara, Ali und Lena. Da erhälst du einen guten Einblick in den Arbeitsalltag der drei jungen Kollegen/-innen.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einer passenden Ausbildung.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Porchi,

siola55 hat dir bereits die richtige Antwort gegeben.

Ergänzend habe ich noch einen Tipp: Frage einmal bei dem Anbieter deiner Wahl nach einer Ausnahmeregelung. Die DEVK z.B. verzichtet in aller Regel auf die Rückstufung, wenn du zu uns wechselst und bei uns ebenfalls den Rabattschutz buchst.

Das ist aber reine Kulanz und du musst es unbedingt vorher absprechen.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo 110101101,

beides stimmt ;)

Selbstbeteiligung kann man auch mit Eigenanteil beschreiben.

Egal, wie hoch der Schaden ist, du zahlst davon immer 150 Euro aus eigener Tasche. Die darüber hinaus entstandenen Kosten übernimmt deine Versicherung.

Wenn du einen Schaden i.H.v. 95 Euro meldet und hast 150 Euro Selbstbeteiligung, bekommst du nichts von deiner Versicherung.

Ist der Schaden 190 Euro, zahlt dir deine Versicherung 40 Euro aus (190 Euro Schaden minus 150 Euro Selbstbeteiligung).

Bei einem Schaden von 10.000 Euro, bekommst du 9.850 Euro von der Versicherung.

usw. usw.

Ich hoffe, ich konnte dir deine Frage beantworten!

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo mag009,

innerhalb der EU kann man sich die schadenfreien Jahre oft anrechnen lassen.

Lasse dir von deiner deutschen Versicherung ein "No claim bonus"-Zertifikat ausstellen. Dieses Formular beinhaltet üblicherweise folgende Informationen:

  • Auf wen war das Fahrzeug / die Fahrzeuge zugelassen?
  • Um welche Fahrzeuge handelte es sich (Fzg. art)?
  • Wie lange liefen die Verträge, Beginn und Ende (Jahr, Monat, Tag)
  • Gab es Unterbrechungen? Wenn ja, welche Zeiträume?
  • Sind Schäden eingetreten? Wenn ja, welche und wie hoch waren diese.

Das Originaldokument gibst du bei deiner neuen Versicherung ab. Dort wird anhand der oben beschriebenen Angaben ein landestypischer, dem SF-Klassen-System ähnlicher Bonus errechnet und deinem Vertrag gutgeschrieben.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Assasinen,

schaue dich gerne eimal auf unserer Karriereseite um:

https://www.devk.de/karriere/devkjobwelt/ausbildungstudium/index.jsp

Dort stellen sich unter anderem drei unserer Auszubildenden in Kurzfilmen vor: Eine Auszubildene aus dem Innendienst, eine aus dem Außendienst und eine Duale Studentin.

In den Filmen erhälst du bestimmt interessante Einblicke.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo lappen3,

also zunächst einmal kann ich dich beruhigen: Solange du deinem Bruder das Auto nicht klaust und damit abhaust, begehst du keine Straftat ;) Wenn dein Bruder den Einzelfahrertarif bei seiner Versicherung abgeschlossen hat und du trotzdem mit dem Auto fährst, verstößt ihr damit gegen vertragliche Vereinbarungen.

Sowas kommt raus, wenn du mit dem Auto einen Unfall verursachst, oder zumindest teilweise an einem Unfall Schuld bist. Bist du unschuldig, kriegt die Versicherung deines Bruders davon gar nichts mit.

Nehmen wir an, du baust einen Unfall und bist nicht eingetragen. Dann kommt es auf die Regelungen des Unternehmens an, bei dem das Auto versichert ist. Die möglichen "Vertragsstrafen" findet dein Bruder in den Versicherungsbedingungen.

Viele Unternehmen stellen den erhöhten Beitrag inkl. dir als Fahrer in Rechnung. Die Nachzahlung wird rückwirkend ab Jahresbeginn oder sogar ab Vertragsbeginn erhoben.

Bei der Kaskoversicherung sind die Strafen mitunter drastisch. Da könnte im Falle eines Falles sogar eine erhöhte Selbstbeteiligung (je nach Anbieter bis 2.500 Euro zusätzlich zu deiner normalen Selbstbeteiligung) auf euch zukommen.

Mein Tipp für euch: Viele Anbieter ermöglichen es kostenfrei, dass du das Auto aufgrund einer besonderen Situation (z.B. Urlaub, Krankheit) fährst, trotz Einzelfahrertarif. Man muss nur rechtzeitig vorher anrufen und Bescheid geben, wer fährt und für welchem Zeitraum.

Am besten ruft dein Bruder also bei seiner Versicherung an, bevor du das Auto fährst, und klärt das ab. Du kannst davon ausgehen, dass die Unternehmen, die eine solche Kulanzregelung nicht haben, auch bei Vertragsstrafen nicht zimperlich sind.

Viele Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo AlexMuehle98,

es kommt auf den Roller an ;)

Fall 1:

Wenn deine Freundin einen 50ccm Roller versichert, tut sie dies über ein Versicherungskennzeichen. Das bekommt sie direkt von der Versicherung. Sie muss nicht zur Zulassungsstelle.

Die Versicherung für einen 50ccm Roller hat keine SF-Klasse. Fährt deine Freundin unfallfrei, erwirbt sie keinen Anspruch auf eine bessere Einstufung.

Es gibt ein paar Anbieter, die für Rollerfahrer eine "Sondereinstufung" haben. Da jede Gesellschaft diese Sondereinstufung individuell regeln kann, kann ich dir verbindlich nur etwas zur DEVK sagen.

Hat deine Freundin bei uns für volle 2 Verkehrsjahre und schadenfrei ein Versicherungskennzeichen bei uns versichert, startet sie im Anschluss mit ihrer ersten eigenen Autoversicherung direkt bei SF2.

Wie in anderen Antworten bereits erwähnt wurde, gilt eine Sondereinstufung nur, solange deine Freundin bei uns versichert ist. Wechselt sie irgendwann zu einem Mitbewerber, ziehen wir von der dann vorhandenen SF-Klasse die SF2 wieder ab.

Fall 2:

Wenn deine Freundin einen Leichtkraftroller (125ccm) versichern möchte, muss sie diesen bei der Zulassungsstelle anmelden. Bei der Versicherung startet sie bei SF0. Jedes Jahr, in dem sie den Roller schadenfrei versichert hat, verbessert sich ihre SF-Klasse. Sie kann sie dann irgendwann für eine PKW- Versicherung nutzen. Vorteil: Es ist keine Sondereinstufung, d.h. sie kann bei einem Wechsel des Anbieters die volle SF-Klasse mitnehmen.

Versicherungen für Leichtkraftroller sind tatsächlich recht günstig, aber nur, wenn man 18 Jahre und älter ist.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo MarshallDTeach7,

es kommt auf deinen konkreten Vertrag an. Es gibt Verträge mit freier Anwaltswahl. Bei einigen Anbietern kann man sich aber alternativ auch vertraglich verpflichten, nur Vertragsanwälte der Versicherung zu beauftragen. Im Gegenzug erhält man die Rechtsschutzversicherung zu einem günstigeren Beitrag.

Dann kommt es auf deine Tarifoption an. Viele Anbieter haben mehrere unterschiedlich leistungsstarke Pakete, z.B. ein vergleichsweise preisgünstiges mit vielen Ausschlüssen und ein teureres Top-Paket mit vielen Extras.

Und dann kommt es auf deinen konkreten Fall an, wegen dem du die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchtest. Relevant sind z.B. folgende Fragen:

  • Umfasst deine Rechtsschutzversicherung den passenden Baustein, in diesem Fall "Verkehr"?
  • War die Wartezeit bereits abgelaufen, als du von dem Fall Kenntnis erlangt hast?
  • Bei jeder Rechtsschutzversicherung gibt es Ausschlüsse, die in den Versicherungsbedingungen festgehalten sind. Fällt dein Fall unter solch einen Ausschluss?

Am besten rufst du bei deiner Versicherung an und bittest um eine "Kostenschutzzusage". Die Mitarbeiter prüfen, ob dein Fall versichert ist und können dir auch direkt die Information geben, ob du dir den Anwalt frei aussuchen kannst. Das ist die Standard-Vorgehensweise, die wir jedem unserer Kunden empfehlen.

Viele Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo cooleDame,

in unseren Geschäftsstellen bekommst du ein Versicherungskennzeichen für deinen Roller. DEVK Büros in deiner Nähe mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten findest du unter folgendem Link:

https://beratersuche.devk.de/beratersuche.html

Rufe am besten kurz vorher an und frage nach, ob ein Schild vorrätig ist, damit du nicht umsonst hingehst. Um diese Jahreszeit sind die Schilder schonmal ausverkauft. Meine Kollegen vor Ort können dir dann aber ganz schnell eins beschaffen.

Nehme die Betriebserlaubnis mit in die Geschäftsstelle. Wir brauchen auch deine Bankverbindung, von der wir den Beitrag abbuchen können. Bar kannst du den Beitrag leider nicht bezahlen.

Die Preise hängen davon ab, wie alt du bist und wie dein Roller versichert sein soll.

Du kannst ihn nur Haftpflicht versichern. Dann sind nur die Schäden deines Unfallgegners versichert, die du mit dem Roller verursachst. Zusätzlich kannst du eine Teilkasko buchen, dann ist dein Roller gegen Diebstahl versichert.

Die Schilder sind, wie du schon richtig geschrieben hast, immer bis Ende Februar gültig. Dann brauchst du ein neues Kennzeichen. Daher wird die Versicherung auch jeden Monat etwas billiger. Im August zahlst du bei uns:

Haftpflicht ohne Teilkasko :

Fahrer bis 17 Jahre: 66,50 Euro

Fahrer 18-22 Jahre: 52,50 Euro

Fahrer ab 23 Jahre: 33,61 Euro

Haftpflicht mit Teilkasko (150 Euro Eigenanteil):

Fahrer bis 17 Jahre: 101,50 Euro

Fahrer 18-22 Jahre: 87,50 Euro

Fahrer ab 23 Jahre: 54,61 Euro

Es sind Festpreise, verhandeln bringt nichts ;)

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Irini604,

ich habe noch nie von einem Produkt gehört, worüber sowas versichert ist.

Das einzige, was dem Nahe kommt ist z.B. unser "Haus- und Wohnungsschutzbrief". Darüber ist die Schädlingsbekämpfung versichert.

Als Schädlinge gelten aber bei uns nur Schaden, Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. Die Beseitung von Bettwanzen und die Beschaffung von neuen Möbeln wäre aber auch über dieses Produkt nicht versichert.

Es kann natürlich sein, dass es irgendwo am Markt sowas gibt. Ausschließen kann man das bei der Vielzahl der Angebote nie. Ich denke aber, deine Chance, ein passendes Produkt zu finden, geht gegen 0.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo LuckerKeks,

du könntest es theoretisch deiner Vollkaskoversicherung melden. Darüber ist sowas versichert. Das wird sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach für dich nicht lohnen, denn zum einen fällt die Selbstbeteiligung an. Zum anderen wird deine SF-Klasse zum kommenden Jahreswechsel zurückgestuft, wodurch der Beitrag steigt :(

Eine andere Idee: Ein paar Versicherungen bieten als Bestandteil der Kaskoversicherung eine Kleinschadenreparatur zu vergünstigten Konditionen an. Bei uns heißt das Produkt "Parkschadenschutz". Versichert ist darüber die Reparatur eines Kratzers oder einer Beule per "Smart-Repair"-Verfahren. Unsere Kunden können diesen Service (je nach gebuchtem Paket) einmal pro Jahr in Anspruch nehmen. Sie zahlen bei unseren Werkstattpartnern pauschal 50 Euro, die restlichen Kosten übernehmen wir. Es gibt keine SF-Rückstufung.

Frage mal bei deinem Anbieter nach. Vielleicht hast du Glück und hast ein solches Produkt in deiner Kfz-Versicherung inklusive.

Ich drücke dir die Daumen.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Derboss470,

ich unterstelle einmal, du bist wegen Zahlungsverzug gekündigt worden!?

In diesem Fall bezahlst du den Beitrag anteilig, maximal bis zum Ende der sogenannten "Nachhaftung". Die Nachhaftung endet 1 Monat, nachdem deine Versicherung das Straßenverkehrsamt informiert hat, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Die Information an die Zulassungsstelle geht frühestens nach Ende der Mahnfrist raus. Manche Versicherungen warten sogar noch ein paar Tage, ob das Geld nicht doch noch eintrifft. Damit wollen sie ihrem Kunden die sehr teure Zwangsabmeldung ersparen.

Oft werde ich gefragt: Warum muss ich bezahlen, obwohl mein Vertrag schon gekündigt ist? Das liegt dann einfach daran, dass wir trotz der Kündigung bis zum Ende der Nachhaftung weiter für alle Schäden bezahlen müssen, die mit dem Auto verursacht werden.

Das steht so im Pflichtversicherungsgesetz, mit dem der Gesetzgeber das Verkehrsopfer so umfangreich wie möglich schützen will. Wir können den Versicherungsnehmer dann zwar in voller Höhe in Regress nehmen ( Regress=das Geld für den Schaden zurückfordern), was sich aber oft sehr zäh gestaltet. Und den Arbeitsaufwand für die Schadenregulierung haben wir ja auch.

Wenn du zwischen der Kündigung und dem Ende der Nachhaftung eine neue Versicherung abschließt, bezahlst du nur bis zu dem Tag, ab dem dein neuer Anbieter der Zulassungsstelle bestätigt, dass er den Versicherungsschutz übernommen hat.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Sebasucinski29,

also deine Haftpflichtversicherung bezahlt jeden versicherten Schadenfall, solange der Vertrag läuft.

Nach jedem Schaden hat dein Anbieter (wie du auch) das Recht, den Vertrag zu kündigen. Man kann nicht pauschal sagen, wieviele Schäden du in welchem Zeitraum melden kannst, bevor du die Kündigung bekommst. Da gibt es keine Faustformel.

Meine Kollegen schauen sich das "Gesamtbild" an:

  • Hast du nur deine Haftpflicht bei uns oder bist du mit all deinen Versicherungen bei uns?
  • Wenn du weitere Verträge bei uns hast, wie schaut es da mit dem Verhältnis Beitrag vs. Schaden aus?
  • Wie lange bist du schon unser Kunde?
  • Zahlst du deine Beiträge zuverlässig? Oder haben wir regelmäßig Aufwand und Kosten durch Mahnverfahren?
  • Was meldest du für Schäden? Leider wird bei der Haftpflichtversicherung recht viel getrickst. Manche Schäden sind zumindest verdächtig, auch wenn wir es nicht immer beweisen können.

Aus diesem Gesamtbild heraus treffen meine Kollegen die Entscheidung, ob wir den Vertrag weiter behalten wollen oder von unserem Recht zu kündigen Gebrauch machen.

Wenn wir kündigen, musst du das bei deiner neuen Versicherung angeben. Du wirst auch nach der Anzahl der Schäden gefragt und der Schadenhöhe. Es kann dann sein, dass du nur erschwert eine neue Versicherung findest.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo Ayad4419,

1 Jahr Autofahren ohne Unfälle hat so gut wie keine Aussagekraft für deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Mit deiner ersten eigenen Autoversicherung startest du mit SF0. Hast du beim Abschluss deines ersten Vertrags bereits 3 Jahre den Führerschein, startest du mit SF1/2. Hast du bei Vertragsabschluss von einer Sondereinstufung profitiert? Dann kann der Start auch besser ausgefallen sein !?

In die nächst bessere SF-Klasse kommst du immer zum Jahreswechsel. Damit du besser "gestuft" wirst, gibt es folgende Regeln bezogen auf das Vorjahr:

Regel 1: Der Vertrag war min. 6 Monate aktiv sein (bei manchen Anbietern sogar volle 12 Monate) Bei einigen Anbietern müssen die 6 Monate am Stück sein, bei anderen ist es egal, wie du auf die 6 Monate kommst.

Regel 2: Es gab keinen Haftpflicht- oder Vollkaskoschadenfall.

Regel 3: Der Vertrag lief auf deinen Namen. Du warst Versicherungsnehmerin.

Aus deinem Kommentar habe ich folgendes entnommen: " Also ich habe am 31.08.2018 bis 31.05.2019 gefahren ohne Unfall und hab dann das Auto abgemeldet und jetzt will wieder anmelden "

Ich unterstelle jetzt einmal, dass damit Regel 2+3 erfüllt sind!? Regel 1 konnest du 2018 nicht erfüllen. Damit bist du 2019 in der gleichen SF-Klasse wie 2018.

Einzige Ausnahme: Du hast dich 2018 von einem Fachmann beraten lassen. Der wird dir dann bestimmt zu einer "Rückdatierung" geraten haben. Damit hättest du ab 01.07.2018 bezahlt und kämst somit für 2018 auf die geforderten 6 Monate. Regel 1 wäre erfüllt und du hättest dich für 2019 um 1 Klasse verbessert.

Wenn du von einer Sondereinstufung profitiert hast, und jetzt zu einem anderen Anbieter wechselst, wird dir der Bonus abgezogen. Da der Bonus anbieterabhängig ist, kann ich dir nicht mehr Informationen geben.

Du siehst, alles komplizierter als gedacht. Deine Frage wird dir nur ein Fachmann beantworten können, der deinen alten Vertrag genau kennt. Also am besten rufst du bei dem Unternehmen an, bei dem du bisher dein Auto versichert hattst. Oder du suchst dir einen kompeteten Berater und nimmst deine alten Vertragsunterlagen mit.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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Hallo MarCologne1991,

wenn dein Freund deinen Fernseher kaputt gemacht hat, steht dir laut Gesetz Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten (bis maximal zum Zeitwert des Fernsehers) zu.

Wenn dein Freund eine Haftpflichtversicherung hat, ist er grundsätzlich gegen Schadenersatzforderungen versichert.

Nun bist du aber leider noch nicht aus dem Schneider. Denn bei einigen Haftpflichtversicherungen sind "Schäden an gemieteten und geliehenden Gegenständen" ausgeschlossen.

Das bedeutet nicht, dass du keinen Anspruch auf Schadenersatz mehr hast. Es heißt nur, dass die Versicherung deines Freundes nicht bezahlen wird.

Es gibt inzwischen auch viele Verträge, die diese Schäden zumindest bis zu einer gewissen Höchstgrenze abdecken. Am besten fragt dein Freund mal bei seinem Anbieter nach, ob er einen solchen Vertrag hat.

Wenn nicht, müsste er aus eigener Tasche für den Schaden bis zur oben beschriebenen Höhe aufkommen. Wenn er das nicht tut, bliebe dir nur der Weg ihn auf Schadenersatz verklagen :(

Ich drücke dir die Daumen, dass ihr das freundschaftlich geregelt kriegt.

Herzliche Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

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