Hallo AskiFrog,

eine Risiko-Lebensversicherung ist gerade vor diesem Hintergrund eine sinnvolle Absicherung.Sie schützt Ihre Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen im Falle Ihres Todes.

Die Risiko-Lebensversicherung ist vor allem sinnvoll, für

  • Familien, besonders wenn die Kinder noch klein sind
  • Ehepaare, da eine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung selten ausreicht
  • Lebensgemeinschaften, da sie keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben
  • Geschäftspartner, die u. U. auf finanziellen Verpflichtungen sitzen bleiben

Die Verbraucherzentrale oder der Versicherer Ihres Vertrauens beraten Sie gerne auch persönlich.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Rixi63,

natürlich können Sie sich bei Ihrem Versicherer eine Ersatz-Police anfordern.

Dieser schickt Ihnen ein Formular, in dem Sie den Verlust angegeben.

Ihnen wird dann ein Ersatzdokument ausgestellt und die Original Police für ungültig erklärt.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo member7,

eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist mir nicht möglich, da die Prämie unter anderem vom Wohnort, der Wohnfläche und dem Wert des Hausrats abhängig ist.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Risiken abzudecken, die von Ihnen im Schadenfall nicht selbst finanziell getragen werden können.

Bezüglich des Versicherungsumfangs und der zu zahlenden Prämie können Sie sich auf Vergleichsportalen wie zum Beispiel Check24.de informieren.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Eddas,

da es sich hier um einen konkreten Einzelfall handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich aus rechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen darf.

Bitte versuchen Sie, in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen mit der DAK zu klären.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo energy76,

die gesetzliche Rente reicht bei weitem nicht aus, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.

Aus diesem Grund sollten Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten die verschiedenen Optionen für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung nutzen.

Bei dem von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherungsvertrag handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung.

Sofern die Beiträge zu dieser Versicherung von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, entsteht Ihnen durch diesen Vertrag kein finanzieller Aufwand.

Den damit verbundenen finanziellen Spielraum sollten Sie zur Finanzierung des Beitrags für Ihre private Lebensversicherung nutzen.

Wird der Beitrag zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung von Ihnen selbst getragen und möchten Sie Ihren Gesamtaufwand reduzieren, sollten Sie mit dem Versicherer Ihrer privaten Lebensversicherung klären, ob statt einer Kündigung eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist.

Eine vorzeitige Kündigung ist insbesondere dann nachteilig, wenn es sich bei der Versicherung um einen Vertrag mit hohem Garantiezins und/oder um einen Altvertrag mit steuerfreier Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Vertragslaufzeit handelt.

Was mit der Direktversicherung über Ihren Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiert hängt davon ab, ob die Beiträge von Ihnen durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.

Im Falle der Entgeltumwandlung wird die Versicherung bei Ausscheiden in der Regel auf Sie übertragen und Sie können den Vertrag privat oder bei Ihrem neuen Arbeitgeber – mit dessen Zustimmung - als Direktversicherung weiterzuführen.

Trägt der Arbeitgeber die Beiträge für die Direktversicherung, bleibt Ihr Anspruch auf die Versicherung erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Auch in diesem Fall wird die Versicherung auf Sie übertragen.

Für ab dem 1.1.2009 abgeschlossene Direktversicherungen sind die Unverfallbarkeitsfristen nach mindestens 5 Jahren Versicherungsdauer und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 25. Lebensjahres erfüllt.

Sind keine unverfallbare Anwartschaften vorhanden, besteht kein Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Amyrilla,

da Sie für Schäden die Sie Dritten gegenüber verursachen haben in unbegrenzter Höhe haften, ist eine Privat-Haftpflichtversicherung immer empfehlenswert.

Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet bereits für kleines Geld Schutz gegen existenzielle Risiken. Ob und in welcher Form Sie hier noch über Ihre Eltern mitversichert sind, erfragen Sie am besten direkt beim Versicherer Ihrer Eltern.

Von staatlicher Seite gibt es für nach dem 1. Januar 1960 Geborene, keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr sondern lediglich eine geringe Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist es immer sinnvoll, sich bereits in jungen Jahren vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen. Je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Versicherungsprämien.

Im Falle eines Auszuges und entsprechendem Wert des Hausstandes, wäre auch der Abschluss einer Hausratsversicherung zu überdenken.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Programier123,

wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben, sind Sie grundsätzlich aufgrund der Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen verpflichtet, Ihrem Versicherer das Unfallereignis umgehend zu melden.

Auch wenn Sie der Ansicht sind, den Verkehrsunfall nicht verschuldet zu haben, sollten Sie vorsorglich Ihren Versicherer über den Verkehrsunfall informieren.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo FlyingDog,

die Grundlagen einer privaten BU-Versicherung unterscheiden sich von denen der Deutschen Rentenversicherung.

Die gesetzliche Rentenversicherung prüft und reguliert etwaige Ansprüche nach den Grundsätzen des SGB (Sozialgesetzbuch). Die privaten Versicherungsgesellschaften richten sich bei ihrer Prüfung nach des Vorschriften des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Deshalb sind auch unterschiedliche Entscheidungen beider Stellen möglich.

Da die Fragestellung einer Begutachtung individuell auf die Anspruchsvoraussetzungen (Versicherungsbedingungen vs. Sozialgesetzbuch) abzielt, ist das jeweilige Ergebnis auch unterschiedlich zu interpretieren. Daher ist es grundsätzlich denkbar, dass ein Begutachtungsergebnis für einen anderen Versicherer nicht zu verwerten ist und dieser ein eigenes Gutachten in Auftrag gibt, welches seinen Prüfungsgrundlagen entspricht.

Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. Dieser wird Ihr Anliegen kostenfrei prüfen und ggf. einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo kodiaks,

das Bezugsrecht ist ein Passus im Vertrag, der regelt wer beim Eintritt des Versicherungsfalls die Leistung erhält.

Dies wird bei Abschluss der Versicherung im Antrag festgelegt und in der Police dokumentiert. Das Bezugsrecht ist kein Teil des Nachlasses, sondern eine Schenkung. Man kann also jede beliebige Person benennen. Das können Ehepartner, die Kinder, Freunde aber auch juristische Personen sein.

Das Bezugsrecht sollte möglichst konkret und eindeutig formuliert sein. Es kann, solange es als widerrufliches Bezugsrecht formuliert ist, jederzeit und beliebig oft geändert werden.

Wenn kein Bezugsberechtigter das Bezugsrecht erwirbt, fällt die Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer zurück. Da dieser verstorben ist, erhalten die Erben die Leistung.

Falls eine Risiko-Lebensversicherung abgetreten ist, wird das Bezugsrecht in Höhe des Sicherungsbetrages für diese Zeit aufgehoben. Im Leistungsfall wird zunächst der Abtretungsgläubiger in Höhe der vereinbarten, abgetretenen Summe bedient. Darüber hinausgehende Leistungen werden dem Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo siciliabella,

am besten wendet sich Ihre Freudin direkt an den zuständigen Versicherer und bittet um Auskunft über die bestehenden Verträge.

So ist eindeutig ersichtlich, wer die Verträge abgeschlossen hat bzw. wem die Leistungen zustehen.

Eine ungerechtfertigte Auszahlung von Geldern bzw. eine Bereicherung sollten Sie auf keinen Fall veranlassen, da Sie dies nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechtes (§812 ff. BGB) im Zweifel zurückzahlen müssten.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo slerab14,

nein, generell ist eine Nachzahlung für abgelaufene Beitragsjahre nicht möglich.

Es gab in der Vergangenheit durch eine Gesetzesänderung eine Sonderregelung zur Nachzahlung. Für unmittelbar zulageberechtigte Kunden – die in der Annahme, nur mittelbar zulageberechtigt zu sein – keinen oder einen zu geringen Beitrag gezahlt hatten die Möglichkeit, einer einmaligen Nachzahlung für diese Beitragsjahre.

Der Personenkreis, welcher von der o. g. Sonderregelung damals betroffen war, wurde von seiner Versicherungsgesellschaft angeschrieben und über die Nachzahlungsmöglichkeit informiert.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo grubenschmalz,

solange Ihr Vater rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder ist, kann er natürlich die Riesterförderung nutzen.

Voraussetzung für den vollen Erhalt der staatlichen Förderung ist, dass er 4% seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens bis zu einer Höhe von 52.500,- Euro abzüglich der Zulagen in einen förderfähigen Vertrag einzahlt. Der höchstmögliche geförderte Beitrag beträgt derzeit monatlich 162,17 EUR (2.100 EUR – 146 EUR Grundzulage).

Neben der Förderung über die Zulagen, kann Ihr Vater die Beiträge in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Abhängig von seiner steuerlichen Situation kann er damit von einem zusätzlichen Steuervorteil profitieren.

Wie von Ihnen angesprochen, kann sich Ihr Vater zu Beginn der Auszahlungsphase das gesamte zur Verfügung stehende geförderte Kapital auszahlen lassen ohne, dass die staatliche Förderung von der Zulagenstelle zurückgefordert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um die Abfindung einer Kleinbetragsrente handelt. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die vom Anbieter aus dem verfügbaren geförderten Kapital ermittelte Rente 1% der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht überschritten wird. Im Jahr 2015 liegt eine Kleinbetragsrente bei einem monatlichen Rentenbetrag von nicht mehr als 28,35 EUR vor.

Über die Möglichkeiten der Verrentung des Kapitals aus einem Riester-Sparplan sowie die mögliche Rentenhöhe sollten Sie sich bei der anbietenden Bank oder Sparkasse informieren.

Bitte beachten Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass die Kapitalabfindung ebenso wie die Rentenzahlungen aus einem Riestervertrag der nachgelagerten Besteuerung unterliegen und somit in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern sind.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo freaxx94,

wer eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann innerhalb von 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten.

Der Widerruf kann in jeder Textform - Brief, Fax oder E-Mail - erfolgen. Gründe für den Widerruf müssen nicht genannt werden. Am besten erfolgt der Widerruf per Einschreiben, da somit der Empfang des Schreiben sichergestellt ist.

Während allgemein bei Versicherungen der Zeitraum für einen rechtswirksamen Widerruf 14 Tage beträgt (§ 8 VVG), ist er bei Lebens- und Rentenversicherungen auf 30 Tage festgelegt (§ 152 Abs. 1 VVG).

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Versicherungsschein, das Produktinformationsblatt, die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Belehrung zum Widerruf zugegangen sind.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer erstattet Ihnen die gezahlten Beiträge zurück.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo schniefge80,

der Kündigungsstichtag hängt grundsätzlich von der vereinbarten Vertragslaufzeit ab.

Bei vielen Versicherungen entspricht diese dem Kalenderjahr, d.h. der Vertrag kann zum 01.01. eines Jahres mit einem Monat Frist gekündigt werden. In diesem Fall muss die Kündigung zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

In Ihrem Fall ist die vereinbarte Vertragslaufzeit anscheinend unterjährig gewählt worden und läuft vom 08.05. bis 08.05 des Folgejahres. Solche Verträge können ebenfalls mit einem Monat Frist zum Vertragsablauf gekündigt werden.

Welche Laufzeit Ihrem Vertrag zu Grunde liegt können Sie dem Versicherungsschein bzw. der Beitragsrechnung entnehmen.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Smithers70,

nur die Berufsunfähigkeitsversicherung bewahrt Sie vor finanziellen Problemen, sofern Sie Ihren Beruf wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls aufgeben müssen.

Seit dem 01.01.2001 haben nach dem 01.01.1961 Geborene keinen Anspruch mehr auf eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit. Bereits jeder vierte Arbeitnehmer scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Daher sollte jeder Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung über den Betrieb anbietet, kann dies folgende Vorteile haben:

  • günstige Beiträge, da Ihr Arbeitgeber Sonderkonditionen ausgehandelt hat
  • vereinfachte Gesundheitsprüfung, so dass auch bei gesundheitlichen Einschränkungen der Abschluss ohne Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder Beitragszuschläge möglich ist
  • wird die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, reduziert sich Ihr Beitragsaufwand durch die steuerliche Förderung auf einen niedrigeren Nettoaufwand

Ob es sich bei den von Ihnen genannten Beiträgen um ein günstiges Angebot handelt, können wir nicht beurteilen, da Sie die Höhe der versicherten Rente nicht angegeben haben. Zudem ist bei einem Vergleich zu berücksichtigen, ob es sich um einen Tarif mit Basis- oder Comfort-Schutz handelt.

Bei einem Abschluss über den Arbeitgeber sollten Sie auf jeden Fall vorher klären, wie der Vertrag nach einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergeführt werden kann.

Wird die Versicherung als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, sollten Sie berücksichtigen, dass im Leistungsfall die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe steuerpflichtig ist.

Berufsunfähigkeitsrenten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegen hingegen nur mit dem Ertragsanteil der Einkommensteuer.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sind die Rente aus der betrieblichen Altersversorgung zudem in gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo melanie19702510,

ich gehe davon aus, dass Sie sich darüber informieren möchten, wie sich eine Kapital-Lebensversicherung auf die Höhe Ihrer Grundsicherungsleistungen auswirkt.

Kapital-Lebensversicherungen werden grundsätzlich als verwertbares Vermögen auf die Grundsicherung angerechnet. Für Vermögen jeder Art gilt ein Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr (mindestens 3.100 EUR und maximal 10.050 EUR für nach dem 31.12.1963 Geborene).

Ist der Grundfreibetrag bereits durch anderes Vermögen ausgeschöpft, können Sie für Ihre Kapital-Lebensversicherung eine zusätzliche Schongrenze nutzen. Diese beträgt 750 Euro pro abgeschlossenem Lebensjahr.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherung nicht vor dem Eintritt in den Ruhestand fällig wird und Sie mit Ihrem Versicherer einen sogenannten Verwertungsausschluss vereinbart haben. Die Vereinbarung sollte rechtzeitig getroffen werden.

Welche Möglichkeiten Sie konkret haben, klären Sie am besten mit der Agentur für Arbeit sowie Ihrem Versicherer.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Sonjaschnecke,

grundsätzlich besteht ein vertraglicher Anspruch auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung, die durch eine Reparatur nicht auszugleichen ist.Welche Reparaturkosten „notwendig“ sind, ist immer eine Frage des Einzelfalles, die sich aus den konkreten Umständen vor Ort ergibt. Man kann daher nicht pauschal sagen, welche oder wie viele Fliesen zu ersetzen sind, oder ob noch zusätzlich eine Wertminderung zu erstatten ist.

Gemäß Ihrer Aussage liegt bereits eine Kostenzusage Ihrer Versicherung vor, das heißt die Kosten für einen Teilaustausch der Fliesen durch eine Fachfirma werden übernommen. Eine Fachfirma muss eine Reparatur so kalkulieren, dass z.B. Sozialabgaben, Steuern, Gewinn und gesetzliche Gewährleistung im Angebot mitenthalten sind.

Wollen Sie den Betrag oder einen Teil des Betrages nutzen, um das ganze Bad privat neu zu fliesen, dann empfehlen wir Ihnen, dies mit Ihrem Versicherer abzusprechen und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo BeratTurkel,

grundsätzlich leistet eine Hausratversicherung mit Glasversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.

Aus Ihren Angaben geht leider nicht hervor, ob es sich um einen Glasbruch handelt und welcher Versicherer den ersten Schaden gezahlt hat. Wir empfehlen Ihnen sich hier erneut an den Hersteller bzw. an den Versicherer des ersten Schadens zu wenden.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Louis2412,

CosmosDirekt ist DIE Versicherung.

Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage.

Dank des einzigartigen Geschäftsmodells sind die Kosten bei CosmosDirekt besonders niedrig. Unter den Top-50-Lebensversicherern nach gebuchten Bruttobeiträgen weisen wir die niedrigste Abschluss- und Verwaltungskostenquote aus. Die hohen Kostenvorteile geben wir konsequent an unsere Kunden weiter. Sie profitieren damit von Anfang an von einer hohen Werthaltigkeit ihrer Verträge.

Mehr als 1,7 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands führenden Online-Versicherer und den weltweit größten Direktversicherer in der Sparte Lebensversicherungen.

CosmosDirekt gehört zur internationalen Generali Group. Mit rund 16,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen und mehr als 13,5 Millionen Kunden ist die Generali der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Mehr unter www.cosmosdirekt.de.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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Hallo Tragosso,

der Preis für eine Privat-Haftpflichtversicherung hängt neben dem Familienstand auch von den Leistungsfaktoren ab.

Ein Standard Tarif für Singles ohne Selbstbeteiligung sollte ab 40 bis 50 Euro pro Jahr zu haben sein.

Bessere Tarife mit Schutz vor Schlüsselverlust oder Forderungsausfalldeckung sollten nicht viel mehr als 70 bis 80 Euro kosten.

Vergleichen Sie am besten die Preise und Leistungen mehrerer Anbieter.

Unabhängige Tarifvergleiche finden sie z.B. bei Verbraucherzentralen oder auch bei der Stiftung Warentest.

Viele Grüße

Bernhard Gabriel, CosmosDirekt

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