Antwort
Hallo Hurricane1985,
der Schaden, der durch das austretende Leitungswasser verursacht wird, ist über die Gebäudeversicherung mitversichert.
In der Regel wird auch die Beseitigung des Rohrbruches einer Zuleitung auf dem versicherten Grundstück vom Gebäudeversicherer übernommen.
Den genauen Leistungsumfang Ihrer Gebäudeversicherung, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Anbieter.
Viele Grüße
Yvonne Scherer, CosmosDirekt