Hallo energy76,
die gesetzliche Rente reicht bei weitem nicht aus, um im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten.
Aus diesem Grund sollten Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten die verschiedenen Optionen für den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung nutzen.
Bei dem von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherungsvertrag handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung.
Sofern die Beiträge zu dieser Versicherung von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, entsteht Ihnen durch diesen Vertrag kein finanzieller Aufwand.
Den damit verbundenen finanziellen Spielraum sollten Sie zur Finanzierung des Beitrags für Ihre private Lebensversicherung nutzen.
Wird der Beitrag zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung von Ihnen selbst getragen und möchten Sie Ihren Gesamtaufwand reduzieren, sollten Sie mit dem Versicherer Ihrer privaten Lebensversicherung klären, ob statt einer Kündigung eine Beitragsfreistellung sinnvoller ist.
Eine vorzeitige Kündigung ist insbesondere dann nachteilig, wenn es sich bei der Versicherung um einen Vertrag mit hohem Garantiezins und/oder um einen Altvertrag mit steuerfreier Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Vertragslaufzeit handelt.
Was mit der Direktversicherung über Ihren Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses passiert hängt davon ab, ob die Beiträge von Ihnen durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Im Falle der Entgeltumwandlung wird die Versicherung bei Ausscheiden in der Regel auf Sie übertragen und Sie können den Vertrag privat oder bei Ihrem neuen Arbeitgeber – mit dessen Zustimmung - als Direktversicherung weiterzuführen.
Trägt der Arbeitgeber die Beiträge für die Direktversicherung, bleibt Ihr Anspruch auf die Versicherung erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Auch in diesem Fall wird die Versicherung auf Sie übertragen.
Für ab dem 1.1.2009 abgeschlossene Direktversicherungen sind die Unverfallbarkeitsfristen nach mindestens 5 Jahren Versicherungsdauer und einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Vollendung des 25. Lebensjahres erfüllt.
Sind keine unverfallbare Anwartschaften vorhanden, besteht kein Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge Ihres Arbeitgebers.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt