Hi,

Tierkrankenversicherungen greifen i. d. R. sofort nach Abschluss.

Hier ist die Frage im Raum, ob schon eine Bemerkung bzgl. bevorstehender OP in den Akten vermerkt wurde.

Wenn nicht, mach ne Versicherung und du  hattest glück, wenn doch, wird die Versicherung das bei Aktenprüfung nicht bezahlen.

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Pflegeversicherung abschließen, damit du die Pflegekosten ohne sozialhilfe zahlen kannst.

Schenkung wäre ne alternative. Aber da muss man natürlich die Zeitrahmen beachten, wird im Falle Antragstellung auf Sozialhilfe nucht wirklich geprüft, wird aber eückabgewickelt wenn du verstorben bist. Hat so manchem Nachkomme das Genick gebrochen.

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Hallo,

es ist vollkommen in Ordnung, wenn du uns in der Community nicht mit der Wahrheit betraust.

Lasse dir deine Zeit bei allem im Leben.

Denke darüber nach, was andere, diener Meinung erfolgreichere Menschen in deinem Umfeld und alter anders machen als du.

Nutze keine Konsumentenkredite, rutsche nicht in eine Schieflage und lasse dir ZEIT.

Es wird alles gut. und du wirst merken. Umso älter du wirst, umso reifer wirst du auch.

LG und ganz viel Glück.

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Prüfe als erstes die Legalität des unterfangens, und dann geh zum Steuerberater... der wird dir helfen:)

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Hi,

i. d. R. ist der Diebstahl aus Kfz mitversichert.

Rufe bei deiner Versicherung an, alternativ deinen Berater, und mache eine Schadenmeldung.

Fordere den (hoffentlich) erstellten Polizeibericht an, denn der wird als Nachweis gebraucht.

Habt ihr keine Hausrat zusammen, muss es auch über 2 getrennte Verträge laufen. Dein Bargeld bei deiner HR, Ihre Wertsachen bei Ihrer HR...)

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Keine Sorge. Das ist so in Ordnung.

Rufe zur Sicherheit ende der Woche bei der Krankenkasse an, und frage, ob das Dokument angekommen und eingearbeitet worden ist.

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Eigentlich ist der weg andersherum. Du kündigst bei Ikk und musst bis zu dem bestätigten Kündigungstermin einen Nachweis einer Weiterversicherung erbringen.

Rufe einfach bei der IKK an, und frage, wie du weiterverfahren sollst.

Wenn die nur einen Zettel anfordern, dann sei froh:)

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Die RRV versichert dich gegen Kosten, welche bei Rücktritt von der Reise entstehen... Sagt ja der Name schon.

Im Normalfall besteht diese Versicherung genau für den Zeitraum der Reisedauer.

Den Zeitraum kannst du so verstehen:

du kannst nur eine Reise Versichern welche X Tage in der Zukunft liegt.

Einfache Begründung. Beginnt morgen deine Reise, und du bekommst heute eine schwere Erkrankung, könntsst du sonst theoretisch schnell eine RRV abschließen, und die müsste dann für die Kosten aufkommen. so wird der mögliche Betrug umgangen.

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länger als ein halbes Jahr musst du dort versichert sein. Der Wechsel in die höhere SF wird zum 01.01 des Jahres vollzogen.

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hast du als Student ein versicherungspflichtigen Job, sprich mehr als 450€ Einkommen, bist du versicherungspflichtiger Arbeitnehmer, egal ob Student oder nicht.

Du solltest somit dienen Arbeitsvertrag für die Zeit als Studierender mitnehmen, und evtl. sogar die Anmeldung zu einer Krankenkasse, welche dein Arbeitgeber für dich macht, und dir geben kann.

Beziehst du kein Einkommen in der Höhe, bist du automatisch im studentischen Tarif. d. H. ca. 90€pro Monat sind von dir zu zahlen. Dafür musst du dich bei einer gesetzlichen KK melden, und bekommst dort Formulare zum ausfüllen.

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Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

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Hi,

Ich möchte vorerst  zusammenfassen was passiert ist.

Dein Gutachter(woher kommt der eigentlich?) hat einen höheren Schadenbetrag festgestellt, als der Versicherungsgutachter, welcher Vorschäden und Bearbeitung des Schadens anders bewertet hat.

Ein Gutachter ist ein unabhängiger, welcher die Aufgabe hat, neutral zu bewerten.

Liegt deiner Meinung nach ein falschurteil des Gutachters vor, setze dich bitte mit der Versicherung auseinander, was für Alternativen dir in dem Falle geboten werden. (Außergerichtliche Einigung, 2. Gutachten, sonstige Vereinbarungen)

Besteht keine Einigung, sollte man Prüfen, ob die vom Gutachter bezifferte Schadenhöhe ausreicht, um den Schaden zu reparieren.

Ist dies der Fall, dann hat die Welt ihren lieben Frieden, denn bereichern sollst du dich an dem Schadenfall nun wirklich nicht.

Ist das nicht der Fall, solltest du über einen juristischen Schritt nachdenken.

Die Kosten dafür übernimmt entweder deine Rechtsschutz( vorbehaltlich Zusage und abzüglich SB)  oder der "Verlierer" des Rechtsstreits. Hinweis: sehr viele Prozesse enden mit einer Einigung, bei welcher sich auch die Kosten geteilt werden.

Zusatzlich können sich Streitigkeiten dieser Art sehr lange hinziehen, und damit hohe Kosten verursachen.

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Hi mSkill,

Was empfehle ich meinen Kunden:

Eine Risiko- LV bietet sich an, wenn Verbindlichkeiten bestehen.

I. d. R. wird die Höhe der Verbindlichkeit mit einer Risiko-LV abgesichert.

In Ausnahmefällen kann eine Risiko-LV auch bei Beabsichtigung von Kreditnutzung sinnvoll sein!

Ziel ist, bei Tot des Schuldners die Hinterbliebenen nicht im zusätzlichen finanziellen Chaos stehen zu lassen.

Eine BU bietet sich an, wenn du grundlegend gesund bist, und ein Einkommen höher als die soziale Grundabsicherung hast.

 Ziel ist, das du und deine Freundin bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht zusätzliches finanzielles Chaos erleidest.

Fazit: BU ist für den Fall, du bist schwer Krank, oder hast einen Unfall, und kannst nicht mehr arbeiten, hast aber trotzdem Kosten.

Weiterführend kannst du unter anderem an den Folgen des obengenannten versterben. Du wirst keine Kosten mehr verursachen, aber die Kredite müssen trotzdem abbezahlt werden.

Beides macht grundsätzlich sinn, ist aber IMMER individuell zu Prüfen!

Ich gehe davon aus, dass benannter Makler deine Lebenssituation kennt.

Ich würde ihn fragen, weshalb er Empfehlungen außerhalb der Grundsätze empfiehlt. Kann er das nicht PROMT beantworten, empfehle ich einen Beraterwechsel, bzw. eine unverbindliche Zweitmeinung einzuholen.

LG Clausdeluxe

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Wenn man das 1. Mal ein Fahrzeug versichert, wird man in SF 0 eingestuft.

Andere Angaben resultieren aus einer sogenannten "Sondereinstufung".

Diese kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein.

Wir reden hier von möglicher: Führerscheinregelung, Kundenkkinderregelung, 2. Wagenregelung etc.

Bei all diesen wird man besser als SF 0 eingestuft, um etwaige Nachteile für spezielle Kunden zu verhindern, bzw. Um "treuen" Kunden Vorteile zu bieten.

Am besten ist es Nachzufragen. Oder du schilderst mir mehr Details.

Auch ist auf den richtigen Deckungsschutz zu achten.

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Du bezahlst 150t euro.

Die Aufschlüssung der anderen Zahlen erfolgt nur zwecks Transparenz.

Lass den vertrag von einer Fachperson checken. Ist ne stolze summe und sollte 100% deinen Wünschen entsprechen

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Ich glaube bevor alle deine Fragen beantwortet werden, stelle dir eine andere:

Aus welchem Grund muss ich Vermögensauskunft geben?

Macht es nicht mehr sinn, zu versuchen aus der Lage heraus zu kommen, als zu versuchen, im Rahmen des möglichen weiter Geld auszugeben?

Ich kenne dein Leben nicht, aber glaub mir, ich bin im Finanzsektor tätig, und ich habe noch keinen Menschen kennengelernt, der mit Schulden glücklicher ist als ohne.

Viele Menschen wollen dir dabei helfen.

Das zum Nachdenken.

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Dich bestätigen kannst nur du selbst.

Stelle dich mal vor einen Spiegel und sag dir selbst, dass es so nicht weitergeht.

Halte dich dran und verändere dein leben.

Ich gehe jetzt mal stark davon aus, dass ich dich in eine Altersklasse zw. 13-16 Jahren einordnen kann.

Mach nix dummes, und vergiss das Nachdenken nicht!

Jede Phase geht vorbei

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Guten Abend,

Also: du meldest dich bei deiner Versicherung dass dir einer reingefahren ist. Ist nicht notwendig, aber informativ.

Ich hoffe du hast erstmal die daten vom Unfallgegner, denn dieser muss für den Schaden aufkommen. Das ist über die Haftpflicht von seinem Auto möglich.

Was wird nun passieren:

Die Versicherung des Unfallgegners wird sagen wie es weitergeht. Es wird entweder ein Gutachtertermin ausgemacht, oder du wirst aufgefordert einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Damit wird die Schadenhöhe festgestellt.

Wenn jetzt festgestellt wird, dass die Reperaturkosten höher als der Fahrzeugwert liegen, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden.

In diesem falle kannst du natürlich dein Fahrzeug reparieren lassen. Bekommst aber von der Versicherung nur den Wert deines Fahrzeuges vor Schaden, abzüglich Wert jetzt nach Schaden ausgezahlt.

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Grundlegend kann das passieren. Ja...

Gerade wenn du einen unfall weiter weg hast, wird das i.d.r. vor ort repariert.

Das ist aber doch gar nicht schlimm oder?!

Du bekommst einen tollen service, nämlich, dass nur Originalteile eingebaut werden, bekommst garantie auf die reparatur, das fahrzeug wirs gereinigt, und obendrein wird es dir auf den hof geliefert. Was willst du mehr? Und der hammer ist, du sparst dabei noch!!!!

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Ein reiner Verschleißschaden von Bauteilen wird nur über bestimmte Versicherungen abgedeckt, und ist nicht in der vollkasko Versicherung drin.

Du wirst leider die Kosten selbst tragen müssen.

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Hi. Also ich kenne das so, dass ein Gutachter schon erkennen kann was passiert ist, und was nicht.

Wenn er das bei dir nicht tut, hat er ganz sicher seine Gründe.

Was du tun kannst, ist einen weiteren Gutachter zu beauftragen. Auf deine Kosten... ob das natürlich bei der schadenhöhe sinn macht, kanndt nur du eindchätzen

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