Du (und einige die auf deine Frage geantwortet haben) bringen da etwas durcheinander: Die Reihenfolge wird folgende sein
1) Strafverfahren mit dem Ergebnis x Tagessätze, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre zur Wiedererteilung
2) Nach Ablauf der Sperrfrist Neubeantragung der Fahrerlaubnis
3) Fahrerlaubnisbehörde ordnet MPU an
4a) MPU positiv = neuer Führerschein
4b) MPU negativ = weiter ohne Führerschein
Das Gericht ordnet keine MPU an, erst die FEB wenn du am Ende der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu beantragst