Hallo,

Unterhaltspflicht hat nichts mit dem Alter zu tun. Es werden 80-jährige Eltern angeschrieben, wenn ihr 60-jähriges "Kind" Unterstützung nach dem SGB XII - §§52ff. Eingliederungshilfe in Anspruch nimmt.

Es wird geprüft, ob diese 31€ ( letztes Jahr waren es 28€ ) zumutbar sind. Belastungen werden berücksichtigt.

Wir reden von maximal monatlich 31€.

Am Besten die Sachbearbeiterin vom LVR anrufen. Die haben eine Tabelle mit allen Pauschalen und können es relativ zügig ausrechnen. Vielleicht kommt ja als Ergebnis ein Anteil von 18€ oder vielleicht auch 0€.

Aber man muss auf jeden Fall das Einkommen offenlegen. Dazu ist man verpflichtet, es ist ja das eigene Kind. Und da man ja eventuell für das eigene Kind ein Leben lang zahlen muss, gibt es diese maximale Begrenzung. ( Die gibt es nur bei unterhaltspflichtigen Eltern. )

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß

Celestine

 

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Hallo, da Bezieher von Eingliederungshilfe nach §52ff. SGB XII Geld vom Staat bekommen, welches von einem überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert wird, gilt hier das Sozialrecht und darüber auch die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Die Grenzen beim BeWo sind -( Zahlen von NRW): Kein Vermögen über 2700€, kein hohes Einkommen ( wird ausgerechnet mit der Kaltmiete ), unterhaltspflichtige Angehörige müssen sich an die Kosten beteiligen, wenn sie können. ( Eltern: Max. 31,07€ / Monat) ( Kinder : Nach Einkommen - relativ hohe Freibeträge. )

ELTERN SIND UNTERHALTSPFLICHTIG, EGAL WIE ALT MAN IST UND ALS ANTRAGSTELLER MUSS MAN DIE ADRESSE DER ELTERN ANGEBEN. (MITWIRKUNGSPFLICHT; ANSONSTEN GIBT ES KEINE BEWILLIGUNG. Eine Ausnahme gibt es, die sogenannte unbillige Härte (§92) . Sehr schwer durchzubekommen, höchstens bei sexuellem Mißbrauch.) Mich wundert, dass das bei der Antragstellung nicht gesagt wurde. Also: Die Vermögensverhältnisse müssen offen gemacht werden. Auch die Eltern müssen Vermögen angeben. Aber es gibt schon ein Unterschied, wer geerbt hat. Da würde ich mich beraten lassen. Das ist der wichtigste Punkt an der ganzen Geschichte. Und die Auseinandersetzung, dass man den Eltern sagen muss, dass man Hilfe in Anspruch nimmt.

Ich hoffe, ich konnte behilflich sein.

Gruß Celestine

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Hallo,

ein Paket kommt mit dem Paketdienst und wird nicht vom Briefträger gebracht.Ich habe mal an einem Samstag um 16 Uhr ein Paket bekommen. Ich weiß aber nicht mehr, ob DHL; UPS;DPD...

Viel Glück Celestine

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Da schließe ich mich Arwen45 an. Die Bewerbung ist genauso unglücklich, wie der erste Versuch. Google doch mal "Bewerbungen schreiben."

Gruß Celestine

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Hallo,

August ???

Wir haben morgen den 01.08.2010.

So schnell ist keine Personalabteilung und man muss noch die Zeit für das Info-Gespräch berücksichtigen. 15.08.2010 ist auch knapp. Ich würde eher auf den 01.09.2010 setzen und dies auch so schreiben. "Wenn dies nicht möglich ist, wäre ich auch mit September 2010 einverstanden." - würde ich also nicht schreiben. Hört sich "unglücklich" an. Direkt für 1 Jahr bewerben und nicht schon im Anschreiben sagen, dass man früher aufhört, wenn man ein Studienplatz hat. Wenn es soweit ist, kann man ja überlegen. Du bist für 1 Jahr für dieses Praktikum voll da und das muß man in deiner Bewerbung raushören.

Viel Glück Celestine

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Hallo Ich kann jetzt sehr viel schreiben,daher nur kurz die Grundlagen und dann bitte Fragen stellen.

Nach dem SGBXII §53ff. hat man einen Anspruch auf ambulante Eingliederungshilfe, wenn man "wesentlich behindert" oder von einer "wesentlichen Behinderung bedroht" ist. Auf deutsch.... man hat eine psychische Erkrankung, ( mindestens 6 Monate in ärztlicher Behandlung ), eine geistige Behinderung, eine körperliche Behinderung und / oder Suchterkrankung. Das sind die üblichen Bereiche und man muss mit einer sogenannten "Fachärztlichen Stellungnahme" sich dies bescheinigen lassen. Ein Arzt muss sagen, dass BeWo Sinn macht. Und die Erkrankung führt zur einer Behinderung an die Teilhabe an der Gesellschaft.Ist man jünger als 21 Jahren, dann greift §35a SGBXIII und das Jugendamt zahlt, ansonsten der überörtlichen Sozialträger. (LVR ; LWL ... )

Weitere Voraussetzungen: Man hat eine eigene Wohnung. Man stellt einen Antrag auf Übernahme der Kosten, VORSICHT, d.h. es ist so ähnlich wie ein Antrag auf Sozialhilfe. Die Vermögensgrenze ist zwar höher, aber man darf kein Vermögen, kein hohes Einkommen haben und Eltern, volljährige Kinder ( UNTERHALTSPFLICHT) werden angeschrieben und müssen sich eventuell an die Kosten beteiligen.
Danach wird ein Hilfeplan erstellt, der die Grundlage für die Betreuung ist und den Zeitumfang bestimmt. Je nachdem, wo man wohnt gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten.

Und man nimmt die Leistung freiwillig an und ist bereit, sich aktiv an der Betreuung zu beteiligen.

Ich kann noch viel schreiben, aber vielleicht geht die eigentliche Frage in eine ganz andere Richtung.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Viel Glück

Celestine

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Ausbildungsplatz ist doch sooooo wichtig und das "Andere" wird sich doch regeln lassen. ;-)

Ob man dich erkennt, hängt von der Größe des Betriebes ab, aber wahrscheinlich wird man dich fragen, da du ja schon "positiv" aufgefallen bist.

Offen den Grund sagen. Spricht doch für dich und dass du dir Gedanken gemacht hast.

Viel Glück

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Ich bin gegen Tierversuche

Ich stimme "gegen" Tierversuche, aber betone, dass es Ausnahmen geben kann, wenn es keine Alternativen gibt.

Natürlich gibt es auch die Variante "für" Tierversuche, wenn es unvermeidbar ist.

Aber es wurden und werden soviele sinnlose Tierversuche gemacht, dass für mich die erste Variante sinnvoller erscheint.

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"Normaler" Receiver bedeutet, wenn man ansonsten nichts erwähnt, DVBT-Receiver. Wenn man kein Kabel hat und im Sendebereich liegt, gibt es eigentlich keine Probleme. Ich habe 4 Receiver und die Programme werden alle gefunden, unabhängig vom Preis. Im Keller z.B. brauche ich eine Antenne mit Verstärker. Auf dem Dachboden genügt eine einfache Antenne. Ausprobieren.... Antennensignal im Receiver kontrollieren...., dann müsste es klappen, da ja der Vormieter auch keine Probleme hatte. VIEL GLÜCK

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Bei Großveranstaltungen braucht man keine Einwilligung. Wenn man sich in Situationen begibt, in denen man davon ausgehen muss, dass man fotografiert wird, gibt man automatisch seine Einwilligung. Anders sieht es aus, wenn das Foto die Person "würdelos" darstellt.

Meines Wissens dürfen die Fotos veröffentlicht werden.

Wobei mir einfällt, dass es Ausnahmen gibt. Man darf z.B. keine Fotos veröffentlichen, auf denen Polizisten als "Person" erkennbar sind.

Vielleicht gibt es bei Models auch eine Ausnahme. Die Zuschauer der Modenschau dürfen fotografiert werden. Da bin ich mir sicher.

Eine Antwort ohne Gewähr....hilft wahrscheinlich gar nicht weiter, ;-)

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Gutes Zeichen, die Katze ist gesund. Spaß beiseite. Jetzt muss man die Katze erziehen. Ein lautes NEIN und immer wieder zurückholen. Konsequent bleiben, dann klappt es häufiger,dass die Erziehung wirkt, als man es bei Katzen vermutet.

Viel Spaß Celestine

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Unser Kater hat sich schon mehrmals ein neues "Zuhause" in der Nachbarschaft gesucht. Wenn die Nachbarn sich nicht gemeldet haben, ( trotz Suchzettel)...kam es bei uns auch vor, dass wir über 2 Wochen nichts gehört haben.

Viel Glück und weiter "hoffen" Viele Kater streunen "zeitweise sehr ausgeprägt".

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NICHT ANRUFEN

Wichtig ist, dass du gut erreichbar bist. Aber man kann schon ahnen, dass du vor dem Telefon kniest.

So langsam wird es Zeit.

Vielleicht klingelt gerade das Telefon. Wenn man zweimal eingeladen wird, darf man hoffen.

Toi, toi, toi

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In meiner Stadt übernimmt der Tierschutzverein die Kosten, wenn man die Bedürftigkeit nachweissen kann. Aber es wird darauf hingewiesen, dass eine "kleine Spende" wohl möglich sein sollte. (Was ich persönlich gut finde)

Gruß Celestine

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Mir wurde beigabracht, dass es individuelle Unterschiede gibt. Der Läufer Baumann war z.B. ein Hochpulser. Auch mein Puls geht sehr schnell sehr hoch...mir geht es dabei prima. Wenn man trainiert ist, sinkt der Ruhepuls und langfristig auch der Trainingspuls. Ich als "Hochpulser" werde niemals bei 120 laufen (10 x Marathon). Beim Radtraining bin ich bei 160. Meine Empfehlung: Trainingstagebuch führen. Maximalpuls ermitteln...und dann immer unter 80% bleiben. Man muss seinen Körper kennenlernen. Wichtig: Sich beim Training immer unterhalten können ( Genug Luft haben) 160 ist grundsätzlich ein guter Anhaltspunkt. Celestine

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Hallo.

Ich habe mir aus dem Internet einen PDF-Creator heruntergeladen. Damit wandele ich meine doc-Dateien in pdf-Dateien um.

Das ging bei mir unkompliziert.

Zu der tif-Datei kann ich nichts sagen.

Gruß Celestine

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Hallo. Keine Ahnung, ob es dir hilft, aber ich war mit 14 in einer ähnlichen Situation. Habe mir Vertrauenspersonen gesucht (Lehrer),bei der Telefonseelsorge angerufen, beim Psychologischem Dienst der Stadt Hilfe geholt usw. Viele haben gesagt, dass ich in der Pubertät bin und es zu ernst nehme. Habe dann Jahre später eine Therapie gemacht. Da gab es ein Gespräch mit meiner Mutter und sie hat zugegeben, dass meine Wahrnehmung stimmt. Mich konnte sie nicht lieben, meinen jüngeren Bruder schon. Bei mir kam heraus, dass ich einen anderen Vater hatte. GEHEIMNIS / WUT / HASS Fazit: Hol dir Hilfe....immer wieder....und mache dein kostbares Leben nicht kaputt. - Rat einer 40-jährigen, Kopf hoch

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