So, ich hab jetzt die Antwort auf meine eigene Frage. Für den Empfang von Radio über die KabelSteckdose von Kabel Deutschland benötige ich ein Gerät mit einem Koax-Eingang, wird auch 75-Ohm-Eingang genannt. Es muß kein receiver zwischengeschaltet werden, das Kabel kann direkt in das Empfangsgerät eingesteckt werden.
Wer braucht denn “Dumme Frage“? Es gibt doch schon “Gute Frage“
:)
Deine Eltern sind tatsächlich gut beraten diese Bürgwchaft nicht zu übernehmen. Wenn Du mit den beiden Kumpels gemeinsam im Mietvertrag stehst, haftet jeder Mieter und jeder Bürge für die Gesamtmiete.
Somit bürgen Deine Eltern auch für die Kumpels. Ich hab so eine Bürgschaft mal unterschrieben für eine zweier-WG, würde es aber nicht nochmal machen. Am Ende gab es großen Knatsch. Es ging dann doch gut, aber erst in solchen Situationen wird einem klar, welche Risiken man eingeht.
Wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört, könnt Ihr die Vorsteuer der Reparatur im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung und anschließend in der Umsatsteuererklärung geltend machen.
Die eigentlichen Raparaturkosten sind eine Betriebsausgabe und schmälern die Einkünfte und somit den Gewinn.
Das finde ich gut, dass das Jugendamt auch auf diese gute Idee gekommen ist.
Denk doch mal an das Kind. Es ist entwicklungsverzögert, so wie die anderen beiden Kinder, die bei Euch leben, auch.
Bei einer Tagesmutter hätte das Baby noch Chancen auf eine halbwegs normale Entwicklung, die es bei Euch offenbar nicht hat. Was nicht böse gemeint ist, ich denke Du schaffst das einfach nicht.
Und ich würde da nicht drei Stunden täglich empfehlen, sondern sechs bis acht Stunden.Drei Stunden täglich bringt doch nichts, denn es fehlt dem Kind an einem geeigneten Umfeld. Es soll sich entwickeln können.
Liest Du eigentlich die Antworten zu Deinen Fragen?
Und außerdem: Es hilft nichts, wenn Du immer nur rechtfertigst, dass Ihr schon soviel tut für die Kinder. Warum verstehst Du denn nicht, was Dir die vielen Helfer wohl immer wieder erklären? Es wäre doch auch für Dich schön, wenn das Baby sich gut entwickeln kann und z.B. sprechen lernen kann etc..
Ich versteh das nicht. Hier kommen seit Dezember 2016 immer dieselben Fragen, ohne je die Antworten zu verstehen und obwohl Ihr Euch mit den ganzen beteiligten Helfern und einem Anwalt besprochen habt.
Es macht Euch Angst, dass die Kinder evtl. auswärtig untergebracht werden könnten.
Macht es Euch denn überhaupt keine Angst, dass die Kinder durch Eure mangelnde Versorgung schwer behindert werden in ihrer natürlichen Entwicklung? Alle drei Kinder haben doch massive Entwicklungsverzögerungen. Ihr produziert hier behinderte Menschen.
Auch wenn Ihr die Kinder liebt, so fehlt doch offenbar so viel.
Bei drei kleinen Kindern muß man auch ein gewisses Aktivitätsniveau haben. Es ist eben viel Arbeit (Haushalt, Wäsche, Ernährung, geeignetes Wohnunfeld, Körperpflege - z.B. scheint es schon am Zähneputzen zu hapern). Das wäre erst mal die basalen Aufgaben.
Dann brauchen die Kinder eben auch Zuwendung. Man muß mit ihnen sprechen, damit sie sprechen lernen. Man muß ihnen Bewegung ermöglichen, damit sie motorische Fähigkeiten entwickeln. Man setzt ein Baby nicht in einen Autokindersitz. Man geht auf Spielplätze. Undsoweiter...
Wenn Ihr das alles nicht schafft, dann helfen auch ein paar Termine pro Woche mit Familienhilfe oder Hebamme nur wenig.
Falls die Kinder bei Euch bleiben sollen, so würde ich für das Baby eine gute Tagesmutter organisieren und für die Größte eben wirklich die bereits empfohlene heilpädagogische Tagesgruppe.
Dann hast Du tagsüber genug Zeit für Haushalt und Passivität (die Du wahrscheinlich einfach brauchst), und spätnachmittags und am Wochenende kannst Du Dich dann gemeinsam mit Deinem Mann um die drei Kinder kümmern. Im Rahmen Eurer Möglichkeiten.
Wenigstens haben sie dann tagsüber Möglichkeiten zur Entfaltung gehabt.
Ich hab irgendwo gelesen, dass die günstigen Baufinanzierungen erst bei 50.000,-€ anfangen.
Bei niedrigeren Darlehen müßte man dann teurere Privatkredite aufnehmen.
Ich würde mit der Hausbank sprechen.
Es ist auf jeden Fall besser als nur 55 kg zu wiegen. Ich würde auch eher zu Sport raten als zur Kontrolle des Essverhaltens.
Wenn man nichts zu tun hat, ist es zumindest gut, ein Praktikum zu machen. Auch für die eigene Orientierung.
Das sieht besser aus im Lebensauf (anstatt Lücken), und zeigt auch, dass man sich den Beruf angesehen hat.
Man hat aber auch Chance auf einen Ausbildungsplatz ohne Praktikum.
Das hängt halt auch von anderen Umständen ab. Aber, falls diese Umstände nicht so sehr punkten, kann ein Praktikum da schon was bringen.
Wenn Dein AG den steuerfreien Kitazuschuß zahlt, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an, Du hast also 95,-€ netto mehr. Auch der AG spart seinen Anteil der Abgaben.
Wenn Du 86,50€ brutto mehr bekommst, gehen diese Abgaben davon ab, das könnte Dir ein brutto-netto-rechner ausrechnen.
Allerdings ist der kitazuschuss kein Bestandteil Deines Gehalts und im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden Deine Ansprüche anhand des Gehalts (ohne Zuschuss) errechnet. Der AG muß im Krankheitsfall evtl. den Zuschuss nicht bezahlen (kommt auf die Vereinbarung an). Auch auf den Rentenanspruch hat der Zuschuss keinen Einfluß.
Ich kenne mich nicht aus, habe aber folgendes Zitat in einem anderen Forum gefunden, was mir sehr fundiert scheint:
"Faxt man den Kaufvertrag sofort an die Zulassungsstelle, bekommt man umgehend den Restbetrag der Steuer erstattet, egal wann der Wagen um-/abgemeldet wird, und der Käufer wird bei noch nicht erfolgter Um-/Abmeldung schriftlich dazu aufgefordert.
Den Kaufvertrag umgehend an die Versicherung zu faxen, schadet auch nicht, obwohl diese dadurch noch nicht abrechnet (hier verliert man bei Verzögerung durch den Käufer Geld, auch wenn man das natürlich von ihm zurückfordern kann).
Meldet der Käufer nicht um, sollte man spätestens nach 7 Tagen Zwangstillegung beantragen, sowohl bei der Versicherung (durch Kündigung des Vertrages) als auch bei der Zulassungsstelle (dort kostet es 19,40 Euro Gebühren).
Mit der Kündigung des Versicherungsvertrages ist der Verkäufer raus aus der Sache: Die Versicherung erstattet sofort den kompletten Restbetrag und der Wagen gilt als nicht mehr versichert (auch wenn die Versicherung selbst noch 4 Wochen in der sog. Nachhaftung ist) und wird daher zur Fahndung ausgeschrieben.
Der zur Fahndung ausgeschriebene Wagen wird, sobald er irgendwo auffällig wird (z.B. durch Falschparken), sofort entstempelt.
Die Entstempelung kann auch gezielt durch die Polizei vorgenommen werden, die nämlich mitunter direkt zum Käufer fährt. Die dafür fälligen Gebühren richten sich nach dem Aufwand der Polizei, aber betragen maximal 286 Euro und werden direkt dem Käufer in Rechnung gestellt.
In jedem Falle ganz wichtig: Verursacht der Käufer vor der Um-/Abmeldung einen Unfall, wird man nicht hochgestuft! So ist die Gesetzgebung. Ganz alleine der Käufer muss dafür haften, dem Verkäufer können keinerlei Nachteile entstehen. Wichtig ist dafür natürlich, dass die Identität des Käufers bekannt ist, andernfalls wird es mühsam Daher also unbedingt seinen Ausweis genau checken und die ID etc. im Vertrag festhalten (gut ist hier z.B. der Muster-Kaufvertrag vom ADAC)."
Also solltest Du Dich umgehend mit der Versicherung und der Zulassungstelle in Verbindung setzen. Wenn der Käufer das Auto nun mit Deinen Nummernschildern und unter Deiner Versicherung weiterverkauft, wird es ja noch bunter.
Wenn keine der vorgegebenen Kategorien nicht auf Dich zutrifft (Z.B. Rentner, Student, Hausfrau), mußt Du dort ein Kreuz machen.
Es gibt Beratungsstellen, die psychologische Behandlung anbieten. Welche Stadt?
Ca. 60.000 km sind gefahren worden.
Da Du beim Jugendamt jetzt wahrscheinlich niemanden erreichen wirst, kannst Du zur Polizei gehen, die haben Notfallnummern.
Ich glaube, dann hat er jetzt automatisch einen unbefristeten Vertrag.
Erzähl es unbedingt Deinen Eltern, denn wahrscheinlich hast Du gar keins gewonnen und sollst nur in Verträge gelockt werden.
Eine Befreiung könntest Du nur erhalten, wenn Du z.B. Schülerbafög bekommen würdest. Hast Du Anspruch darauf?Übrigens kannst Du das Kindergeld auf Dich umleiten lassen. Und Deine Eltern sind unterhaltspflichtig.
Zum Nachweis kannst Du doch einfach Deine 24 Lohnabrechnungen nehmen, bzw. die Jahresbescheinigungen für 2015 und 2016 plus die monatlichen Lohnbescheinigungen aus 2017.
Kauf Dir doch einfach einen Thermobecher oder eine kleine Kühltasche.