Lieber HerrNovember,
vielen Dank für die Frage und ehrliche, sowie ergebnisoffene Herangehensweise.
Der vorgebrachte Vers in Sure aṭ-Ṭalāq, wird oft als Scheinargument der Islamhasser gegen den Islam missbraucht. In diesem Vers geht es um die Wartezeit von 3 Monatsblutungen/Reinheiten (arab.: Qurūʿ) bevor eine geschiedene weibliche Person erneut heiraten darf. Der Vers folgend auf Arabisch mit dt. Übersetzung.
وَٱلَّٰٓـِٔي يَئِسۡنَ مِنَ ٱلۡمَحِيضِ مِن نِّسَآئِكُمۡ إِنِ ٱرۡتَبۡتُمۡ فَعِدَّتُهُنَّ ثَلَٰثَةُ أَشۡهُرٖ وَٱلَّٰٓـِٔي لَمۡ يَحِضۡنَۚ وَأُوْلَٰتُ ٱلۡأَحۡمَالِ أَجَلُهُنَّ أَن يَضَعۡنَ حَمۡلَهُنَّۚ وَمَن يَتَّقِ ٱللَّهَ يَجۡعَل لَّهُۥ مِنۡ أَمۡرِهِۦ يُسۡرٗا ٤
Diejenigen von euren Ehefrauen, die keine Menstruation mehr erwarten - solltet ihr Zweifel haben - so ist ihre Wartefrist drei Monate lang, ebenso für diejenigen, die noch keine Menstruation hatten. Für die Schwangeren, so endet deren Frist, wenn sie entbunden haben. Wer sich ehrfürchtig ALLAAH gegenüber erweist, dem gewährt ER in seiner Angelegenheit Erleichterung. (Amir Zaidan, https://www.islam-wissen.com/at-tafsiir-der-quraan-text-seine-transkription-und-uebersetzung/)
Dabei sagt Allāh der Allerhöchste, dass die (Ehe)-Frauen nach der Scheidung 3 Monate Wartezeit haben, bis sie neu heiraten dürfen oder die beiden Ehepartner sich in dieser Zeit wieder zusammenfinden.
Dabei gibt es 2 Arten von (Ehe)-Frauen. Eine, welche die Periode bereits hatte und die andere, welche sie noch nie bekam oder sie die Hoffnung auf die Periode aufgegeben hat, weil sie aus der fruchtbaren Zeit heraus ist.
Bei der 2. Art von (Ehe)-Frauen gibt es mehrere Szenarien. Eine davon ist z.B., dass weibliche Personen je nach Gebiet, aufgrund von klimatischen Bedingungen, früher oder später ihre Periode bekommen. Es traten Fälle auf, wobei Frauen nicht einmal mit 18 Jahren ihre Periode bekamen oder sie setzte nach der Scheidung aus. Für eine muslimische Frau ist es legitim ab der Pubertät zu heiraten. Dabei wird die Pubertät nachgewiesen, indem die Periode auftritt, Brüste markant wachsen oder die Schambehaarung auftritt, jedoch spätestens mit dem alter von 15. Nicht nur die Heirat wird möglich, sondern es ist auch der Anfang der Zeit für die Verpflichtung der religiösen Pflichten (für Jungen und Mädchen). Was ist nun mit einer Frau, welche nie die Periode hatte aber schon das 15. Lebensjahr erreicht hat und sie heiraten möchte? Soll man sie von der Heirat ausschließen? Nein, sie darf nach islamischen Recht heiraten und im Fall einer Scheidung wieder heiraten, auch wenn sie nie die Periode gehabt hat. Allein für dieses Szenario reicht die Begründung aus einen Vers wie diesen zu offenbaren.
Nun werden einige ankommen und sagen, dass Mädchen gegen ihren Willen verheiratet werden. In diesem Falle ist die Ehe nach isl. Recht ungültig.
Zudem gibt es im isl, Recht (arab.: Fiqh) 5 Grundprinzipen und eine davon ist: Man darf niemandem Schaden zufügen oder eine Schadenszufügung mit einer Schadenszufügung beantworten.
Jedes zufügen von Unrecht wird zur Rechenschaft gezogen, sei es nur das Abknicken eines Astes von einem Baum.
Eine der 5 grundlegenden Prinzipien des islamischen Rechts ist es niemandem Schaden zuzufügen und keine Schadenszufügung mit Schadenszufügung zu beantworten. So ist es keinem Muslim erlaubt eine Person gegen ihren Willen zu heiraten.
und Allāh der Allweise, Allwissende weiß es am besten und ist der vollkommende Richter über alle Angelegenheiten.