nun,

dann beantworte ich die Frage mal selbst:

Ich habe jetzt ein Programm gefunden, welches das kann. Das Programm heißt Playlist Repair Bitte selbst googlen. die Spam kontrolle hier spielt verrückt und lässt den Link nicht zu...

Es hat eben beim test alle findbaren Dateien der Playlist in annehmbarer Zeit gefunden. und klaglos eine neue funktionierende Playlist erstellt. und eine Auflistung der auf dem Rechner fehlenden mp3s.

Und wegen der spam kontrolle hier kann nicht mal der Seite danken, wo mir wirklich geholfen würden... naja

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Kletterhallen in Berlin Magic Mountain im wedding, sehr schick, aber auch teuer

T-hall in Neukölln, irgendwie familiärer, auch nicht ganz billig

ansonsten gibt es ne menge Klettertüme, kostenlos und draußen, Am Mauerpark Schwedter Str., im Friedrichshain Revaler Str., auf dem RAW-Gelände (kostet aber 3 EUR, dafür haben die auch ne indoor-Boulderhalle.) Draußen in Mahrzahn, Ahrensfelde, ein schöner Kletterturm, google mal: Wuhletalwächter.

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In Südschweden, also, ich sag mal alles unterhalb einer Linie 100 Km südlich von Stockholm, ist es im Juni und Juli etwa so warm wie in Norddeutschland im Sommer. Schön ist es da eigentlich überall, wenn man einsame Seen in endlosen Wäldern mag. Ein schöner Abschnitt Ostseeküste mit Sandstrand ist in der Nähe von Ahus in Skane. Blekinge Lan ist mit seinen Wäldern und Seen ein Traum. Highlights sind auch Öland und Gotland.

viel spaß dort!!!

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Ja, wie gesagt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Auch die Gesetze treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

In Berlin: bis 100 EUR Bußgeld

ab 1.1. 2008

Übergangszeit bis 1.7.2008, vorher werden laut einer Verwaltungsinfo von Berlin keine Bußgelder Verhängt, sondern nur ermahnt.

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Die Frage wird natürlich unterschiedlich beantwortet, je nach dem wen Du fragst: Der Hersteller wird Dir sagen max. 3 Jahre, denn der will nicht haften und auch noch ein paar seile mehr verkaufen.

allgemeiner Konsens ist wohl, dass ein Seil nicht wirklich altert, sondern nur durch Belastungen Schaden nimmt. Da muss man sich also nach ein paar Jahren halt kritisch fragen: Was hab ich mit dem Seil gemacht? Wie oft bin ich wirklich hart reingestürzt? wie oft habe ich es für kleine aber dafür stetige Sturzbelastungen genutzt (zb. beim Training am Kletterturm, wo man x-mal und immer wieder fällt)? Das verschleißt das Seil.

Wenn Du es ohne wirklich hineinzustürzen durch die Alpen geschleppt hast, wird es weniger belastet und hält eigentlich ewig.

Ansonsten: immer mal wieder Zentimeter für Zentimeter abtasten, ob der Kern noch okay ist. Dünne oder weiche stellen deuten auf Kernverschleiß hin.

Wenn der Mantel beschädigt ist - auf jeden Fall ein neues Seil!!!

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schöne Gebiete mit sehr guter absicherung (durchgehend Bohrhaken) sind zb:

Sardinien, Cala Gonone

verschiedenes auf Mallorca (zB. Sa Gubia)

Spanien, El Chorro bei Malaga, Jerica und Montanejos bei Valencia

Viel Spaß!!!

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ausziehen ist die eine Variante.

Das mit dem Anwalt ist auch eher, naja, einen Versuch wär's wert, wenn man die einzelnen Taten bestimmten Personen zuordnen kann.

Bliebe noch, die Einzelprobleme praktisch anzugehen.

Z.B. ein Briefkasten muss doch abschließbar sein, damit man keine Post rausnehmen kann, wenn es so ne Art Gemeinschaftsbriefkasten ist, schaff' dir nen separaten Briefkasten an.

wenn es in der Wohnung kalt ist, ist das Sache des Vermieters. Im zweifel muss der dann effektiv verhindern, dass irgendwer die Heizung verstellt.

usw.

ist echt sch..., was deine nachbarn machen, andererseits kann man niemanden zwingen, nett zu sein (und Verrückte und A...löcher gibts überall.

Kopf hoch und viel glück

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Wegen dem unabsichtlichen GROSSSCHREIBEN kann Du auch mit dem Programm Key Tweak die Feststelltaste , die ohnehin niemand braucht, einfach tot legen. Dann passiert nix mehr, wenn man die Taste drückt. (ich hab bei der Gelegenheit auch die Einfügen-taste lahmgelegt :-), weil die auch nervt.)

Das Programm ist kostenlos und ist hier

http://webpages.charter.net/krumsick/

zu bekommen.

Die Umstellung kann man natürlich auch rückgängig machen.

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Es handelt sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Etwas, das im Einzelfall je nach Sachzusammenhang ausfüllungsbedürftig ist. Hintergrund ist, dass Gesetze (zum Glück) nicht jeden Lebensbereich umfassend regeln können. Es ist also viel weniger konkret geregelt, als man gemeinhin glaubt.

ein Beispiel: Was ist Inhalt eines Wohnungsmietvertrages? Was kann ein Mieter also mit und in der Wohnung machen, wenn er sie gemietet hat?

im Gesetz § 535 BGB ff. steht dazu recht wenig. Er hat das REcht die wohnung zu nutzen. Eben all das tun, was man scih gemeinhin, also sozialtypisch (!), unter Wohnungsnutzung vorstellt. Essen, kochen, schlafen, Freude einladen usw. Was ist nicht mehr sozialtypisch? Tiere halten? Eine Katze, sagt die Rechtssprechung, ist sozialtypisch, aber wie ist das mit 70 Katzen? Oder mit einem Krokodil? Nicht mehr sozialtypisch!

Da der Gesetzgeber nciht ins Gesetz schreiben kann: Krokodile halten ist verboten, und Löwen, und Eisbären, und, und ... gibts solche unbestimmten Rechtsbegriffe.

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Naja, so einfach ist es auch nicht. Auch vertragliche Klauseln könnten unwirksam sein, wenn sie vom Leitbild des Rechtsverhältnisses erheblich abweichen und eine Vertragsseite erheblich benachteiligen. Voraussetzung zunächst: es müssen vorformulierte Klauseln sein, die vom Vermieter gestellt worden sind. Das könnte hier bei der Hausordnung, wenn sie denn Vertragsbestandteil ist, zutreffen.

Die Unwirksamkeit der Reinigungsverpflichtungsklausel kann vorliegen,wenn sie eines sog. überraschende Klausel im sinne des § 305 c BGB ist. Dies wiederrum hängt davon ab, ob eine Reinigungsübernahme durch den Mieter (in der regel sache des Vermieters) lokal oder in Häusern vergleichbarer Art ausnahmsweise üblich ist. Wenn es wirklich so ein großes Problem für den Opa ist, lohnt sich vielleicht der gang zur Mieterberatung oder zum Rechtsanwalt. Für sozial schwache gibt's beim Anwalt hierfür auch Beratungshilfe, so dass am dessen Honorar nicht zahlen muss.. viel glück

steffen

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