Kassenbuchführung: Bisher habe ich in das Kassenbuch nur die BAR-Einnahmen und BAR-Ausgaben geführt (Geschäfts:Ausgaben Einnahmen und Privatentnahmen Privateinlagen und sortiert und nummeriert) Jetzt die Frage: Die vom Geschäftsbankkonto entnommenen und als Privatentnahmen gebuchten Entnahmen, müssen diese auch wieder in die Kasse eingelegt werden? Auch wenn Sie gleich zum Lebensunterhalt verwendet wurden, habe ich sie nicht nochmal in die Kasse aufgeführt. Ist das richtig?
Danke!