Naja, am besten gehst du zur Polizei, dafür ist sie schliesslich da! Deine Lehrerin beschuldigt dich absichtlich fälschlicherweise einer "Straftat" (ich ordne den Mittelfinger jetzt einfach mal zu Beleidigung (einer Beamten)) beschuldigt, was auch eine Straftat darstellt.

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Flugbegleiter, Reiseleiter, Angestellter bei einer Hilfsorganisation

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Da hast du wohl leider die Ar***karte gezogen :/. Was genau passieren wird, kann ich dir leider nicht sagen (vlt. Geldstrafe), jedoch hat immernoch sie die Urheberrechte.

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Du kannst die Polizei jetzt schon rufen

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Sehr geehrte Fam. Müller,

Zuallererst möchte ich Ihnen danken, dass Sie mir geholfen haben. Ich lade Sie recht herzlich zum Essen um 17 Uhr in meiner Wohnung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Name

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Würde sie in dem Alter von ihm schwanger werden, hätte ER ein mächtiges Problem am Hals.

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Sie Verstoßen gegen dein sog. "Recht am eigenen Bild" (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 GG, ausserdem KunstUhrG, §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB und Art. 8 Abs. 1 EMRK). Dagegen kannst du natürlich rechtlich vorgehen, jedoch solltest du das Video als "Verstößt gegen meine Rechte" melden und eine Email an YouTube verfassen.

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