Man kann Geldscheine im Internet verfolgen.

Jeder Geldschein hat eine Seriennummer und eine Druckplattennummer.

Man geht auf die Seite „eurobilltracker“, gibt diese Nummern ein, und wenn man Glück hat, hat dies schon zuvor jemand getan, und man erhält einen Treffer. Natürlich werden auch die Scheine, die man selbst eingibt, irgendwann wieder irgendwo gefunden (zumindest einige davon). Das Ganze kostet auch nichts.

Ich finde das total spannend, ob und wann ein Schein wieder auftaucht. Da ich im Kommentar dazu immer ausführlich schreibe, woher ich ihn bekommen hab und wo wieder ausgegeben, ist das dann bei jedem Treffer, so eine kleine Erinnerung an die Vergangenheit. Unter "Treffer" sieht man auch, welche Scheine aktuell gerade wiedergefunden wurden. dann gibt es noch Rankings und Ranglisten, aber das interessiert mich nicht so sehr.

Viel Spaß beim Ausprobieren!

....und nicht so schnell aufgeben. Meine Trefferquote beträgt aktuell 1: 124. Ich muss also 125 Scheine eingeben, ehe ich einen Treffer lande.

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Man kann Geldscheine im Internet verfolgen.

Jeder Geldschein hat eine Seriennummer und eine Druckplattennummer.

Man geht auf die Seite „eurobilltracker“, gibt diese Nummern ein, und wenn man Glück hat, hat dies schon zuvor jemand getan, und man erhält einen Treffer. Natürlich werden auch die Scheine, die man selbst eingibt, irgendwann wieder irgendwo gefunden (zumindest einige davon). Das Ganze kostet auch nichts.

Ich finde das total spannend, ob und wann ein Schein wieder auftaucht. Da ich im Kommentar dazu immer ausführlich schreibe, woher ich ihn bekommen hab und wo wieder ausgegeben, ist das dann bei jedem Treffer, so eine kleine Erinnerung an die Vergangenheit. Unter "Treffer" sieht man auch, welche Scheine aktuell gerade wiedergefunden wurden. dann gibt es noch Rankings und Ranglisten, aber das interessiert mich nicht so sehr.

Viel Spaß beim Ausprobieren!

....und nicht so schnell aufgeben. Meine Trefferquote beträgt aktuell 1: 124. Ich muss also 125 Scheine eingeben, ehe ich einen Treffer lande.

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Ich nutze Picclick sehr gerne. Es bietet mir die Möglichkeit bis zu 19 Bilder in einer Reihe gleichzeitig angezeigt zu bekommen. So muss ich weniger scrollen und klicken. Genau das ist der Sinn hinter dieser Seite.

Sie ist gut und spart mir viel Zeit! Bitte beibehalten!

Rechtlich dürfte es sich hier um eine ganz normale Suchmaschine handeln, die sich eben auf Ebayangebote spezialisiert hat. Sie besitzt wohl ähnlich wie die Google Suchmaschine keine Recht an den Bildern.

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Sry, aber ich bin mir nicht so sicher, ob das eine Straftat ist. Der schaut aus dem Fenster seines eigenen Hauses. Es liegt wirklich an deiner Freundin, die Fenster derart zu gestalten, dass sie blickdicht sind, oder ihm eben seinen Spaß zu gönnen.

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Aus welchem Film stammt folgende gruselige Szene rund um ein mysteriöses Haus?

Ich bin echt gespannt, ob mir da jemand helfen kann:

-es handelt sich um einen amerikanischen Film.

-ausgestrahlt wurde er Mitte der 80er Jahre im öffentlich-rechtlichen Fernsehen.

-er stammt aus den 70er oder 80er Jahren.

-es ist ein Farbfilm.

-es ist KEIN Fantasy- oder Horrorfilm, in dem Übernatürliches vorkommt.

-er spielt in der weißen Oberschicht.

-es könnte sich auch um eine Szene aus einer Krimiserie handeln. Das möchte ich nicht hundertprozent ausschließen.

Im (Mittelpunkt der Handlung) steht ein mysteriöses Haus/eine Villa, in dem kriminelle Aktivitäten vor sich gehen. Es dürfte nur gelegentlich bewohnt/genutzt worden sein.

Die für mich gruselige Szene war, als jemand sich ein Foto anschaut, das auf dem Nachbargrundstück aufgenommen wurde. Auf dem Foto liegt eine Frau im Sommer leicht bekleidet in einem Liegestuhl, schaut in die Kamera und hat dabei ein Bein angewinkelt. Durch dieses Bein hindurch sieht man, wie ein Mann in dem mysteriösen Haus am Fenster steht und diese Szene mit dem Fernglas beobachtet. Dieses Foto zeigt ein Mann einer anderen Person und weist auf seine Entdeckung hin.

Es ist die Rede davon, dass das Haus leer steht.

In einer weiteren Szene wird gezeigt, wie jemand aus dem mysteriösen Haus heraus durch das geschlossene Fenster schaut, man sieht aber nur wie eine Männerhand, die sich am Fensterbrett abgestützt hat, sich wegbewegt. Diese Szene soll wohl beweisen, dass dort jemand ist.

In dem Haus muss auch irgendein Empfang o.Ä. stattgefunden haben. Im Verlauf des Filmes sieht eine Frau einen Mann und sagt dann zu ihrem Begleiter: "Diesen Mann habe ich in dem Haus gesehen", worauf der Begleiter sagt: Das ist unmöglich: Es handelt sich hierbei um ein (hohes Mitglied der Regierung/einen Abgeordneten....) Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr. Sinngemäß sagt er, dass es sich um eine zu wichtige Person handelt, als dass er in dererlei Machenschaften verwickelt ist.

Es gibt wohl Leute, die behaupten, dass das Haus seit Jahren leer steht, wohingegen andere wiederum behaupten, dass sie dort erst kürzlich bei einem Empfang waren.

So, das ist über 30 Jahre her. Ich bin in einer Stadt aufgewachsen, wo es seinerzeit etliche Abbruchhäuser etc. gab. Ich hab mir dann im Vorübergehen immer vorgestellt, dass dort ein Mann mit dem Fernglas an den Fenstern steht und mich gegruselt. Ich hatte sogar Alpträume deswegen. Bin gerade über eine Reportage über "lost places" im Netz gestolpert, und da war er wieder vor meinem gesitigen Auge, der Mann mit dem Fernglas. Heute finde ich das alles belustigend und würde trotzdem nochmal gerne den Film von damals sehen.

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Mir fällt noch ein weiteres Detail ein: Die Frau sagt zu ihrem Begleiter: Den Mann habe ich in dem Haus gesehen, worauf ihr Begleiter antwortet: Das ist unmöglich, denn der, der jetzt dazu kommt ist ein ....(wichtiges Mitglied der Regierung o.ä.).

Also nicht der Mann, den die Frau sieht ist wichtig und ehrenhaft, sondern der, der dann mit ihm spricht. Daraus schließt die Begleitung, dass beide sehr integer sein müssen.

Dass auf dem Foto mit der Frau im Liegestuhl, zwischen den Beinen, der Mann mit dem Fernglas zu sehen ist, ist übrigens das Resultat einer starken Vergrößerung des Fotos. Zuvor war das wohl nicht zu rkennen.

Alles sehr konfus irgendwie, ich weiß, sry. Ich war aber wirklich noch ein Kind und es ist mindestens 30 Jahre her.

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Der Anbau wurde 1994 komplett von einer Firma errichtet, die das Nachbargrundstück bebaut hat. Im Gegenzug durfte das Nachbargrundstück bis zur Grundstücksgrenze bebaut werden. Alle Arbeiten sind dort natürlich von Fachfirmen ausgeführt worden. Seitdem hat sich, zumindest in meiner Wohnung, nichts mehr getan.
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Ist es doch eine "schief" gespielte Mundharmonika?

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In der Tielmelodie zur Serie "Meister Eder und sein Pumuckl" kommt dieses Instrument auch vor. Einfach eine Folge davon  im Internet kurz reinholen und dann hört man es ungefähr von Sekunde 0:39 bis 0:50

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Habe es jetzt probiert und die Lautsprecher meiner Stereoanlage ganz aufgedreht. Ich höre immer noch nichts. Der Werbefilm davor lief dafür aber richtig laut.

Hat wirklich niemand eine Idee, woran es liegen könnte?

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Bei der GMRE findet man höchtens seine Alptraumwohnung! Auf keinen Fall bei der GMRE mieten! Näheres findet Ihr bei der von GMRE-Mieter_innen eingerichteten Facebookgruppe(!) oder einfach so bei Google. RTL hat auch eine Reportage über die Machenschaften dieser Hausverwaltung gesendet. Auch diese ist im Netz zufinden.

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Ja, der neue Eigentümer kann die Wohnung kündigen. Der einzig mögliche Kündigungsgrund ist, sofern Sie die Miete pünktlich bezahlt und die Hausgemeinschaft nicht belästigt haben, der Eigenbedarf.

Mit diesem hat der Eigentümer i.d.R: auch Erfolg. Ein Beleg hierfür ist z.B., dass auch Beratungsstellen wie z.B. der Mieterschutzbund auf ihren Homepages in dieser Sache sehr einsilbig werden.

Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Kündigungsfristen zwischen 3 und 12 Monaten eingehalten werden, die davon abhängen, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden und natürlich können Sie dagegen Widerspruch einlegen. 

Der wichtigste Punkt ist jeweils die Begründung, der Eigentümer muss nämlich ausführlich darlegen, weshalb er diese Wohnung braucht und wer dort einziehen soll. Dies können übrigens Verwandte bis hin zum Au-pair Mädchen sein.

Ebenso müssen Sie als Mieter darlegen, weshalb es Ihnen nicht möglich ist, aus der Wohnung auszuziehen. Wichtig ist hierbei, dass vor Gericht keine Abwägung der Argumente erfolgt. Die Gründe des Vermieters sind stets gewichtiger. Im Prinzip kann sich der Mieter einem Auszug nicht verweigern, sondern immer nur eine erneute "Schonfrist" heraushandeln. Zu bendenken ist hierbei auch, dass der Verlierer eines Gerichtsprozesses auch dessen  Kosten schultern muss.

Mein Tipp: Prüfen Sie die Kündigung auf deren Stichhaltigkeit. Kann der Vermieter z.B. keine glaubhaften Gründe vorbringen, dass er die Wohnung wirklich zum Eigenbedarf benötigt, lohnt sich ein Widerspruch. Sind die Gründe stichhaltig, lohnt es sich eher, mit dem Vermieter in Verhandlung zu treten. Das bietet sich insbesondere an, wenn die Kündigungsfrist sehr lange ist. Ein wenig Umzugsbeihilfe oder die Behilflichkeit bei der Suche nach einer neuen Wohnung dürften dabei immer herausspringen.

Nota bene:  Das oben Genannte gilt nur für Eigentumswohnungen, die bereits als solche angemietet wurden. Haben Sie Ihre Wohnung als Mietwohnung gemietet, die erst in Eigentum umgewandelt wurde, nachdem Sie dort bereits eingezogen waren, gelten in manchen Teilen Deutschlands jahrelange Schonfristen, während denen kein Eigenbedarf geltend gemacht werden darf. In Berlin beträgt diese Frist ganze 10 Jahre.

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Ricardo.ch ist wirklich krass! Ich werde immer noch mit Werbemails zugemüllt, obwohl ich nach einer relativ kurz dauernden Mitgliedschaft vor einigen Jahren, sofort meinen Acount wieder gelöscht hatte. Ich habe innerhalb einiger Monate sehr viel Geld verloren. Meiner Aufforderung, meine E-mail-adresse aus den Verteiler zu nehmen, wird nicht Folge geleistet.

FINGER WEG!

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Ist eine Mietbürgschaft kündbar?

Wie ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe, spiele ich mit dem Gedanken, für Bekannte eine Mietbürgschaft zu übernehmen. Da ich diese dem Vermieter unaufgefordert und freiwillig anbieten würde, wäre sie nicht auf drei Nettokaltmieten beschränkt und hätte so lange Gültigkeit wie das Mietverhältnis besteht und die daraus resultierenden Neben - und eventuell auch Gerichtskosten abgegolten sind.

Wäre es mir denn möglich, eine solche Bürgschaft auch wieder zu kündigen?

Im Netz habe ich an wenigen Stellen Aussagen dazu gefunden. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist das möglich, da eine Bürgschaft ein Vertrag ist, und Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen. Dafür muss ich aber einen Grund haben (z.B. den, dass der Mieter nicht mehr zahlt). Ich kann dann die Bürgschaft gegenüber dem Vermieter aufkündigen und muss dabei die Frist beachten, in der der Vermieter dem Mieter kündigen kann und zusätzlich dem Vermieter noch eine Bedenkzeit einräumen, ob er denn das Mietverhältnis tatsächlich kündigen möchte.

Das wäre doch in der Regel die übliche drei-, sechs, neun oder zwölfmonatige Kündigungsfrist, die davon abhängt, wie lange der Mieter bereits in der Wohnung wohnt, inkl. dieser "Bendenkzeit" für den Vermieter.

Ist das wirklich so einfach?

Hat jemand damit bereits Erfahrungen?

Wäre ich nach Ablauf dieser Zeitspanne tatsächlich aus dem Bürgschaftsverhältnis entlassen, auch wenn der Mieter weiterhin in der Wohnung wohnen bleibt und sich weigert auszuziehen, oder gar Einspruch gegen die Kündigung erhebt?

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Leider ist diese Antwort nicht hilfreich. Dass ich ein Risiko eingehe ist mir bewusst, ich habe hierfür jedoch gewichtige Gründe.

Ich möchte nun wissen, inwiefern dieses Risiko überschaubar ist.

Wenn ich am Ende ein paar tausend Euro verlieren würde, wäre das verkraftbar, da ich gut verdiene. Spätestens bei 10.000€ würde es jedoch kritisch werden. Die Miete beträgt übrigens 807€ monatlich.

Ich bin mir auch im Klaren darüber, dass diese Frage sehr speziell ist und nur wenige darauf antworten können.

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