Klar kann und muss der Mensch mitwirken. Der Faktor Mensch ist nach wie vor maßgeblich für diese Probleme vernatwortlich. Wichtige Gründe für den Klimawandel sind z.B. Energieverbrauch, Verkehr, Fleischkonsum, koventionelle Landwirtschaft. Und all das ist in der Macht des Verbrauchers. Der Verbraucher und nur er entscheidet, wie viel Auto er fährt, wie viel Energie verbraucht wird und wie viele Tiere in der Landwirtschaft gezüchtet werden. In der Masse ist der Verbraucher der Mächtigste in diesem Gebilde. DIe Maßnahmen der Regierung sind zwar super aber alles andere als ausreichend.
Um die Macht des Verbrauchers zu demonstrieren kannst du ja mal folgendes Beispiel in deinen Vortrag einbauen, ich fand es mehr als überzeugend: Es geht um den Öltank, den Shell in der Nordsee versenken wollte. Nach einer Greenpeace-Kampane haben eine ganze Reihe an Menschen Shell boykottiert; es brauchte nur wenige Tage, bis der Ölkonzern diese an Land schleppen ließ und verschrottete.
https://de.wikipedia.org/wiki/Brent_Spar
Geh auf jeden Fall zur Direktion, allein um später sagen zu können du hast es versucht/es ist nicht dein Versäumniss, dass es auf dieser instanz keine Einigung gab. Ich würde auch nicht einfach vorbei gehe sondern einen schriftlichen Einspruch einreichen. Das ist sehr wichtig für spätere Schritte. Mit dem Ruf kann man sie vielleicht ganz gut kriegen; mache ihr klar dass fehlende Aufarbeitung solcher Vorfälle, die an Mobbing grenzen, den Ruf einer Schule selten fördern. Auch wenn sie keine Englischlehrerin ist wird sie auch zur Schule gegangen und Englisch gelernt haben, sonst kannst du es über die Aussage der anderen Lehrer beweisen.
Wenn dies nichts bringt wäre eie Beschwerde bei Schulrat wohl das sinnvollste. Im Äußersten Fall kannst du die Bewertung auch gerichtlich anfechten, dafür solltest du dir überlegen, ob sich der Aufwand lohnt und einen Anwalt konsultieren. Rechtlich ist der Fall natürlich EIndeutig: Richtiges darf nicht als Fehler deklariert werden und Bewertungen der Lehrer dürfen nicht willkürlich erfolgen sondern müssen sachlich begründet werden.
Wenn du das nachweisen kannst kein Problem. Dann würde ich zu einem Anwalt gehen und mit diesem Klage vor Gericht einreichen. Anzeigen oder Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen geht natürlich auch; wenn er falsche Angaben über dich verbreitet ist das mindestens üble Nachrede, vielleicht sogar Verleumdung. Zu verlieren hast du bei der letzte Option eigendlich nichts.
Wie er es auf Krim und Syrien gemacht hat?
Naja, theoretisch wäre das schon möglich. Aber 1. hat Russland kein Interesse daran (die Hintergründe zu Krim sind ganz andere) und zweitens wäre das sehr dumm. Ein Krieg mit den meisten europäischen Staaten würde einen Krieg mit der Nato bedeuten und damit auch den Atommächten Frankreich, GB und USA. Daher wird er auch kaum verbündete finden; China, Indien usw. werden sich wohl kaum einmischen. Ein solcher Krieg wäre faktisch Selbstmord.
Also...
Eine Seite wie du sie suchst kenne ich nicht, aber ich versuch es trotzdem einmal:
1. Ein Gesetz ist eine Norm, die (im Gegensatz zu z.B. Verordnungen) von der Legislativen, also dem Bundes-oder Landtag erlassen wird. Daran muss sich jeder im Einflussbereich des Gesetzes halten.
2. Ein Gesetz erkennst du daran, dass es meist auh so heißt. Das AGB-Gesetz ist dem Namen nach ein Gesetz, das Grundgesetz auch. Manchmal sind auch mehrere in einem Gesetzbuch zusammen gefasst, aber dann heißt das ganze auch so (z.B. Strafgesetzbuch oder Sozialgesetzbuch). Manchmal ist das Wort Gesetz nicht darin enthalten, z.B. in der Strafprozessordnung; aber auch das ist ein Gesetz. Entscheidend ist, wie gesagt, von wem es kommt. Das ist auch der Unterschied zwischen Landes-und Bundesgesetze: Die einen werden von Landes-, die anderen vom Bundesparlament beschlossen. Am Namen erkennst du das nicht unbedingt, dann muss man halt etwas recherchieren (so ist das HSOG, das "Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ein Landesgesetz von Hessen). In einem der ersten Paragraphen ist aber ein Geltungsbereich festgelegt.
3. Die Rangordnung ist ziemlich simpel: Bundesgesetze gehen über Landesgesetze. Und jedes Land sowie der Bund hat eine Verfassung, die die Grundsätze angibt. So darf z.B. kein Bundesgesetz der Bundesverfassung widersprechen und kein Landesgesetz der landesverfassung. Da Bundesgesetze aber über Landesgesetze stehen, sind Landesgesetzt, die den Bundesgesetzen widersprechen hinfällig. Beispiel: Im Grundgesetz (Bundesverfassung) steht, dass es keine Todesstrafe gibt, also darf kein Bundesgesetz die Todesstrafe vorsehen. In der Verfassung von hessen ist diese aber möglich. Da Bundesgesetze aber über Landesgesetzen stehen, ist dieser Teil der Hessischen Verfassung völlig egal.
Außerdem ist im GG klar geregelt, welches Rechtsgebiet dem Bund und welches den Ländern gehört. Im zweifelsfall gelten aber immer Bundesgesetze.
4. Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Aufgabe zu prüfen, ob Gesetze aber auch Urteile anderer Gerichte der Verfassung widersprechen oder nicht. Mit anderen Gesetzen haben die nichts am Hut. Wenn ein Landesgericht z.B. gesagt hat, dass eine bestimmte Tat Notwehr war, und du den Fall nochmal vor das BVG bringst, kann dieser nur prüfen, ob die Tat mit dem GG einher geht. Ob es der Notwehrdefinition im StGB trifft ist denen egal. In diesem Fall würde man warscheinlich den Fall garnicht annehmen, weil es nicht zu GG gehört. Dasselbe gilt auch für Landesverfassungen und Landesverfassungsgerichte.
Ja, wenn sich die Frage auf die EU bezieht ist das wahrscheinlich gemeint. Streng genommen gibt es weitaus mehr Institutionen, wie EZB, EAD usw, aber deine Aufzählung sind die wichtigsten und damit wohl auch gemeint.