Berechtigtes Interesse genügt für den Einzug

Aber auch das Zusammenziehen oder das Zusammenleben mit einem Dritten, einem Lebensgefährten, kann der Vermieter letztlich weder verhindern noch verbieten. Auch das steht im Gesetz. Nach Paragraph 553, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Mieter Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das ist bei der Begründung einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft natürlich der Fall.

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5€?

Der ist nichts besonderes

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Mit Alkohol merkt man den Schmerz weniger. Sonst fällt mir nichts ein.

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Habe das hier gefunden:

Ich gehöre ja auch zu den regelmäßgen Discogängern und werde auch oft angesprochen.

Also so ist es bei mir:

  • Ich mag es z.B. gar nicht, wenn mich jemand erst die ganze Zeit anstarrt um Augenkontakt herzustellen. Wenn er mich ansprechen will, soll er das einfach machen. Denn nur weil ich ihn anschaue und vielleicht zurücklächel, heißt das trotzdem noch nicht, dass ich Interesse habe .

  • Wenn ich auf der Tanzfläche stehe, will ich einfach die Musik genießen und mich dazu bewegen und Spaß mit meinen Freunden haben. Wenn da ein fremder Typ ankommt und mich anfassen will, finde ich das sehr störend. Aber ich tanze auch generell nicht mit fremden Typen.

Wenn es dir allerdings sowieso nur darum geht, mit einer rumzumachen, dann kannst du auch gleich auf Tuchfühlung gehen und sehen ob sie sich drauf einlässt oder dir eine klatscht .

Man sollte auch nicht gleich fragen, ob man was trinken gehen will, denn dann läufst du Gefahr, dass sie sich das Getränk schnappt und wieder geht. Viele nutzen das dann aus und das willst du ja auch nicht. Nachdem du paar Worte mit ihr gewechselt hast, kannst du sie ja dann fragen, ob sie was trinken möchte.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen .

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Kinderausweis, und wenn du nichts hast kannst du nichts zeigen. Du fauler hättest dich mal früher kümmern können

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Das wird nicht nur teuer sondern auch noch deinen Führerschein nach hinten schieben

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könnte teurer werden

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Die Kündigung ist empfangsbedürftig.

Die Kündigung muss dem Kündigungsgegner zugehen.

Erst von diesem Zeitpunkt an wird sie wirksam (§ 130 I 1 BGB). Dies besagt, dass die Kündigungsfrist nicht schon bei Abfassung des Kündigungsschreibens und dessen Aufgabe bei der Post, sondern erst mit dessen Aushändigung zur Wirkung kommt.

Es genügt jedoch, dass das Kündigungsschreiben derart in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt, dass dieser nach den gewöhnlichen Umständen hiervon Kenntnis nehmen kann.

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Auch ohne TV muss man zahlen

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Deine Mama hat dich mit Sicherheit lieb. Vielleicht geht es ihr selbst momentan nicht so gut.

Eltern sollten so dumme Sachen zu ihren Kindern nicht sagen! Du wirst da nichts für können.

Hast du vielleicht eine gute Freundin mit der du reden kannst? Sonst gibt es noch die kostenlose Telefonnummer vom Sorgentelefon extra für Kinder unter der Telefonnummer

0800/116111

Du schaffst das!

LG

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Jede Spinne ist giftig. Aber nicht jede für den Menschen gefährlich

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Würde das einfach so stehen lassen. Kann verstehen dass man sich vor der Klasse nicht als Verursacher hinstellt. Aber bei so einer Lappalie... Das hätte sie nichtmal ansprechen brauchen

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blau machen...

http://www.krankheit-simulieren.de/krank-machen/

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