Da der Balkon zu der von dir gemieteten Wohnung gehört, darf der Vermieter diesen nur mit deiner Einwilligung betreten. Darauf würde ich ihn freundlich aber bestimmt hinweisen.
Kündigen kann er dir deswegen natürlich nicht!
Da der Balkon zu der von dir gemieteten Wohnung gehört, darf der Vermieter diesen nur mit deiner Einwilligung betreten. Darauf würde ich ihn freundlich aber bestimmt hinweisen.
Kündigen kann er dir deswegen natürlich nicht!
Wenn die Würstchen dauernd im Kühlschrank waren, einfach mal dran riechen. Sollten sie allerdings schon etwas schmierig sein, dann würde ich sie entsorgen.
Bevor man so viel Kinder in die Welt setzt, sollte man wenigstens schreiben können!
Über Fotos mit 2 animatuerinnen wäre ich auch sauer.
Du solltest deinen Chef auf jeden Fall darüber informieren, daß du einen wichtigen Arzttermin hast, den du nicht verschieben kannst. Entweder du nimmst dir dafür Urlaub oder du läßt dir vom Arzt eine Bescheinigung über die Dauer der Konsultation geben.
Wurdest du betäubt? Das ist verboten!
Du wirst sicher nicht gleich gekündigt, aber wahrscheinlich abgemahnt.
Rede mit deinem Vorgesetzten und paß in Zukunft besser auf. Fehler passieren jedem mal.
Ich trenne auch Buntwäsche in Hell und Dunkel. Hellgrau kommt zu Hell und dunkelgrau zu Dunkel. Ganz einfach.
Und ich habe mir noch nie Buntwäsche verfärbt. Auch ohne Farb- oder Schmutzfänger-Tücher!
Das hört sich für mich nach einem defekten Gerät an. Du solltest so schnell wie möglich beim Händler reklamieren.
Du möchtest eine WG gründen und der Mieter verlangt einen Bürgen? Wie ist das zu verstehen?
Aber sei´s drum. Als Bürge sollte man für evtl. entstehende Mietschulden einstehen, was eine Person in Privatinsolvenz naturgemäß nicht kann. Also wird der Vermieter diese Person nicht als Bürgen akzeptieren.
Wenn du es schon mal hattest und es sogar schon operiert wurde, mußt du doch wissen, was es ist? Oder hat es dir dein Arzt nicht verraten?
Frag einen tibetischen Mönch.
Wenn man sich deine Fragen so ansieht, scheinst du viel Langeweile, aber leider keinen Duden zu haben.
War die Kneipe schon da, als du eingezogen bist? Wenn ja, wirst du nicht viel tun können.
Es wäre klüger gewesen, das Problem vor Unterzeichnung des Mietvertrages zu klären. Anschließend klagen ist sicher nicht sehr günstig.
Wenn du ein paar Satzzeichen einfügst, kann man deinen Text evtl. auch lesen. So ist es mir nach 3 Zeilen zu anstrengend.
Möchtest du nicht vielleicht woanders trollen?
Gott erhalte uns die Denunzianten!
Soweit ich weiß, gibt es im Mietrecht kein sog. "Gewohnheitsrecht".
Man darf annehmen, daß Frau Merkel einen Arzt kennt, der eine Diagnose stellen kann.
Sie wird vermutlich nicht mit dem niederen Volk im Wartezimmer in Berührung kommen. Wenn sie ihn also nicht aufsucht, selbst schuld.
Wenn sie weiter zittern will, dann bitte. Sie ist schließlich alt genug um das selbst zu entscheiden.
Ich trage seit 7 Wochen einen solchen Ortho-Schuh und ziehe immer eine Baumwollsocke an. Das hilft gegen den Schweiß.