Eine Umschulung kann jemand erhalten der von Arbeitslosigkeit bedroht oder Arbeitslos ist. Zudem musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Solange du also in Elternzeit bist und die Kinderbetreuung nicht mindestens 15 Wochenstunden gesichert ist, ist die Verfügbarkeit nicht gegegen. Solange wirst du auch keine Zusage für eine Weiterbildung erhalten.

Wenn du nach der Elternzeit in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst, kann die Agentur für Arbeit (AA) eine Weiterbildung oder Umschulung bewilligen. Allerdings hat die AA erstmal einen gesetzlichen Vermittlungsauftrag. Daher wird man erstmal versuchen die in Arbeit zu bringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Sobald die Elternzeit beendet und die Kinderbetreuung gesichert ist, solltest du dich bei der AA melden und um ein Beratungstermin bitten. Du kanst vorab im Kursnet auf der Internetseite der AA schauen welche Weiterbilungen gefördert werden können.

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Erstmal muss man bei Vermittlungsvorschlägen unterscheiden ob diese mit oder ohne Rechtsfolgebelehrungen sind. Wenn keine Belehrund drauf ist, dann musst du dich nicht bewerben. Diese Vorschläge sind meist nicht ganz passend, man möchte sie dir aber nicht vorenthalten.

Wenn es sich um Vorschläge mit Belehrung handelt, solltest du dich bewerben, außer du hast ein wichtigen Grund. Hierzu zählt zum Beispiel ein zu langer Fahrtweg oder niedriges Gehalt. Das fällt unter die Zumutbarkeit (Seite 24 im Merkblatt für Arbeitlose /Merkblatt 1). Allerdings solltest du dich dann immer bei der AA melden, damit das geprüft wird und der Vorschlag rausgenommen wird. Wenn du dich meldest kann das zu Sperrzeit bei Ablehnung einer Abeitsstelle führen. Die Sperrzeit liegt bei erstmaligen "Vergehen" bei drei Wochen. (§159(4) SGBIII)

Schlechte Bewerbungen zu schreiben würde ich lassen, denn Arbeitgeber melden dies der Agentur und auch das kann zu einer Sperrzeit führen. Vor allem dann wenn dein Vermittler deine Bewerbung schon mal gesehen hat und und weiß das die in Ordnung ist.

Erreichbar für einen Arbeitgeber musst du natürlich nicht immer sein.

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Grundsätzlich kann ein Maßnahme beim Arbeitgeber (Probearbeit/Praktikum) genehmigt werden, wenn dies zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit führen kann. Dann wird auch weiterhin ALG I gezahlt.

Wenn es sich um ein Praktikum handelt um mal zu schauen ob ein bestimmter Beruf für dich geeigent ist, darf in dieser Zeit kein ALG bezahlt werden, weil du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Zudem bist du nach eigener Aussage nicht arbeitsfähig, daher wir das Praktikum wahrscheinlich als nicht sinnvoll erachtet.

Du hast keine Rechtsanspruch auf die Genehmigung einer Probearbeit. Hierbei spielt es auch keine Rolle ob das Praktikum bezahlt ist oder nicht.

Du hast sonst nur die Möglichkeit dich für die Zeit des Praktikums abzumelden, dann wirst du allerdings kein ALG erhalten und auch nicht versichert sein. Ggf. kannst du ALG II (Hartz IV) beziehen, dass solltest du mal mit dem JobCenter abgklären.

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Du kannst dich im Service Center als Telefon Service Berater bewerben. Die Bewerbung erfolgt online auf der Internetseite der Agentur für Arbeit (AA) unter dem Punkt Karriere. Allerdings sollte eine kaufmännische Ausbildung vorliegen. Über eine Einstellung im Service Center kann dann irgendwann ein Aufstieg in die Arbeitsvermittlung erfolgen. Auch ein Wechsel in die Leistungsabteilung ist möglich. Dafür müssen aber sehr gute Leistungen im Service Center erbracht werden.

Deine Recherche zum Gehalt ist da allerdings nicht korrekt. Direkt bei Einstellung verdient man im Service Center etwa 1700€ Netto. Das Gehalt steigt automatisch mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Selbst als Vermittler steigst du nicht mit 2800€ netto ein, sondern eher mit 2100€.

Ein Einstellungstest wird nicht durchgeführt, lediglich ein Vorstellungsgespräch.

Dir sollte auch bewusst sein, dass die Einarbeitungszeit nicht ohne ist. Man muss sich in wenigen Wochen viel Wissen draufschaffen und gesetzliche Regelungen lernen.

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Es gibt keine gesetzliche Grenzen wie viel eine Maßnahme kosten darf. Allerdings wird nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entschieden. Bei dem Bildungsgutschein (BGS) handelt es sich um eine Ermessensleistung, bedeutet es besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme für eine Maßnahme durch die Agentur für Arbeit. Die Agentur hat einen gesetzlichen Vermittlungsauftrag, daher geht die Vermittlung in Arbeit immer vor. Die Entscheidung über die Bewilligung des BGS trifft die Arbeitsvermittlung. Wichtig ist, dass es sich um einen von der Agentur zugelassen Träger handelt. Diese findest du im Kursnet auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.

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Jede Veränderung muss unverzüglich mitgeteilt werden. Dies gilt auch bei der Ausübung eines Nebenverdienstes. Dieser wird an dein Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet. Gibst du den Nebenverdienst nicht an und es kommt zu Überzahlung des ALG kann das zu einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren führen. Die Regelungen zum Nebenverdienst kannst du im Merkblatt für Arbeitslose oder auf der Internetseite der Agentur für Arbeit nachlesen.

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Solange du minderjährig bist und deine Eltern das Sorgerecht für dich haben, bekommen sie bei der Agentur für Arbeit Auskunft was im Termin besprochen wurde. Du kannst aber den Berufsberater/in deine Situation schildern und darum bitten das diese Information unter euch bleibt.

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Die Weiterbildungsprämie erhält nur, wer eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit (über den Bildungsgutschein) absolviert. Allerdings gibt es die Prämie nur für Maßnahmen die zu einem Abschluss eines Ausbildungsberufs führen, zudem muss die Maßnahme vor dem 01.08.2016 begonnen haben und mindesten zwei Jahre dauern.

Wenn du eine Maßnahme über die DRV absolviert hast, kannst du die Pramie nicht von der Agentur für Arbeit erhalten.

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Teilzeit und Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2 und 1)?

Hey Leute,

Lasst mich es so erklären ..

Mein Vater hat vor gut einem halben Jahr seine Arbeit verloren und hat jetzt ich bin mir nicht sicher Arbeitslosengeld 2 beantragt oder 1 ( er will mit die Dinge nicht erklären, ich würde sie ja nicht verstehen) Meine Mutter arbeitet ebenfalls nicht und bekommt Rentengeld

  • Ich weiß nicht, wie das abläuft mit dem System
  • Ich habe einen kleinen Bruder der in die 7 Klasse geht,
  • Ich bin 19 Arbeitslos und hätte demnächst einen Bewerbungsgespräch einem Bekannten Unternehmen als TEILZEIT

Ich habe meinen Vater Bescheid gesagt und meinte 'Wenn du arbeiten gehst musst du dem Jobcenter Bescheid sagen' das ist mir ja klar aber als er gesagt hat 'Die könnten dir etwas abziehen‘ was mich verwundert hat

Ich habe ihn gefragt warum und der meinte nur ist so - was ich ihn nicht glaube

Worsn liegt das und warum wird mir was angezogen ?

Ihm wurde einen Jobangebot gegeben und inklusive Sprachkurs damit von der Stadt damit er den Kurs schaffen kann - und deswegen hat er sich ALG 2 eingeschrieben (damit es gezahlt wird, so meine Theorie)

Ich bin m/19 und werde nach den Somemrferien die Fachoberschule besuchen (ja mit 19, hat verschiedene Gründe) - nur so als nebenbei

Ich würde ja gerne den Job annehmen aber was bringt mir Teilzeit zu arbeiten wenn mit was weggenommen wird und gilt es auch bei einem 450 Job ?

ich will arbeiten, ich will für mich aufkommen aber so auch wiederum nicht - und er kann mit mir einfach nicht sachlich darüber reden

Er sagt wenn du alt genug bist, kannst du gerne ausziehen - (ja, sowas muss ich mir täglich anhören wenn wir über ‚das erwachsen leben' reden

Ich hoffe ihr könnt mit helfen damit ich einwenig Klarheit bekomme - ich werde meine zuständige beim Jobcenter auch nochmal fragen - womit es sich auf hat

ich meine die/derjenige die kein Arbeitslosengeld beantragen müssen ah auch nicht bescheid sagen oder ? Oder den wird etwas abgezogen ? Es ist echt schwer für mich und meine Familie streiten sich auch nur -

• Es geht nur noch ums Geld, meine Eltern lieben sich nicht mehr (leben einfach so hin 20jahre) und zudem bin ich der älteste und bin Ausländer hhaah

Danke

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Beim ALG II (wird vom JobCenter bezahlt) handelt es sich um eine Sozialleistung. Bedeutet, wer hilfebedürfig ist bekommt Geld. Es gibt feste Bedarfssätze, die im Sozialgesetzbuch II geregelt sind. Dazu wird zum Beispiel auf die Miete übernommen, also Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Euer Haushalt bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird also Geld vom JobCenter bezahlt. Das Einkommen jedes Haushaltmitglieds wird also angerechnet, mindert also den Bedarf vom JobCenter. Wenn du Geld verdienst, wird von dir als Teil der Bedarfsgemeinschaft erwartet, dass du dieses Einkommen dem Haushalt zur Verfügung stellst.

Änderungen müssen also unbeding dem JobCenter gemeldet werden, damit nicht zu unrecht Leistungen bezogen werden. Wenn du dein Einkommen nicht angibst, kann man von dir Leistungen zurück fordern.

Lass dir beim JobCenter auf jeden Fall den Bescheid zeigen, wenn du in der Bedarfgemeinschaft mit berücksichtigt wirst, wovon ich ausgehe, sollstest du auch wissen was man für dich zahlt.

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Grundsätzlich wird eine Weiterbildung oder Umschulung von der Agentur für Arbeit gewährt wenn jemand von Arbeitsloigkeit bedroht oder arbeitslos ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung, da die Agentur für Arbeit erstmal einen gesetzlichen Vermittlungsauftrag hat. Bedeutet die Vermittlung in Arbeit hat immer Vorrang. Eine Förderung kann erfolgen, wenn du deinen gelernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst oder wenn du noch keine Ausbildung hast und eine Weiterbilung/Umschlung in einem Beruf machen möchtest in dem Fachkräftemangel herrscht.

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Hallo,

Die Bescheinigung über Entgeltersatzleistung ist vom Träger auszufüllen (steht oben auf dem Formular auch drauf). Wenn du Krankengeld erhalten hast, musst du die Bescheinigung an deine Krankenkasse senden. Die Krankenkasse schicht es dir dann ausgefüllt zurück.

LG

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Die AA hat am 24.12 und 31.12 grundsätzlich geschlossen. Ab 27.12. ist die Agentur wieder erreichbar.

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Im letzten Jahr gab es eine App von der Frankfurter Buchmesse GmbH. Darin war auch eine Liste wann welche Autoren da sind und Bücher signieren. Leider ist die App noch nicht aktualiesiert.

Ich habe mich für die Messe dieses Jahr hier registriert: https://www.buchmesse.de/service/veranstaltungskalender

Viele Autoren im letzen Jahr haben auch auf anderen Dingen oder Zetteln signiert. Ich war allerdings nur am Sonntag da. Das ist der Tag an dem man auch Bücher kaufen kann.

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Du selbst kannst die Daten nicht löschen. Du hast zwei Möglichkeiten wie du Vorgehen kannst. Entweder loggst du dich drei Monate nicht mehr in dein Profil ein, dann wird dies automatisch gelöscht.

Oder du wendest dich direkt über die Hotline der Jobbörse oder per Mail an die Agentur und bittest um Löschung der Daten. Aufrund des neuen EU Datenschutzgesetztes hast du ein Recht auf Löschung deiner Daten. Hier nochmal die Info dazu: https://www.datenschutz.org/20-35-bdsg/

Du wirst aber wahrscheinlich bei der Arbeitsagentur für Verwirrung sorgen wenn du darum bittest. Bisher sind mir keine Anfragen in dieser Richtung bei der Arbeitsagentur bekannt.

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Du kannst dich bei der Agentur für Arbeit melden, das ist deine Entscheidung. Du bist dazu nicht verpflichtet. Es gibt mehrere Status wie du bei der Arbeitsagentur gemeldet werden kannst.

Zum einen kannst du dich arbeitslos melden. Hierfür musst du dich mindestens 15Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Während du Praktika machst oder auf Reisen bis kannst du dich nicht arbeitslose melden, denn dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die Verfügbarkeit wird in der Regel durch den Arbeitsvermittler geklärt. Der Vorteil bei der Arbeitslosmeldung ist, dass die Zeiten an die Rentenversicherung gemeldet werden. Anspruch auf ALG hast du allerdings nur, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Bei der Arbeitslosmeldung musst du dich aktiv um eine versicherungspflichtige Beschäftigung bemühen, Bewerbungen nachweisen und regelmäßig zu Terminen erscheinen.

Des Weiteren kannst du dich arbeitsuchend melden. Bei dieser Meldung werden die Zeiten nicht an die Rentenversicherung gemeldet. Die Regeln sind nicht so streng wie bei der Arbeitslosmeldung. Aber die Arbeitsuchendmeldung wird dir nichts bringen. Wenn du bereits ohne versicherungspflichtige Beschäftigung bist, ist es egal ob du nicht oder arbeitsuchend gemeldet bist. Eine Arbeitsuchendmeldung hat nur den "Vorteil" das die Arbeitsagentur dich bei der Arbeitsuche unterstützen kann.

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