Bis aufr das er euch die Handys abgenommen hat, hat er vollkommen richtig gehandelt.
Hier auch ein Link dazu.
http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/taschenkontrolle-durch-ladendetektiv-25364/
Bis aufr das er euch die Handys abgenommen hat, hat er vollkommen richtig gehandelt.
Hier auch ein Link dazu.
http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/taschenkontrolle-durch-ladendetektiv-25364/
Du darfst auf der Autobahn, dann 130 km/h fahren, wenn dort keine Geschwindigkeitsbegrezung Ausgeschildert ist. Aber du darfst dann auch schneller fahren, als "nur" die 130 km/h wenn du es dir zutraust. Die 130 km/h sind hier in Deutschland, nur eine Richtgeschwindigkeit.
Wie die meisten schon geschrieben haben, war es eine "Unfallflucht" und somit eine Straftat. Das sind 7 Punkte die ein paar Jahre bestehen bleiben.
Ganz klar ja, sie kann dich Anzeigen.
Wie kommst du überhaupt, auf die Idee, nach ca. 1000 km gefahrenen Kilometern, ein gebrauchtes Auto wieder zurück geben zu können. Da hast du keine Gewährleistung mehr drauf, wenn es Privat gekauft wurde. Und, ja wenn du sie Nötigen solltest, kommt auch die Polizei vorbei. Weil Nötigung, nun mal eine Straftat in Deutschland ist. Und der Kurbelschaden, den das Auto erlitten hat, hätte auch bei einem Neuwagen passieren können.
Darf ich fragen, warum du jetzt, ein 3/4 Jahr Zeit hast, wenn es doch ein Wintersemester sein wird? Weil wenn ich mich nicht irre, wir jetzt kurz vor dem Winter sind.
Ja der ist Verfallen, da du den Bußgeldbescheid, auch innerhalb der Frist bekommen musst.
Naja ich würde sagen, das die Firma recht hat, weil du ja scheinbar, in der gewissen Zeit, keinen Widerspruch eingelegt hast. Weil du hast dir doch die Antwort selbst schon geben, das sich das, t hatte. aufgrund Urlaubszeit, angeblich erledigt hatte. Wer hatte den da Urlaub? Und selbst, wenn das Unternehmen Urlaub hatte, befreit das nicht, von der Widerspruchs frist.
Ja dein Auto darf das. es gibt da nur ein paar wenige Neufahrzeuge, die das nicht dürfen. E10 ist ja Extra, für die "älteren" Autos "Hergestellt" worden.
Ja sicher kann V von K direkt das Geld verlangen. Da der Autohändler, es an den V abgebeben hat, hat der Autohändler auch damit nicht mehr viel zu tun. Ich denke mal, das der Autohändler auch gesagt hat, bis wo der V gehen kann, um das Auto zu Verkaufen.
Wenn du nur die Versicherung gewechselt hast, hat das Landratsamt, eigentlich nichts damit zu tun. Aber wenn du ein Auto Anmelden möchtest, gibt es da nur noch eine EVB Nummer, und mit der gehst du zur Behörde. Eine Doppelkarte, wie damals, gibt es schon ewig nicht mehr.
Da wird sie wohl nichts machen können, und sollte auch mal überlegen, ob die Gesundheit der Kinder nicht wichtiger sind, als die Katzen.
Wenn beide das Sorgerecht haben, können sie auch untereinander ausmachen, wo du Leben sollst. Du hast zwar mitsprache recht, aber entscheiden müssen deine Eltern. Das heisst, du könntest nur dann selbst entscheiden, wenn beide Elternteile dich bei sich haben wollten.
Tja da hast du die wohl einen Virus eingefangen. Auf gar keinen fall irgendwas Zahlen oder kaufen, und es am besten deinen Eltern erzählen.
Hier ein Link für dich, der besagt, das man bei Abbruch einer Ausbildung, keinen Unterhalt mehr von seinen Eltern bekommt. Allerdings, weiss ich nicht, wie sowas bei einer rein Schulischen Ausbildung aussieht, wenn man da keine Ausbildungsvergütung bekommt. Aber schaue selbst.
Die Richter machten deutlich, dass volljährige Kinder grundsätzlich auch Unterhaltsansprüche gegen ihre Eltern hätten, wenn sie bedürftig seien. Eine solche Bedürftigkeit liege in dem Zeitraum vor, in dem das Kind wegen der Ausbildung seinen Unterhalt nicht durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen könne. Werde jedoch die Ausbildung abgebrochen, müsse das Kind seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen. Ein Volljähriger müsse dabei jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und auch Arbeiten annehmen, die unter seiner gewohnten Lebensstellung lägen. Unterlasse er das, bestehe kein weiterer Unterhaltsanspruch. OLG Frankfurt a. M., 5 UF 46/08
http://www.anwaltskanzlei-lottes.de/aktuelles-familienrecht-kindesunterhalt-kein-unterhaltsanspruch-wenn-ausbildung-nicht-zielstrebig-oder-abbruch.html
Der "Schaden" muss nicht schon beim kauf da gewesen sein. Eine Zylinderkopfdichtung, kann von heute auf morgen kaputt gehen, das kenne ich aus eigener erfahrung.
Nach diesem Link zu Urteilen, brauch sie beim Aszug nicht zu Renovieren
http://www.focus.de/finanzen/news/gastkolumnen/hutzel/keine-chance-fuer-vermieter-warum-mieter-beim-auszug-nicht-streichen-muessen_aid_979184.html
Wenn ich mir die Rechnung so ansehe, könnte sie stimmen. Denn wenn man nur Hartz4 beziehen würde, sähe die Rechnung so aus.
345 Euro * 2 für die Erwachsenen, und 251 Euro fürs Kind. Also das sind die Sätze, die jedem in einer Bedarfsgemeinschaft zustehen. Dazu kommt dann noch die Miete. Also wären der Hartz4 Satz für alle zusammen 941 + Miete.
Oh man, wenn das wirklich so Seriös und einfach wäre, würden das glaube ich alle machen. Da wirst du wohl kein Geld sehen, es sei denn, du schaust dir vielleicht doch die Werbelinks an. Denn nur so funktioniert die ganze geschichte. Aber dann auch nicht, 2000 Euro in 2 Wochen.
Dein Vater brauch nur zur Kindergeldkasse geehen, und dort eine Adressänderung vornhemen lassen. Also das du jetzt bei ihm Wohnst. Und das Jugendamt würde ich einschalten, damit deine Mutter auch den Unterhalt für dich zahlt.