Lebenslänglich bedeutet grundsätzlich lebenslänglich.

Aber in den meisten Fällen wird nach 15 Jahren eine Prüfung durchgeführt, ob die Haft noch nötig ist (§157a StPO). Wenn nicht, wird die Person freigelassen.

Wenn allerdings eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, gibt es diese Möglichkeit nicht und es werden mehr Jahre drangehängt.

Allerdings wird faktisch niemand länger als 25 bis 30 Jahre im Gefängnis sein, weil das Verfassungsrecht vorsieht, dass jeder, der ins Gefängnis muss, auch wieder eine Chance hat, frei zu kommen.

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Ja so wird eine Rücktrittserklärung ausgelegt.

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Ich verstehe nicht, warum die meisten Antworten hier dahin tendieren, dass eine solche Beziehung von Vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Niemand kennt doch die genauen Umstände, unter denen die Beziehung zustande gekommen ist. Natürlich muss man im Internet vorsichtig sein, aber wenn man das ist, kann eine solche Beziehung genauso ernst zu nehmen sein, wie eine normale.




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Hi :) 

Ich bin 20 Jahre alt und ich würde gerne erfolgreich mein Jurastudium abschließen, einen sicheren Job bekommen und es primär irgendwie hinbekommen, die Liebe meines Lebens zu mir nach Deutschland zu holen. ♥

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Das musst du ganz alleine entscheiden und dir selbst Gedanken machen. Denn nur dann kommt es wirklich von Herzen.

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Diese Beschwerden solltest du mal einem Arzt erzählen. :-)

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Das ist immer eine blöde Situation. Allerdings verhält man sich über Messenger und überhaupt in Chats auch immer anders, als wenn man sich real mit jemandem unterhält. Wenn du gleiches Verhalten bei einem Treffen mitbekommst, dann ist sie wirklich nicht interessiert und du solltest ablassen.

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Gehe doch bitte zum Zahnarzt, Ferndiagnosen sind sehr schwierig zu stellen.

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Ehrlichkeit ist wichtig. Bevor ihr euch trefft, musst du es ihm sagen. Und sei' vorsichtig

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Nein, die Ärtzin muss sie schon anfassen, denn sie ist die Ärztin und nicht du! Es ist gar nicht so schlimm, sich einmal untersuchen zu lassen, das wird sie überleben! Du kannst ihr ja die Hand halten dabei..

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