Lebenslänglich bedeutet grundsätzlich lebenslänglich.
Aber in den meisten Fällen wird nach 15 Jahren eine Prüfung durchgeführt, ob die Haft noch nötig ist (§157a StPO). Wenn nicht, wird die Person freigelassen.
Wenn allerdings eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, gibt es diese Möglichkeit nicht und es werden mehr Jahre drangehängt.
Allerdings wird faktisch niemand länger als 25 bis 30 Jahre im Gefängnis sein, weil das Verfassungsrecht vorsieht, dass jeder, der ins Gefängnis muss, auch wieder eine Chance hat, frei zu kommen.