Ich denke, mit 150-200€ müsstest du zufrieden sein. Ist leider schon etwas älter und die defekte Festplatte müsste auch erst wieder ersetzt werden.

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Wenn er der Vater des Kindes ist, hat er doch das Recht das Kind zu sehen.

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Microsoft hat eine Liste mit kompatiblen CPU's veröffentlicht, sollte Deine CPU dort nicht draufstehen, gibt es noch den Umweg den Microsoft offiziell gemacht hat.

https://support.microsoft.com/en-us/windows/ways-to-install-windows-11-e0edbbfb-cfc5-4011-868b-2ce77ac7c70e

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Ja könnte schon daran liegen oder es liegt einfach nur daran, dass sie vielleicht vorher noch nie einen Jungen Nackt gesehen hat.

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Gerüchte weiter verbreiten gilt als üble Nachrede, Wikipedia sagt dazu folgendes

Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Ehrdelikt, bei dem im Gegensatz zu einer Beleidigung (§ 185 StGB) das Behaupten und Verbreiten hinsichtlich ehrenrühriger (vermeintlicher) Tatsachen gegenüber Dritten unter Strafe steht.
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Definitiv nicht schicken. Schickst Du ihm Nacktbilder hat er noch viel mehr gegen Dich in der Hand und wird dieses auch definitiv nutzen um noch mehr von Dir zu verlangen.

Beiss in den sauren Apfel und riskiere die eine Blamage, gib ihm aber kein Futter für weitere Blamagen

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Das liegt wohl an dem (falschen) Bild was man von Männern hat und was viele Männer auch von sich selber haben.

Die meisten denken sie müssten stark sein und Gefühle zu zeigen wäre ein Zeichen von Schwäche.

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Die Zeit vergeht in exakt der gleichen Geschwindigkeit. Es ändert sich lediglich die Wahrnehmung derselbigen.

Als Beispiel nenne ich gerne folgendes Szenario:

Vor dem 18. Geburtstag freut man sich unglaublich endlich volljährig zu sein, damit man gewisse Dinge endlich tun darf. Wartet man auf etwas, nimmt man den Zeitverlauf wesentlich langsamer war. Hat man den 18. Geburtstag endlich erreicht, scheint die Zeit immer schneller zu vergehen, da man eigentlich genau das Gegenteil möchte

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Wieso darf man die Polizei nicht filmen, schützt § 201 StGB Polizisten, die Polizeigewalt ausüben?

Hallo,

https://www.youtube.com/watch?v=9xLD6nK23E8

ich beziehe mich auf das Video, in dem bei einem Journalisten grundlos Polizeigewalt angewendet wurde und er dies nur durch eine heimliche Aufnahme bestätigen konnte.

Die Polizei darf man grundsätzlich nur mit Bildaufnahmen filmen, solange man diese nicht verbreitet. die Aufnahme mit Ton ist aber bei engen Personenkreisen etc. also z.B. während einer Kontrolle nicht erlaubt. Selbst die Versuchung ist strafbar

§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - dejure.org.

In diesem Fall konnte man sehr gut erkennen, dass nachdem der Journalist Anzeige gegen die zwei Beamten eingereicht hatte, er selbst eine Anzeige von der Polizei wegen " Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erhielt, obwohl er sich nicht einmal gewehrt hatte.

Das bedeutet, ohne eine Videoaufnahme der Polizei , die leider in Deutschland illegal ist, hätte der Journalist nicht nur körperlich leiden müssen sondern auch rechtlich, da hierbei die Glaubhaftigkeit fehlen würde.

In dem Video kommt es auch zur Falschaussage der Polizei, das bedeutet, sie wenden nicht nur grundlos Gewalt an, sondern lügen auch noch und behaupten der Journalist hätte sie angegriffen, was aber nicht der Wahrheit entspricht.

Ich finde es dreist und auch gegen jegliche Vorstellungen des Gerechtigkeitsprinzips und der Demokratie, zur Bewahrung unsere Rechte. Wäre dies kein Journalist gewesen sondern ein normaler Bürger, hätte er noch eine Strafanzeige wegen § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erhalten.

Leider ist die Dunkelziffer aufgrund der erschwerten Beweisführung durch § 201 StGB und der schlechten Identifikation von Polizeibeamten sehr hoch.

Wieso sind Beamte, die im Auftrag des Staates agieren und eigentlich nichts zu befürchten haben, durch solch ein Gesetz geschützt? Das Recht an der eigenen Person sollte doch auch ihre Grenzen kennen, sobald man andere in ihren Rechten aufgrund der Autorität und der exekutiven Gewalt einschränkt und man jegliche Handlungen auch beweisen können sollte, auf beiden Seiten selbstverständlich.

Leider entspricht dieses Gesetz jeglicher Logik und meiner Meinung auch sogar gegen das Demokratieprinzip.

Es sollte erlaubt sein, rechtswidrigen Gewaltakte filmen, dokumentieren und beweisen zu dürfen und das von Anfang an, was dann nicht nur von einigen Gerichten akzeptiert wird sondern von allen.

https://youtu.be/jk9XNaeT2VY

In diesem Video z.B. kann man erkennen, dass selbst die Staatsanwaltschaft darin verwickelt ist, Opfer von Polizeigewalt in Täter bewusst zu diffamieren, um kriminelle Polizeibeamte in Schutz zu nehmen. Das ist totaler Unfug und solche Beamte sowie Staatsanwälte, die dies bewusst machen oder solche Verfahren einstellen, gehören ebenso vom Verfassungsschutz verfolgt und beobachtet.

Laut Studie: 12.000 Fälle illegaler Polizeigewalt in Deutschland (forschung-und-wissen.de)

Polizeigewalt: Wenn Polizisten brutal werden · Dlf Nova (deutschlandfunknova.de)

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Das Filmen und Fotografieren von Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt.

1) sollte man tatsächlich dabei auf Tonaufnahmen verzichten. Da das mitschneiden von Gesprächen laut § 201 StGB; Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar sein kann

2) Sollte man keine betrunkenen oder hilflosen Personen filmen: § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB.

3) Sollte man auf die Veröffentlichung verzichten und dem Polizisten das auch klar machen (sonst könnte das Handy/die Kamera konfisziert werden)

4) und als letzter und wichtigster Punkt. Störe/Gefährde niemals einen Polizeieinsatz durch die Aufnahme des Vorgehens

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Wieso darf man die Polizei nicht filmen, schützt § 201 StGB Polizisten, die Polizeigewalt ausüben?

Hallo,

https://www.youtube.com/watch?v=9xLD6nK23E8

ich beziehe mich auf das Video, in dem bei einem Journalisten grundlos Polizeigewalt angewendet wurde und er dies nur durch eine heimliche Aufnahme bestätigen konnte.

Die Polizei darf man grundsätzlich nur mit Bildaufnahmen filmen, solange man diese nicht verbreitet. die Aufnahme mit Ton ist aber bei engen Personenkreisen etc. also z.B. während einer Kontrolle nicht erlaubt. Selbst die Versuchung ist strafbar

§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - dejure.org.

In diesem Fall konnte man sehr gut erkennen, dass nachdem der Journalist Anzeige gegen die zwei Beamten eingereicht hatte, er selbst eine Anzeige von der Polizei wegen " Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" erhielt, obwohl er sich nicht einmal gewehrt hatte.

Das bedeutet, ohne eine Videoaufnahme der Polizei , die leider in Deutschland illegal ist, hätte der Journalist nicht nur körperlich leiden müssen sondern auch rechtlich, da hierbei die Glaubhaftigkeit fehlen würde.

In dem Video kommt es auch zur Falschaussage der Polizei, das bedeutet, sie wenden nicht nur grundlos Gewalt an, sondern lügen auch noch und behaupten der Journalist hätte sie angegriffen, was aber nicht der Wahrheit entspricht.

Ich finde es dreist und auch gegen jegliche Vorstellungen des Gerechtigkeitsprinzips und der Demokratie, zur Bewahrung unsere Rechte. Wäre dies kein Journalist gewesen sondern ein normaler Bürger, hätte er noch eine Strafanzeige wegen § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes erhalten.

Leider ist die Dunkelziffer aufgrund der erschwerten Beweisführung durch § 201 StGB und der schlechten Identifikation von Polizeibeamten sehr hoch.

Wieso sind Beamte, die im Auftrag des Staates agieren und eigentlich nichts zu befürchten haben, durch solch ein Gesetz geschützt? Das Recht an der eigenen Person sollte doch auch ihre Grenzen kennen, sobald man andere in ihren Rechten aufgrund der Autorität und der exekutiven Gewalt einschränkt und man jegliche Handlungen auch beweisen können sollte, auf beiden Seiten selbstverständlich.

Leider entspricht dieses Gesetz jeglicher Logik und meiner Meinung auch sogar gegen das Demokratieprinzip.

Es sollte erlaubt sein, rechtswidrigen Gewaltakte filmen, dokumentieren und beweisen zu dürfen und das von Anfang an, was dann nicht nur von einigen Gerichten akzeptiert wird sondern von allen.

https://youtu.be/jk9XNaeT2VY

In diesem Video z.B. kann man erkennen, dass selbst die Staatsanwaltschaft darin verwickelt ist, Opfer von Polizeigewalt in Täter bewusst zu diffamieren, um kriminelle Polizeibeamte in Schutz zu nehmen. Das ist totaler Unfug und solche Beamte sowie Staatsanwälte, die dies bewusst machen oder solche Verfahren einstellen, gehören ebenso vom Verfassungsschutz verfolgt und beobachtet.

Laut Studie: 12.000 Fälle illegaler Polizeigewalt in Deutschland (forschung-und-wissen.de)

Polizeigewalt: Wenn Polizisten brutal werden · Dlf Nova (deutschlandfunknova.de)

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Es ist NICHT verboten einen Polizisten bei der Durchführung seiner Amtstätigkeit zu filmen. Sie sagen immer, dass dies verboten sei, stimmt aber nicht.

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Das schneiden der Haare ohne Erlaubnis ist nicht zulässig. Könnte man rein theoretisch sogar als Körperverletzung betrachten. Mit dem alleinigen Sorgerecht hat man auch die alleinige Bestimmungsgewalt darüber wer, wann dem Kind die Haare schneidet.

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Wenn das jetzt einmalig war... ok, nicht toll, aber man muss ja nicht gleich alle verrückt machen. Sollte das wieder passieren, eventuell mal die Behörden informieren

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Es spricht nichts dagegen, mit Javascript, HTML und CSS auch Apps zu entwickeln. Meinst Du im Browser die Entwicklertools? (Chrome: Strg - Shift - I)

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