Die oder eine Pfändung ist ja nahezu das letzte um an das Geld zu kommen. Da gäbe es die Gehaltspfändung und die Kontopfändung. Letzteres geht nur bis zu einer Summe von um die 1.400€.
Wenn eines von beiden, oder möglicherweise beides, schon läuft gibt es eigentlich üblicherweise keine Sachpfändung mehr. Die hätte im Normalfall schon vorher stattgefunden. Was aber nicht heißt das man auf Antrag nicht doch noch beim Schuldner anklopft.
Allerdings müssen dann schon entsprechende Vermögenswerte vorhanden sein. Einen Fernseher der noch knapp 200€ Wert wäre, wird eher nicht gepfändet weil der Aufwand und die Kosten zu hoch wären.
Zum einen kostet der GV an sich schon was und dann kämen noch Kosten für Transport und Lagerung hinzu. Das lohnt sich also nicht. Es sei denn man hätte mehrere Wertgegenstände in der Bude.
So kann etwa meinetwegen ein Fernseher, Spielkonsole, Musikanlage und auch das teure Smartphone durchaus weg sein. Auch teure Möbel und oder Bilder, Schmuck sowie natürlich das Auto, Motorrad, Roller usw. . Es muss aber immer zwingend dein Eigentum sein. Wenn etwas finanziert ist kann das auch nicht gepfändet werden. Im übrigen gibt es auch die Taschenpfändung. Aber eher selten.
Auch hier gilt aber das es anders wäre wenn zu vermuten ist das Er oder Sie teures Zeuch bei sich hat oder z.B. trägt. Ein teurer Pelzmantel, Cash ab einer bestimmten Höhe sowie Schmuck ist dann futsch.