viele Männer klicken einfach wahllos und super schnell auf like. Dabei ist es egal ob ob Mann überhaupt das Profilfoto sah. Die Beschreibung lesen vor einem LIKE glaube ich nicht.

...zur Antwort

geh zu deinem Anwalt, der weis schon wo man sowas machen kann. Sollte es wirklich Betrug sein, könnten vielleicht die Anwaltskosten auf den "Betrüger" aufgebrummt werden. Übrigens: Anwälte gibt es auch online, oder nimm den aus deiner Stadt und schick ihm mal die Seite mit dem überhöhten Preis und deiner Adresse

...zur Antwort

frag mal den Vermieter oder den Verwalter. Als Ausländer darfst Du, weil Du deine Ausländischen Fernsehsender empfangen können musst. z.B. du bist Inder. Auf den öffentlich Rechtlichen und Privaten sind ja keine TV Sender aus Indien. Also darfst du, nachdem du es vorher angekündigt hast, dir eine Schüssel anbringen um indische TV Sender zu sehen.

...zur Antwort

zu 90 Prozent kommst du in die Klasse.

Achte einfach auf den Schulstoff. Lies schon mal nen Schulbuch (vielleicht ne Wiederholung vom letzten Schuljahr) und deine Angst verschwindet.

...zur Antwort

Der Sinn des Lebens ist meiner Meinung nach an Spaß haben. Du hast (sagen wir mal 100 Jahre Zeit). Das bedeutet, pack in den 100 Jahren so viel Spaß wie möglich in dein Leben und die Zeit ist gut angelegt.

...zur Antwort

Hi, also wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, darf Deine Mutter das.

Aber wenn es nicht so schlimm ist bei Dir, macht sie sich höchstens lächerlich. Dein Arzt in der Klinik untersucht dich. Spricht mit Dir. Lernt Dich kennen.

Wenn der zu dem Schluss kommt, dass Deine Mutter übertreibt, darf er Dich nicht da lassen. Ich würde dort in der Klinik mit dem Arzt die nächsten Schritte bezüglich Deiner Mutter besprechen. Vielleicht gibt es auch einen Sozialarbeiter der dem Arzt hilft.

LG ein surfer

...zur Antwort

juristisch schon. Aber die Realität sieht so aus:

Schüler mit SEHR SEHR GUTEN NOTEN aus der Klasse13 werden lieber genommen. Einige Ausnahmen gibt es, aber die sind eher AUSNAHMEN!!!

Versuch doch auf eine HöHa zu gehen. Da kannst du ein super praxisorientiertes FACHABI machen. (ist einfacher als Abi)

...zur Antwort

cool. Und dein Freund hat das auch geträumt. Naja, aus Träumen wird hoffentlich schnell mal REALITÄT!!!!

...zur Antwort
Verpflichtet bei Auszug zu Streichen?

Hallo zusammen, überall liest und hört man etwas anderes, vielleicht gibts es ja den ein oder anderen Juristen, der mir hier eindeutige Antworten/Hilfestellung geben kann :-)

Wir ziehen nach 30 Monaten aus unserer Wohnung aus und fragen uns nun, ob wir dazu verpflichtet werden können, die Wohnung zu streichen. Wir haben die Wohnung (nicht frisch renoviert, aber in hellen Farben) bezogen und auch nichts verändert! Also keine fabrliche Veränderung vorgenommen und auch sonst kaum abgenutzt in der kurzen Zeit. Ich weiß, dass eine "isolierte Pflicht des Mieters, bei Auszug die Wohnung zu streichen (oder sonst wie zu renovieren) ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam ist.

Wir wurden telefonisch von dem neuen Hausverwalter darauf hingwiesen, dass wir die Wohnung noch streichen -müssen-. Da wir diese Verpflichtung ohne Begutachtung nicht hinnehmen wollten, haben wir einen Termin vereinbart, bei dem er uns die Verpflichtung im Mietvertrag "zeigen will".

Nur wie erkenne ich diese Klausel im Vetrag?

Der Wortlaut im Mietvertrag:

"Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in de Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen."

(hier heisst es also, wenn erforderlich, eine isolierte Verpflichtung besteht in dieser Klausel nicht. Gleichzeitig sind die Schönheitsreparaturen definiert, dazu zählt also auch das Streichen. Wer entscheidet aber, ob es erforderlich ist? Nach unserer Meinung ist es das natürlich nicht, da die Wohnung von uns höchstens aufgewertet aber nicht verschlechtert wurde. Der Vermieter selbst kümmert sich darum nicht, er schickt seinen Hausverwalter, der vorher noch nie in dieser Wohnung war, muss ich die Entscheidung des Hausverwalters dulden? Der Mietvertrag besteht nur zwischen dem Vermieter und uns!)

Weiter:

"Der Mieter hat die Mietsache** unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen** in sauberem Zustand zurückzugeben."

(In dieser Klausel wird meines Ermessens der Mieter VERPFLICHTET, die Wohnung zu Streichen, da die Schönheitsreparaturen ja vorher schon beschrieben wurden. Ist diese Klausel zulässig, handelt es sich hierbei um eine "Endrenovierungsklausel" ? )

Die Gefahr einer solchen „unbedingten“ Endrenovierungsklausel ist, dass nicht nur keine Endrenovierung verlangt werden kann, sondern gleichzeitig auch eine (gegebenenfalls für sich genommen wirksame) Schönheitsreparaturklausel über die laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam wird; sie wird sozusagen von der unwirksamen Endrenovierungsklausel „infiziert“.

PS. Schönheitreparaturen im Sinne von "Bohrlöcher schließen und Dübeleinsätze entfernen" haben wir natürlich schon erledigt. Und auch sonst ist die Wohnung in einem gepflegteren Zustand als sie es beim Einzug war.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

...zum Beitrag

Du musst die Wohnung in dem Zustand verlassen, indem du eingezogen bist. Auch wenn ihr die Wände nicht alle grün getupft angestrichen habt, hat sich die Farbe in den 30 Monaten was schone eine lange Zeit ist, abgenutzt. Ich würde einmal drüberstreichen - vielleicht mit einer billigfarbe - und nicht mit der Deluxefarbe doppelt. Begründung: die Wand war vorher nicht frisch gestrichen. Also nur die letzten 30 Monate rückgängig machen.

...zur Antwort

ich würd mit deinem Chef reden. Als Prakikant bist du entbehrlich. Glaube nicht, dass du großartige Kündigungsfristen einhalten musst.

...zur Antwort

3 km dürfte gehen. Mehr nicht. Neben nem neuen Reifen musst du auch nach der Spur gucken. Wenn du zu viel Sch... hast, dann ruf doch mal den ADAC an. Als Mitglied kannst du dich kostenlos abschleppen lassen.

...zur Antwort