Hallo Bruce, um die Antworten/Formeln in Worte zu fassen: wichtig ist, dass du die 1.000 EUR Rückzahlungsbetrag (“Annuität“) immer in 9% Zins PLUS Tilgung aufteilst (im ersten Jahr also 720,00 Zins und eben nur 280,00 Tilgung aufteilst). Es wird vom Darlehensrest des Vorjahres immer nur der Tilgungsanteil abgezogen (in deinem Fall also jährlich die Differenz zwischen 1.000 EUR - dem Betrag der im entsprechenden Jahr an Zinsen zu zahlen ist). Tilgungsplan dann wie bei Innotex.

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Offiziell ist die Samstagszustellung (aufpreisfrei) bei DPD eingeführt (siehe https://www.dpd.com/portal\_de/home/news/aktuelle\_neuigkeiten/ab\_sofort\_100\_prozentige\_samstagszustellung\_in\_deutschland). 

Ich selbst habe aber bereits mehrmals die Erfahrung gemacht, dass ich per E-Mail von DPD am Freitag mitgeteilt bekommen habe, mein Paket würde "am nächsten Werktag" (Samstag = Werktag) zugestellt. Letztendlich wurde das Paket aber jedes Mal montags zugestellt.

Das Auslieferungsfahrzeug hat das DPD-Betriebsgelände (Eingangs-Paketzentrum) an den betreffenden Samstagen übrigens jeweils nicht verlassen...

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Dein Freund sollte zu seiner Bank gehen und das reklamieren. Es wird dann ein sog. Rückrechnungsauftrag eingeleitet und das Geld wieder gutgeschrieben. Das ausländische Kreditinstitut wird in diesem Fall bei der Abstimmung des Geldautomaten die Differenz feststellen und das dann i.d.R. akzeptieren.  

Du solltest zu deiner Bank gehen bzw. kreditkartenausgebenden Stelle (Kontaktdaten siehe Kreditkartenabrechnung) und das ebenfalls reklamieren. Es wird dann ähnlich wie beim Geldautomaten eine Recherche und Rückrechnung eingeleitet. 

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Interessant, was manche Mitglieder hier verlauten lassen. Am wertvollsten sind jedoch in der Tat die Beiträge von Libertad4711. 

Dass das Kindergeld eben nicht zum Unterhalt des Kindes verwendet werden muss und stattdessen im Sinne des Kindes und für eben dieses eingesetzt wird, ist absolut ehrenwert. In sehr vielen Fällen ist dies aufgrund beengter finanzieller Verhältnisse trauriger Weise nicht möglich oder das überschüssige Geld wird stattdessen für Nichtigkeiten verkonsumiert. 

Bei der Anlage in Aktien handelt es sich denn auch nicht um Spekulationsgeschäfte, vielmehr ist der Anlagezweck "Vermögensaufbau" (des Kindes!) angesprochen. 

Eine Geldwäscheverdachtsmeldung durch das Kreditinstitut kann übrigens u.a. dann erfolgen, wenn begründet angenommen werden kann, dass Geld für fremde Rechnung angelegt wird, ohne dass dies offengelegt wird. Darum handelt es sich hier aber nicht. Durch entsprechende Angaben in den Verwendungszwecken i.V.m. dem Empfängerkontonamen lässt sich das auch ganz einfach untermauern. 

Auch geht es bei dem sog. Referenzkonto nicht - wie von einigen hier vermutet - um den Nachweis einer "Referenz" i.S.v. Zuverlässigkeit/Bonität des Kontoinhabers o.ä. Vielmehr handelt es sich dabei synonym bezeichnet um ein Verrechnungskonto. Dieses ist bei den meisten örtlichen Banken und Sparkassen für Minderjährige kostenlos. 

Unabhängig davon wird die Konto eröffnende Bank/Sparkasse natürlich ein Interesse daran haben, dass das Vermögen bzw. wenigstens ein Teil davon (z.B. bei einer angeschlossenen Fondsgesellschaft - bis auf Ausgabeaufschlag oder Verwaltungsgebühr für Minderjährige in aller Regel keine Gebühren oder auf einem Sparbuch etc.) beim eigenen Institut aufgebaut wird ("geben und nehmen" - Abschluss + kostenfreie Kontoführung; SRY wg. der Moralpredigt :P). Die Reaktion, die du von den bisher angefragten Kreditinstituten erhalten hast, ist zudem sehr wahrscheinlich deshalb so restriktiv, weil in der Tat leider immer wieder Eltern das kostenfreie Girokonto ihrer Kinder für eigene Zahlungsverkehrszwecke missbrauchen, wo dann eben die erwähnte Geldwäscheverdachtsmeldung eine Folge sein kann. Hier würde ich an deiner Stelle ggf. offen damit umgehen und sagen, dass das nicht der beabsichtigte Zweck ist. 

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Wieso solltest du das nicht DÜRFEN?

Ich würde hier ein schriftliches (!) Auskunftsersuchen an die Detektei - von der du vermutest, dass sie betraut ist - schicken. Dabei würde ich mich auf die Auskunftspflicht gem. § 34 BDSG berufen.  

Diese Auskunft hat im Übrigen kostenfrei zu erfolgen. 

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg\_1990/\_\_34.html

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Edit - wenn auch spät, SRY:

Anfragen zu den Gewinnspielen wurden kategorisch so beantwortet, dass die Antwort sich eigentlich auch gänzlich sparen lässt ("Redundanz") oder nur noch weitere Fragen aufwirft. 

Welchen Grund gibt es, nicht zu beantworten, OB alle Hauptgewinne ausgespielt wurden? Mich interessierten nicht die Namen möglicher Gewinner, lediglich OB die Gewinne ausgespielt wurden...

Fragen über Fragen. Armselig sich hinter Datenschutz zu verstecken, wenn eine Schutzwürdigkeit der Auskunft überhaupt nicht vorliegt. So streut man als Unternehmen (bzw. Marketingagentur) möglicherweise zumindest Vermutungen. Auch eine Möglichkeit in irgendeiner Art und Weise von sich Reden zu machen...

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Aus meiner Sicht könnte die Frage doch alternativ lauten, welche Informationen einem HR-Auszug entnommen werden können UND wann es Sinn macht einen HR-Auszug zu "lesen". Oder sehe ich das falsch?

Erstmal will ich so zum Nachdenken anregen, weitere Infos gerne, wenn ihr trotzdem nicht weiter wisst ;)

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Ich habe einmal ein SportBild-Miniabo gewonnen.
Trotzdem interessiert mich, ob und an wen die angeblichen Haupt- und Nebengewinne gingen. Schließlich stehen seit Beendigung der Aktion noch immer Aktionsdosen in den Geschäften.
Eine zweimalige schriftliche Anfrage lieferte bisher (noch) keine Antwort...

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Ich habe einmal ein SportBild-Miniabo gewonnen. 

Trotzdem interessiert mich, ob und an wen die angeblichen Haupt- und Nebengewinne gingen. Schließlich stehen seit Beendigung der Aktion noch immer Aktionsdosen in den Geschäften. 

Eine zweimalige schriftliche Anfrage lieferte bisher (noch) keine Antwort...

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Neuerdings steht auf der Dose "MADE IN GERMANY". Zusätzlich zum auch bisher schon enthaltenen Hinweis "DEVELOPED IN GERMANY". Wo genau? K. A. 

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Das Kreditinstitut hat einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB gegen dich. Momentan bist du i. S. d. Gesetzes "ungerechtfertigt bereichert". 

Kurz um: wo gehobelt wird, fallen Späne. Niemand ist unfehlbar. 

In diesem Fall reißt jeder gleich den Schnabel auf a la "selbst Schuld", "still halten" etc. Aber wehe der Fehler wäre anders herum passiert (VERSEHENTLICH zu wenig ausbezahlt). Ich will gar nicht wissen, wie die Meinungen dann wieder ausfallen würden...

Ehrlichkeit währt am längsten und ein gutes Kreditinstitut lässt da u. U. schon mal das ein oder andere Werbegeschenk springen. 

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Wenn du das weder im Onlinebanking noch auf den Kontoauszügen sehen kannst, kann das deine Bank nachvollziehen. 

Eine Garantie, dass die Lastschrift von der Bankverbindung initiiert wurde, die auf eine Rechnung o. ä. steht, gibt es nicht. Viele Unternehmen besitzen natürlich mehrere Konten, ggf. auch bei verschiedenen Banken. 

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Ich gehe davon aus, dass das Konto auf deinen eigenen Namen lautet (auch bisher schon): dein Vater hat die Zugangsdaten zum Onlinebanking und die PIN deiner girocard (= offizielle Bezeichnung, umgangssprachlich "EC-Karte"). Der Zugang zum Onlinebanking kann bei der Bank eingeschränkt oder gesperrt werden und bei vielen Banken lässt sich die PIN am Automaten in eine Wunsch-PIN ändern. Niemand - wirklich niemand - außer dir selbst sollte die PIN kennen. Im Falle eines Verlustes o. ä. führt das ggf. nur zu Komplikationen. Auch (falsche) Verdächtigungen und zwischenmenschliche Probleme können die Folge sein. 

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Es kommt nicht darauf an, ob du den Gegenstand gekauft hast oder nicht. Im übrigen geht's dir nicht um den Besitz, sondern um das Eigentum. Und das kannst du durch Einigung mit dem bisherigen Eigentümer + Übergabe erlangen (§ 929 BGB). Übergeben wurde dir der Gegenstand bereits, jedoch bist du dir nicht mit dem bisherigen Eigentümer darüber einig, dass das Eigentum auf dich übertragen werden soll. Du weißt auch gar nicht, wer dir das Rad auf deinen Grund und Boden gestellt hat. Insofern "gehört" das Fahrrad nicht einfach so dir. Selbst wenn du es von jemandem, der das Rad auf dein Grundstück gestellt hat gekauft hättest, wüsstest du noch immer nicht, ob das der Eigentümer ist. Wenn nicht und er das Rad bspw. gestohlen hat könntest du es von demjenigen auch nicht rechtmäßig (gegen Geld) erwerben (§ 935 BGB). 

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Beispiel Mietkautionssparbuch. Der Mieter übergibt das auf seinen Namen lautende Sparbuch an den Vermieter. Erst durch die Übergabe des Sparbuchs und die vorherige schriftliche Vereinbarung über das Zustandekommen des Pfandrechts entsteht dieses. Der Pfändungsgläubiger (hier der Vermieter) darf das Pfandrecht nur dann ausüben (also Auszahlung verlangen), wenn der Grund hierfür in der in der Verpfändungserklärung bezeichneten Angelegenheit liegt (das ist die sog. Akzessorietät; hier das Mietverhältnis). In meinem Beispiel ist Begünstigter zwingend der Vermieter selbst, das Sparbuch kann aber auch auf den Namen eines Bekannten/Verwandten o. ä. des Mieters lauten. Dann muss eben dieser jenige die Verpfändungserklärung unterschreiben. 

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