Drohnen Rechtliches?

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Die erste Frage, die sich mir angesichts deiner Frage stellt: Darfst du die Drohe überhaupt fliegen? Denn wenn du einen Drohnenführerschein hättest, würdest du diese Frage so vermutlich nicht stellen.

Für das Überfliegen von Wohngrundstücken ist § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO einschlägig. Fazit: Ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers darfst du mit einer Drohne, die in der Lage ist, Bild oder Tonaufnahmen anzufertigen, private Grundstücke überhaupt nicht überfliegen. Das temporärer Abschalten der Kamerafunktion genügt definitiv nicht.

Für alles andere wäre mal interessant zu wissen, welche maximale Startmasse gem. Hersteller die Drohne hat.