Politik und Wirtschaft

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Wladimir Putin reist nach Alaska, um Donald Trump zu treffen. | Was wird dieses Treffen bewirken…?

. Eine per Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gesuchte Person, trifft einen vielfach verurteilten Kriminellen. Beide Personen sind Präsidenten und sie verfügen über die größten Atomwaffenarsenale der Welt. Bei seinem Kumpel Donald Trump scheint sich der russische Präsident sicher zu fühlen. Die USA erkennen den IStGH nicht an. Abgesehen davon sind die beiden Personen offensichtlich beste Freunde. Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Putin erlassen. Das Gericht wirft ihm vor, für die Verschleppung von ukrainischen Kindern verantwortlich zu sein. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Der Andere versucht gerade die Welt via Strafzölle zu erpressen. Nun soll das Thema ein Waffenstillstand und/oder Frieden in der Ukraine sein. Donald Trump möchte schnellstmöglich an die Rohstoffe der Ukraine. Der Kriegsverbrecher möchte vorher noch die Ukraine vernichten. Was soll bei einem solchen Treffen herauskommen, wenn die eigentliche Partei, die Ukraine, nicht einmal einbezogen wird…? Europäische Staats- und Regierungschefs haben nach der Ankündigung über das Alaska-Treffen zwischen Trump und Putin sofort reagiert und Selenskyj ihre Unterstützung zugesichert.
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Maßnahmen gegen Lehrermangel?

Vor ein paar Tagen hat Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU) ein neues Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Lehrermangels in Sachsen vorgestellt. Besonders umstritten ist sein Vorschlag Lehrer von Grundschulen und Gymnasien auf Oberschulen, die besonders vom Lehrermangel betroffen sind, abgeordnet werden. Der sächsische Lehrerverband übte scharfe Kritik daran:"Mit einer radikalen Abordnungsstrategie werden Lehrkräfte derzeit wie Spielfiguren auf einem Schachbrett hin und her geschoben mit dem Ziel, den Unterrichtsausfall gleichmäßig zu verteilen – aber nicht ihn zu verhindern. Dadurch würden funktionierende Teams auseinandergerissen, Abläufe gestört und ganze Kollegien verunsichert."(https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/schule-schulanfang-lehrer-abordnung-unterrichtsausfall-gew-102.html)Was haltet ihr von dieser Maßnahme?Doch der Lehrermangel ist nicht nur in Sachsen ein Problem. In ganz Deutschland wird seit Jahren immer wieder darüber diskutiert. Manchmal geraten dabei auch die Lehrer selbst in Kritik. Es werden vorallem die vielen Lehrer bemängelt, welche in Teilzeit arbeiten. So arbeiten in Bayern über alle Schulen hinweg rund 54% der Lehrer in Teilzeit, in Grundschulen sogar 63%. Daher hatte die "Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz" vorgeschlagen die Teilzeit - Regelungen einzuschränken. Bayerns Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) hat jedoch die Sorge, dass bei solch einer Einschränkung die Attraktivität des Lehrerberufes verloren geht.(https://www.br.de/nachrichten/bayern/lehrermangel-zu-viel-teilzeit-gruende-und-loesungen,UWTJzNG)Seht ihr eine Einschränkung der Teilzeit - Regelungen als Möglichkeit um den Lehrermangel zu bekämpfen? Welche anderen Ideen habt ihr noch um dieses Problem zu lösen? Ich freue mich auf eure AntwortenLg

Die Linken lassen die letzten Masken fallen. Beim Sommerfest, in Berlin, wird mit Hamas Unterstützern gefeiert. | Ein Fall für den Verfassungsschutz?

. Reichinneks Linke lädt zum Sommerfest mit Hamas-Unterstützern . Welt berichtet... Die Linke in Berlin-Neukölln veranstaltet ihr Sommerfest unter dem Motto „Neukölln steht zusammen für Palästina“, zusammen mit einer Unterstützergruppe der Hamas. Berliner Politiker fordern den Verfassungsschutz auf, aktiv zu werden. Auf dem offiziellen Flyer zu der Veranstaltung in der Kiezkapelle an der Hermannstraße findet sich neben den Gruppen „Gaza Komitee“ und „Eye4Palestine“ auch das „Vereinigte Palästinische Nationalkomitee“. Laut dem Berliner Verfassungsschutzbericht von 2024 handelt es sich dabei um eine Dachorganisation für gemeinsame Veranstaltungen von PFLP und der islamistischen Terrororganisation Hamas. Am Terrorüberfall auf Israel vom 7. Oktober 2023 mit über 1200 Toten beteiligten sich neben der Hamas auch die PFLP. Neben orientalischer Folklore, dem Basteln von Demoschildern und „Soli-Textildruck“ soll es während des Sommerfests in der ehemaligen Trauerkapelle offenbar auch zu israelfeindlichen und terrorverherrlichenden Redebeiträgen kommen: Neben Linke-Politikern soll auch ein Vertreter des „Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitees“ namens Ramsis sprechen. „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, egal aus welcher Richtung, dürfen in Berlin-Neukölln keinen Platz haben.“ Andere fordern den Verfassungsschutz auf, tätig zu werden. „Die Linke in Berlin hat offenbar nicht nur ein Antisemitismus-Problem, sondern auch wenig Berührungsängste mit Unterstützern der Terrororganisation Hamas“ Quelle: Welt
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Boris Pistorius will Ende August einen Gesetzentwurf für den neuen Wehrdienst ins Kabinett einbringen. | Ist das Gesetz verfassungsrechtlich tragbar?

. Neuer Wehrdienst: Wohin es gehen könnte Die globale Sicherheitslage wird immer kritischer - die Bundeswehr muss deutlich wachsen. Das Ressort von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) rechnet beim neuen Wehrdienst ab 2031 mit bis zu 40.000 Rekruten pro Jahr. Wie das ZDF aus Kreisen des Verteidigungsministeriums erfuhr, sollen ab 2028 auch alle 18-jährigen Männer zu einer Musterung verpflichtet werden - auch wenn sie sich nicht für den freiwilligen Wehrdienst entscheiden. Pistorius will Ende August seinen Gesetzentwurf für den sogenannten neuen Wehrdienst ins Kabinett einbringen. Er sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr an alle jungen Männer und Frauen ein Fragebogen versandt wird. Männer müssen ihn ausfüllen, für Frauen ist das freiwillig. Dabei soll das Interesse am Dienst in der Bundeswehr abgefragt werden. Geeignete Kandidaten werden dann zur Musterung eingeladen. Diese soll ab 2028 aber für alle 18-jährigen Männer verpflichtend werden, auch wenn sie kein Interesse am Wehrdienst bekundet haben. Ziel ist den Angaben zufolge, ein "Lagebild" über die gesundheitliche Eignung. Denn im Spannungs- oder Verteidigungsfall würde die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht nach aktueller Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten. Ziel der Pläne von Pistorius ist es, Vorgaben der Nato für den Konfliktfall zu erfüllen. Diese sehen einen Bedarf von etwa 460.000 deutschen Soldaten vor. Derzeit gibt es nur gut 182.000 Soldaten bei der Bundeswehr sowie gut 49.000 aktive Reservisten. Pistorius strebt nun mindestens 260.000 Soldaten an sowie eine Gesamtzahl von 200.000 Reservisten. Quelle: ZDF (Der übermäßig dargestellte Genderwahn wurde entfernt, da es die Aussagen verfälschte.) . Wie lässt sich dieses geplante Vorhaben mit dem Gleichbehandlungssatz vereinbaren? Artikel 3 des Grundgesetzes sieht eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen vor. Ein Gesetzentwurf vorzuschlagen, der verfassungswidrig ist, wäre wenig hilfreich.  . Ausführungen dazu von Frau Prof. Kathrin Groh (Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München. Zu ihren Forschungsgebieten gehört unter anderem das nationale Militärrecht), verkürzt dargestellt, Original über den Link am Ende. Der EuGH erklärte sich in Sachen nationaler Organisationsformen von Streitkräften für unzuständig. Das BVerwG fand zumindest tragfähige, weil gewichtige Gründe für die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung: Da Frauen typischerweise im familiären Bereich stärkeren Belastungen ausgesetzt werden als Männer, ist auch ihre völlige Herausnahme aus jeglichen Dienstverpflichtungen in Friedenszeiten gerechtfertigt. Dieser binäre Blick des Grundgesetzes auf die Wehrpflicht verstößt nicht gegen die Menschenwürde und produziert auch bereits deswegen kein verfassungswidriges Verfassungsrecht, weil es verfassungswidriges Verfassungsrecht jenseits des Art. 79 Abs. 3 GG nicht gibt. Art. 12a Abs. 1 GG und die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 GG stehen auf derselben Normenstufe. Die Wehrpflicht allein für Männer ist eine verfassungsrechtliche Bereichsausnahme zu den besonderen Gleichheitssätzen. Sie verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Frauen zum Dienst mit der Waffe verpflichten zu wollen, setzt folglich eine Verfassungsänderung voraus. Teile der Literatur halten den Gesetzgeber bereits heute aus Art. 3 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 GG für verpflichtet, auch Frauen verfassungsrechtlich zum Wehrdienst heranzuziehen. Nach Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist eine unmittelbare Differenzierung zwischen Frauen und Männern nämlich nur zulässig, wenn damit Probleme gelöst werden sollen, die ihrer Natur nach entweder nur bei Männern oder nur bei Frauen auftauchen. Hier werden biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern adressiert, die im Hinblick auf den Dienst mit der Waffe natürlich nicht vorliegen. Eine Wehrpflicht, die ausschließlich Männer trifft, verstieße also gegen den besonderen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG, wenn sie nicht durch Art. 12a Abs. 4 S. 2 GG auf derselben Rechtsebene verfassungsrechtlich gerechtfertigt wäre. Zugleich würde sich eine solche Wehrpflicht auch für Frauen aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG mit dem Gleichbehandlungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG beißen, der verlangt, dass faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden sollen. Solche Nachteile liegen mit dem gender care gap, dem gender pay gap und auch dem gender pension gap vor, die – je nach Dauer und Ausgestaltung einer Wehrpflicht – sogar noch vertieft statt beseitigt würden. Eine genderneutrale Wehrpflicht auf Verfassungsebene würde allerdings als Ausnahme zum Gleichbehandlungsauftrag zulässig sein. Ob das gesellschaftspolitisch klug und durchsetzbar wäre, steht auf einem anderen Blatt, obwohl sich nach einer ersten Umfrage in Deutschland – anders als in Österreich – Zweidrittel der befragten Frauen für eine Wehrpflicht aussprechen, die auch sie trifft. Quelle: Verfassungsblog, Frau Prof. Kathrin Groh
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