Zuruecktreten – die meistgelesenen Beiträge

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Studium an privater Uni - Vertrag kündigen - Immatrikulationsvoraussetzungen nicht gegeben?

Hallo,

ich wollte eigentlich am 01.10 ein Studium aufnehmen und habe infolgedessen eine Zusage für eine private FH bekommen. Den Vertrag hatte ich bereits im Mai unterschrieben, hatte mich eigentlich sehr auf das Studium gefreut.

Nun ist es aber so, dass aktuell das Immatrikulationsverfahren läuft, und ich die Voraussetzungen zum immatrikulieren (doch) nicht erfülle. Dementsprechend werde ich mich nicht immatrikulieren können und muss den Vertrag kündigen. Die Widerrufsfrist ist natürlich abgelaufen, da ich diesen im Mai schon unterschrieben habe.

Wie sieht die Situation jetzt aus? Wie kündige ich am besten?

Im Vertrag steht Folgendes:

..." Wenn alle notwendigen Immatrikulationsunterlagen oder Teile der Unterlagen nicht einschließlich zum 15.09 eingereicht werden, wird der dadurch anfallende Verwaltungsaufwand in Höhe von 105,00€ in Rechnung gestellt."

Und weiter:

Punkt: Widerruf; Rücktritt vor Studienbeginn

..." Tritt der Vertragsnehmer nach Ablauf der Widerrufsfrist (also in meinem Fall schon abgelaufen) und bis einschließlich 30. September - maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung - vom geschlossenen Studienvertrag zurück, hat der Vertragspartner für die Durchführung des Studienplatzvergabeverfahrens eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 438,00€ zu entrichten".

Meine Fragen jetzt: So wie ich das lese, kann ich auf jeden Fall vor Antritt kündigen oder? Des Weiteren kommt die Frage auf, ob ich die 105,00€ UND die 438,00€ zu zahlen habe oder lediglich die 438,00€ da es zu keiner Immatrikulation kommen wird.

Dass ich zahlen muss, ist mir bewusst. Nur hoffentlich keine Semesterbeträge da ich noch vor Antritt stehe.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen!

Studium, Vertrag, zuruecktreten

Gebrauchtwagen - vom Kaufvertrag zurücktreten?

Auto - Zurücktreten vom Kaufvertrag 

Hallo Zusammen, 

eventuell hat ja jemand bereits Erfahrungen mit dem oben genannten Topic.

Ich habe mir im Februar diesen Jahres ein gebrauchtes Auto bei einem Händler in Stuttgart geholt. Vor Kauf war alles super & auch der Händler freundlich. 

Kurz nach Kauf kamen eine Probleme ans Licht. Defekte Sitzheizung, Hinterachse knackt, led vom Schalter defekt, Kofferraum-Klappe schließt nicht ect. 

Daraufhin stand das Auto 3 1/2 Wochen beim Händler, der auch die Sitzheizung repariert hat, aber alle anderen Fehler nicht. Laut dem Händler stand das Auto auch 2 Wochen bei BMW zur Diagnose, die ebenfalls nichts feststellen konnten. Ich habe lediglich eine Rechnung über die Bestellung der neuen Sitzmatte erhalten. 

Ich habe dann selber recherchiert & bei der BMW-Filiale nachgefragt, wo die Sitzmatte bestellt wurde. Dort wurde mir versichert, dass das Auto nie dort zur Diagnose stand und lediglich nur die Teilebestellung für das Fahrzeug vorliegt. Dieses habe ich auch schriftlich bestätigt bekommen. 

Des Weiteren war ich vor kurzem bei BMW in unserer Nähe, um den Geräusch auf die Ursache zu gehen. Dort wurde mir empfohlen umgehend Rechtsbeistand zu holen. Hierzu habe ich jetzt am Donnerstag auch einen Termin…

Ebenfalls habe ich mehrfach schriftlich vom Händler, dass alles Fehler, bis auf die Sitzheizung, nicht festgestellt werden konnten.

Hat jemand hier Erfahrungen & kann einschätzen, wie die Möglichkeiten sind aus dem Vertrag rauszukommen? 

Ich habe dem Händler mehrfach die Möglichkeit gegeben, den Fehler auszubessern und wurde von oben bis unten belogen. 

Der Kauf fand im Februar statt.

Danke euch und liebe Grüße!

Jannik

Kaufvertrag, zuruecktreten